Sanierung der Hohemarkstraße für 2023 geplant

Falkenstein (gs) – Für das Jahr 2023 ist im Ortsteil Falkenstein für die Hohemarkstraße die Erneuerung der Kanal- und Trinkwasserleitungen sowie die Grunderneuerung der Fahrbahn geplant. Die Maßnahme erfordert eine Gesamtinvestition in Höhe von ca. 2.250.000 Euro, wobei auf den Straßenbau Gesamtkosten von ca. 1 Million Euro entfallen, die auf die Anlieger umzulegen sein werden. Die Kosten für die Erneuerung des öffentlichen Kanals und der Wasserhauptleitung einschließlich der Wasseranschlussleitungen im öffentlichen Bereich (je nach Erfordernis) werden über den Wirtschaftsplan 2022 der Stadtwerke abgedeckt und nicht auf die Anlieger umgelegt.

Nach erfolgter Ausschreibung sind die Bauarbeiten ab März 2022 bis zum Jahresende geplant, wobei die Maßnahmen in dem Straßenabschnitt zur Feldbergstraße hin beginnen werden und im Laufe des Jahres in Richtung Friedhof „wandern“ werden. Die Straße wird für die gesamte Bauzeit nicht durchgängig befahrbar sein, wobei Umleitungen ausgewiesen werden.

Im Zuge der Baumaßnahmen wird die Fußweg- und Straßensituation optimiert. Die Straße, die aktuell im unteren Teil nur eine Breite von ca. 4,50 Metern hat, wird durchgängig mit einer 5 Meter breiten Fahrbahn versehen. Ein Gehweg wird auf der Südseite mit einer Breite von ca. 1,50 Metern angelegt. Die Nordseite bekommt lediglich ein „Schrammbord“ von ca. 50 cm Breite. Die Gestaltung wird sich an derer der Straßen „Auf dem Seif“ und „Gerhardshainer Straße“ orientieren.

Die Anlieger werden entsprechend der gesetzlichen Vorgaben und der Straßenbeitragssatzung der Stadt Königstein mit 35 % an den Straßenbaukosten beteiligt werden. Somit entfallen Kosten in Höhe von ca. 350.000 Euro auf die Anlieger, die entsprechend der Geschossflächenzahl (gem. Bebauungsplan) und der Grundstücksgröße umgelegt werden.

Auf der am 23.11. durchgeführten Anliegerversammlung stand die Frage der zukünftigen Schneeräumpflicht auf dem dann breiteren südlichen Gehweg im Raum. Hierzu gebe es, so Bürgermeister Leonhard Helm, klare Regelungen, wonach in geraden Jahren die Anlieger mit geraden Hausnummern und in ungeraden Jahren die Eigentümer mit ungeraden Hausnummern jeweils für die Räumung des (südlichen) Gehweges zuständig seien. Auch die Bitte, den Schneeräumdienst zukünftig anzuweisen, den Schnee auf die Nordseite der Fahrbahn (Schrammbord) zu räumen, wurde an die Verantwortlichen herangetragen. Darüber hinaus standen Fragen zur Umweltverträglichkeit der Baumaterialien und die Sorge um die „Preisstabilität“ bei den Baumaßnahmen im Raum.

Die Idee, die Hohemarkstraße auf ganzer Länge als Einbahnstraße auszuweisen, nahmen die Verantwortlichen auf und wollen diese im Zuge der Baumaßnahmen prüfen.



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