Änderung der Reisepassgebühren

Zum neuen Jahr ändern sich die Gebühren für einen Reisepass. Personen ab 24 Jahren zahlen für einen neuen Reisepass 70 Euro statt 60 Euro ab dem 1. Januar 2024. Personen unter 24 Jahren zahlen wie bislang 37,50 Euro.

Ebenfalls teurer wird der Reisepass im Express-Bestellverfahren. Der kostet für Personen ab 24 Jahren dann 102 Euro statt vorher 92 Euro. Zusätzlich fallen 32 Euro für die Schnellausstellung innerhalb von drei Tagen an. Personen unter 24 Jahren zahlen 69 Euro plus die Zusatzgebühr. Wichtig ist auch die Änderung bei den Kinderreisepässen. Kinderreisepässe werden ab dem 1. Januar 2024 nicht mehr neu ausgestellt, verlängert oder aktualisiert. Für Kinder ab dem Säuglingsalter kommen dann Personalausweise als Ausweispapier in Betracht, wenn nur Reisen innerhalb der Europäischen Union (EU) geplant sind. Werden Reisen auch außerhalb der EU, dazu gehört auch Großbritannien, geplant, benötigt jedes Kind – wie auch die Eltern – einen regulären Reisepass.

Einen Reisepass beantragt man immer im Bürgeramt am Hauptwohnsitz. Die Höhe der Gebühren bestimmt nicht die Stadtverwaltung oder die Gemeinde, sondern das Bundesministerium des Innern und für Heimat.



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