Falkenstein (kw) – Hiermit wird amtlich bekannt gegeben, dass
Herr Clemens Frech
Hohemarkstraße 18
61462 Königstein im Taunus
gemäß § 7 Abs. 1 Ortsgerichtsgesetz mit Wirkung vom 04.05.2020 zum Ortsgerichtsschöffen des Ortsgerichts Königstein II (Falkenstein) von dem Direktor des Amtsgerichts Königstein im Taunus für die Dauer von 10 Jahren bestellt wurde.
Königstein im Taunus, 12.05.2020
Der Magistrat
Leonhard Helm
Bürgermeister