Aufstellung Bebauungsplan K 74 „Zwischen Wiesbadener Straße und Hainerbergweg“: Erneute öffentliche Auslegung des Bebauungsplan-Entwurfes

Abgrenzung des Geltungsbereiches: Die Planskizze hat keine Rechtsverbindlichkeit, kennzeichnet aber durch die gestrichelte Linie die Lage des Geltungsbereiches. Grafik: Stadtverwaltung

Bauleitplanung der Stadt Königstein im Taunus Aufstellung Bebauungsplan K 74 „Zwischen Wiesbadener Straße und Hainerbergweg“, hier: erneute öffentliche Auslegung des Bebauungsplan-Entwurfes gemäß § 3 Abs. 2 BauGB in V. mit § 4a BauGB

In der Stadtverordnetenversammlung vom 15.12.2016 wurde die Aufstellung des Bebauungsplanes K 74 „Zwischen Wiesbadener Straße und Hainerbergweg“ beschlossen.

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Königstein im Taunus hat in ihrer Sitzung am 22.03.2018 beschlossen, den Entwurf des Bebauungsplans mit der Bezeichnung K 74 „Zwischen Wiesbadener Straße und Hainerbergweg“ gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen.

Die Offenlage wurde am 23.06.2018 ortsüblich bekanntgemacht und fand in der Zeit vom 16.07.2018 bis einschließlich 17.08.2018 statt.

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Königstein im Taunus hat nun in ihrer Sitzung am 29.05.2019 beschlossen, den Entwurf des Bebauungsplanes K 74 „Zwischen Wiesbadener Straße und Hainerbergweg“ gemäß § 3 Abs. 2 BauGB in V. mit § 4a BauGB erneut öffentlich auszulegen.

Der Geltungsbereich des Bebauungsplans K 74 „Zwischen Wiesbadener Straße und Hainerbergweg“ befindet sich südlich der Innenstadt von Königstein. Er wird begrenzt durch den östlichen Hainerbergweg, die Wiesbadener Straße, das Gelände der Villa Gans und die Gemarkungsgrenze mit der Nachbarstadt Bad Soden. Im Geltungsbereich liegen die nachstehend aufgeführten Grundstücke:

Gemarkung Königstein, Flur 9, Flurstücke 1/1, 1/2, 1/3, 1/4, 1/5, 2/1, 2/2, 2/4, 2/5, 3/3, 3/5, 3/6, 3/10, 3/13, 3/14, 4/2, 4/4, 4/5, 4/6, 4/7, 5/1, 5/2, 6/2, 6/3, 6/5, 6/6, 6/12, 6/13, 6/14, 6/15, 6/16, 6/18, 6/19, 7/2, 7/3, 7/4, 7/5, 9/2, 9/3, 10/3, 10/5, 11/8, 11/9, 11/10, 11/11, 11/12, 11/15, 11/16, 11/17, 11/18, 11/19, 11/20, 11/21, 12/7, 12/8, 13/5, 13/14, 14/5, 14/10, 14/11, 14/12, 14/13, 14/14, 14/15, 14/16, 14/17, 15/1, 15/2, 15/3, 15/5, 15/6, 15/7, 15/8, 17/1, 18/1, 18/3, 18/7, 18/8, 19/4, 19/5, 19/6, 19/8, 19/9, 19/10, 19/11, 19/12, 19/15, 21/8, 21/9, 21/10, 21/11, 21/19, 21/23, 21/24, 21/25, 21/26, 21/27, 21/28, 21/30, 21/32, 21/33, 21/34, 21/35, 21/36, 21/37, 21/39, 21/40, 21/41, 34/2, 34/3, 34/4, 35, 36, 37, 38/1, 38/3, 40/8, 40/15, 41/1, 41/2, 41/3, 41/8, 41/9, 42/9, 42/10, 42/11, 42/14, 42/15, 42/16, 42/17, 46/10, 46/12, 46/18, 46/19, 58/3, 58/4, 58/5, 58/6, 58/7, 58/8, 58/9, 58/10, 58/12, 58/18, 58/28, 58/29, 58/30, 58/31, 58/32, 58/33, 58/34, 58/35, 58/36, 58/37, 58/38, 58/39, 58/40, 58/41, 58/42, 58/43, 58/44, 58/45, 58/46, 58/47, 59/2, 59/5, 59/6, 59/7, 59/8, 59/9, 59/10, 59/11, 59/12, 59/13, 59/14, 59/15, 59/16, 59/24, 59/25, 59/26, 59/27, 59/29, 59/30, 59/31, 59/32, 59/33, 59/34, 59/35, 59/36, 59/37, 59/38, 59/39, 59/40, 59/41, 59/42, 59/43, 74/1, 75/2, 75/3, 75/4, 75/5, 75/6, 75/7, 75/8, 75/12, 75/14, 75/15, 75/16, 75/17, 75/18, 77/1, 94/10, 99/1, 100/2, 100/4, 100/5, 101/1, 102/1, 103/1, 104/1, 116/1, 117/1, 120/14, 124/6, 128/7, 128/8, 140/13

Das Verfahren der Bebauungsplanaufstellung wird im beschleunigten Verfahren gemäß § 13 a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB durchgeführt. Ziel des vorliegenden Bebauungsplanes ist, die Entwicklung des Gebiets zu ordnen, die Entwicklung höherer Baudichten in einzelnen Bereichen zu kontrollieren und die stadtplanerische Ordnung und Funktionsfähigkeit des Quartiers für die Zukunft zu bewahren. Entlang der Wiesbadener Straße sollen Gewerbenutzungen gesichert werden.

Zur Beteiligung der Öffentlichkeit liegen die Planunterlagen, die textlichen Festsetzungen, die Begründung sowie die nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden umweltrelevanten Informationen in der Zeit vom

17.06.2019 bis 19.07.2019 (einschließlich)

im Rathaus der Stadt Königstein im Taunus in 61462 Königstein im Taunus, Burgweg 5, Fachdienst Planen und Umwelt, im Flur des 1.Obergeschosses, Besucherplatz Fachdienst Planen und Umwelt (vor Zimmer 116), während der Dienststunden

montags von 8.30 bis 12 Uhr und von 13 bis 18 Uhr

dienstags, mittwochs, donnerstags von 8.30 bis 12 Uhr und von 13 bis 16 Uhr

freitags von 8.30 Uhr bis 12 Uhr

zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.

Es wird darauf hingewiesen, dass das Rathaus am 20.06.2019, am 21.06.2019 sowie am 26.06.2019 geschlossen und eine Einsicht an diesen Tagen nicht möglich ist.

Es liegen die folgenden umweltrelevanten Informationen vor:

Verkehrsplanerische Stellungnahme, Büro R+T, Darmstadt

Leistungsfähigkeitsbetrachtung Knotenpunkt B455/Hainerbergweg

Auszug aus dem Lärmviewer Hessen

Isophonenkarte B455 entlang Plangebietsgrenze

Seitens der folgenden Stellen wurden umweltrelevante Stellungnahmen abgegeben:

Abwasserverband Main-Taunus

Behandlung von Niederschlägen, Zisternen, Versickerung, Schutzgut Boden

Regierungspräsidium Darmstadt

Wasserschutz, Bodenschutz

Hochtaunuskreis

Grünordnerische Festsetzungen, Wasserschutz, Denkmalschutz

BUND

Grünordnerische Festsetzungen, Zäune, Lebewesen, Materialien, Arten

Deutscher Wetterdienst

Schutzgut Klima

Dabei werden die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung und die voraussichtlichen Auswirkungen öffentlich dargelegt. Auskunft wird erteilt in den Zimmern 114, 116 und 119. Während der Auslegungsfrist können Anregungen und Stellungnahmen zum Planentwurf von jedermann schriftlich oder zur Niederschrift beim Magistrat der Stadt Königstein im Taunus, Burgweg 5, 61462 Königstein im Taunus vorgebracht werden.

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan gemäß § 3 Abs. 2 BauGB in V. mit § 4a BauGB unberücksichtigt bleiben.

Der Entwurf des Bebauungsplanes kann zusätzlich, im gleichen Zeitraum, im Internet unter www.koenigstein.de, Aktuell, Bekanntmachungen, K 74 „Zwischen Wiesbadener Straße und Hainerbergweg“, eingesehen werden. Zudem finden Sie einen Link zu den Unterlagen auf dem zentralen Internetportal des Landes Hessen unter https://bauleitplanung.hessen.de.

Es wird darauf hingewiesen, dass der Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung aufgestellt wird. Im beschleunigten Verfahren gelten nach § 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB die Vorschriften des vereinfachten Verfahrens nach § 13 Abs. 2 und 3 Satz 1 BauGB entsprechend. Im vereinfachten Verfahren wird von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, von der Erstellung eines Umweltberichts nach § 2a BauGB, von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sowie von der Durchführung eines Monitorings nach 4c BauGB abgesehen.

Königstein im Taunus, den 04.06.2019 Der Magistrat

Walter Krimmel

Erster Stadtrat



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