Achtung! Verstärktes Auftreten von Eichenprozessspinnern

Gespinst Eichenprozessionsspinner

Fotos: Forstamt Königstein/Hessen

Forst

Königstein (kw) – Der Eichenprozessionsspinner ist nach Information von HessenForst, Forstamt Königstein, eine heimische Art und kommt als solche an allen Eichen-Arten vor. Als natürlicher Teil des Waldes sei allerdings seit einigen Jahren ein verstärktes Auftreten zu erkennen. Nach Angaben von Mandy Gantz, Funktionsbeschäftigte Waldpädagogik / Öffentlichkeitsarbeit, sind meist freistehende, ältere Bäume am Waldrand stark befallen. Vermehrt sei auch das Auftreten an Rad-und Wanderwegen festzustellen.

„Der Spinner ist ein Profiteur des Klimawandels, da sich das wärmeliebende Insekt bei steigenden Temperaturen leichter ausbreiten kann“, erläutert Gantz.

Keine Pflicht zur Bekämpfung

Zu erkennen seien derzeit die mit Raupen und Larvenhäuten gefüllten Gespinstnester am Stamm und in Astgabelungen. Dieser Befall stelle eine waldtypische Gefahr dar, die mit einem Waldbesuch verbunden sei. Aus diesem Grund bestehe keine Pflicht zur Beseitigung der Nester, darüber hinaus sei die Beseitigung aller Gespinste bei einem flächigen Befall im Wald gar nicht möglich.

Gesundheitliche Risiken

Die Raupenhaare stellen bei Körperkontakt eine akute gesundheitliche Gefährdung für Menschen dar. Es handelt sich um sehr feine Brennhaare, die leicht brechen und deshalb auch im Unterholz und Bodenbewuchs vorhanden sind.

Zu den Symptomen gehören lokale Hautausschläge, die sich in punktuellen Hautrötungen, leichten Schwellungen, starkem Juckreiz und Brennen äußern. Reizungen an Mund und Nasenschleimhaut durch Einatmen der Haare können zu Bronchitis, schmerzhaftem Husten und Asthma führen. Begleitend treten Allgemeinsymptome wie Schwindel, Fieber, Müdigkeit und Bindehautentzündung auf. In Einzelfällen neigen überempfindliche Personen zu allergischen Schockreaktionen.

Hinweisschilder

Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Forstamtes Königstein stellen Schilder an bekannten Befallsflächen auf, die auf die Gefahr hinweisen und informieren, dass das Betreten dieser Bereiche auf eigene Gefahr erfolgt. Folgende Vorsichtsmaßnahmen sind in diesem Fall zu beachten: Grundsätzlich die Befallstellen umgehen, auf den Hauptwegen bleiben, Raupen und Gespinste nicht berühren, nach Kontakt mit Raupenhaaren die Kleidung wechseln und ein Duschbad mit Haarreinigung vornehmen. Die betroffene Kleidung ist gesondert zu waschen. Empfindliche Hauptbereiche (zum Beispiel Nacken, Hals, Unterarme) sollten geschützt werden. Bei Auftreten von allergischen Symptomen ist der behandelnde Arzt oder Hautarzt aufzusuchen.

„Bitte halten Sie sich an diese Vorsichtsmaßnahmen und melden Sie Nester, besonders an Stellen wie beispielsweise Spielplätzen, Bänken und Parkplätzen im Wald, per E-Mail an ForstamtKoenigstein[at]Forst.Hessen[dot]de“, bittet Mandy Gantz abschließend.

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