Bauleitplanung der Stadt Königstein im Taunus: Aufstellung Bebauungsplan K 74 „Zwischen Wiesbadener Straße und Hainerbergweg“

Die vorstehende Planskizze hat keine Rechtsverbindlichkeit, kennzeichnet aber durch die gestrichelte Linie die Lage des Geltungsbereiches. Grafik: Stadtverwaltung

Öffentliche Bekanntmachung: Erneute öffentliche Auslegung des Bebauungsplan-Entwurfes gemäß § 3 Abs. 2 BauGB i.V.m. § 4a Abs. 3 BauGB

In der Stadtverordnetenversammlung vom 15.12.2016 wurde die Aufstellung des Bebauungsplanes K 74 „Zwischen Wiesbadener Straße und Hainerbergweg“ beschlossen.

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Königstein im Taunus hat in ihrer Sitzung am 22.03.2018 beschlossen, den Entwurf des Bebauungsplans mit der Bezeichnung K 74 „Zwischen Wiesbadener Straße und Hainerbergweg“ gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen.

Die Offenlage wurde am 23.06.2018 ortsüblich bekanntgemacht und fand in der Zeit vom 16.07.2018 bis einschließlich 17.08.2018 statt.

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Königstein im Taunus hat in ihrer Sitzung am 29.05.2019 beschlossen, den Entwurf des Bebauungsplanes K 74 „Zwischen Wiesbadener Straße und Hainerbergweg“ gemäß § 3 Abs. 2 BauGB in V. mit § 4a BauGB erneut öffentlich auszulegen.

Die Offenlage wurde am 07.06.2019 ortsüblich bekanntgemacht und fand in der Zeit vom 17.06.2019 bis einschließlich 19.07.2019 statt.

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Königstein im Taunus hat nun in ihrer Sitzung am 07.11.2019 beschlossen, den Entwurf des Bebauungsplanes K 74 „Zwischen Wiesbadener Straße und Hainerbergweg“ gemäß § 3 Abs. 2 BauGB in V. mit § 4a BauGB erneut öffentlich auszulegen.

Die Offenlage wurde am 16.11.2019 ortsüblich bekanntgemacht und fand in der Zeit vom 25.11.2019 bis einschließlich 10.01.2020 statt.

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Königstein im Taunus hat in ihrer Sitzung am 03.09.2020 beschlossen, den Entwurf des Bebauungsplanes K 74 „Zwischen Wiesbadener Straße und Hainerbergweg“ gemäß § 3 Abs. 2 BauGB in V. mit § 4a BauGB erneut öffentlich auszulegen.

Der Geltungsbereich des Bebauungsplans K 74 „Zwischen Wiesbadener Straße und Hainerbergweg“ befindet sich südlich der Innenstadt von Königstein. Er wird begrenzt durch den östlichen Hainerbergweg, die Wiesbadener Straße, das Gelände der Villa Gans und die Gemarkungsgrenze mit der Nachbarstadt Bad Soden. Im Geltungsbereich liegen die nachstehend aufgeführten Grundstücke:

Gemarkung Königstein, Flur 9, Flurstücke 1/1, 1/2, 1/3, 1/4, 1/5, 2/1, 2/2, 2/4, 2/5, 3/3, 3/5, 3/6, 3/10, 3/13, 3/14, 4/2, 4/4, 4/5, 4/6, 4/7, 5/1, 5/2, 6/2, 6/3, 6/5, 6/6, 6/12, 6/13, 6/14, 6/15, 6/16, 6/18, 6/19, 7/2, 7/3, 7/4, 7/5, 9/2, 9/3, 10/3, 10/5, 11/8, 11/9, 11/10, 11/11, 11/12, 11/15, 11/16, 11/17, 11/18, 11/19, 11/20, 11/21, 12/7, 12/8, 13/5, 13/14, 14/5, 14/10, 14/11, 14/12, 14/13, 14/14, 14/15, 14/16, 14/17, 14/20, 15/1, 15/2, 15/3, 15/5, 15/6, 15/7, 15/8, 17/1, 18/1, 18/3, 18/7, 18/8, 19/4, 19/5, 19/6, 19/8, 19/9, 19/10, 19/11, 19/12, 19/15, 21/8, 21/9, 21/10, 21/11, 21/19, 21/23, 21/24, 21/25, 21/26, 21/27, 21/28, 21/30, 21/32, 21/33, 21/34, 21/35, 21/36, 21/37, 21/39, 21/40, 21/41, 34/2, 34/3, 34/4, 35, 36, 37, 38/1, 38/3, 40/8, 40/15, 41/1, 41/2, 41/3, 41/8, 41/9, 42/9, 42/10, 42/11, 42/14, 42/15, 42/16, 42/17, 46/10, 46/12, 46/18, 46/19, 58/3, 58/4, 58/5, 58/6, 58/7, 58/8, 58/9, 58/10, 58/12, 58/18, 58/28, 58/29, 58/30, 58/31, 58/32, 58/33, 58/34, 58/35, 58/36, 58/37, 58/38, 58/39, 58/40, 58/41, 58/42, 58/43, 58/44, 58/45, 58/46, 58/47, 59/2, 59/5, 59/6, 59/7, 59/8, 59/9, 59/10, 59/11, 59/12, 59/13, 59/14, 59/15, 59/16, 59/24, 59/25, 59/26, 59/27, 59/29, 59/30, 59/31, 59/32, 59/33, 59/34, 59/35, 59/36, 59/37, 59/38, 59/39, 59/40, 59/41, 59/42, 59/43, 74/1, 75/2, 75/3, 75/4, 75/5, 75/6, 75/7, 75/8, 75/12, 75/14, 75/15, 75/16, 75/17, 75/18, 77/1, 94/10, 99/1, 100/2, 100/4, 100/5, 101/1, 102/1, 103/1, 104/1, 116/1, 117/1, 124/6, 128/7, 128/8

Das Verfahren der Bebauungsplanaufstellung wird im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB durchgeführt. Ziel der Planung ist die Sicherung der derzeit im Bestand vorhandenen Bebauung sowie der Umgang mit einer gesunden Nachverdichtung.

Zur Beteiligung der Öffentlichkeit liegen die Planunterlagen, die textlichen Festsetzungen, die Begründung sowie die nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden umweltrelevanten Informationen in der Zeit vom 21.09.2020 bis 23.10.2020 (einschließlich) im Rathaus der Stadt Königstein im Taunus in 61462 Königstein im Taunus, Burgweg 5, Fachdienst Planen und Umwelt, im Flur des 1. Obergeschosses, Besucherplatz Fachdienst Planen und Umwelt (vor Zimmer 116), während der Dienststunden

montags von 8.30 bis 12 Uhr

von 13 bis 18 Uhr

dienstags, mittwochs, donnerstags von 8.30 bis 12 Uhr

von 13 bis 16 Uhr

freitags von 8.30 bis 12 Uhr

zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.

Es liegen die folgenden umweltrelevanten Informationen vor:

Verkehrsplanerische Stellungnahme Wiesbadener Straße / B455

Schallgutachten mit Lärmpegelbereichen (Verkehrslärm)

Seitens des Hochtaunuskreises, des BUND Königstein-Glashütten und des Regierungspräsidiums Darmstadt wurden umweltrelevante Stellungnahmen abgegeben.

Auf Grund der derzeit geltenden Regelungen wegen der Corona-Pandemie ist eine vorherige telefonische Terminvereinbarung zwingend erforderlich.

Es werden die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung und die voraussichtlichen Auswirkungen öffentlich dargelegt. Auskunft wird erteilt in den Zimmern 114, 116 und 119. Während der Auslegungsfrist können Anregungen und Stellungnahmen zum Planentwurf von jedermann schriftlich oder zur Niederschrift beim Magistrat der Stadt Königstein im Taunus, Burgweg 5, 61462 Königstein im Taunus vorgebracht werden.

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan gemäß § 3 Abs. 2 BauGB in V. mit § 4a BauGB unberücksichtigt bleiben.

Gemäß § 3 des Gesetztes zur Sicherstellung ordnungsgemäßer Planungs- und Genehmigungsverfahren während der COVID-19-Pandemie werden der Entwurf des Bebauungsplanes und sämtliche Unterlagen, im gleichen Zeitraum, im Internet unter www.koenigstein.de, Aktuell, Bekanntmachungen, K 74 „Zwischen Wiesbadener Straße und Hainerbergweg“, veröffentlicht und können eingesehen werden. Zudem finden Sie einen Link zu den Unterlagen auf dem zentralen Internetportal des Landes Hessen unter https://bauleitplanung.hessen.de.

Es wird darauf hingewiesen, dass der Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung aufgestellt wird. Im beschleunigten Verfahren gelten nach § 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB die Vorschriften des vereinfachten Verfahrens nach § 13 Abs. 2 und 3 Satz 1 BauGB entsprechend. Im vereinfachten Verfahren wird von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, von der Erstellung eines Umweltberichts nach § 2a BauGB, von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sowie von der Durchführung eines Monitorings nach 4c BauGB abgesehen.

Wichtige Hinweise zur öffentlichen Auslegung nach § 3 BauGB in Zeiten von Maßnahmen zur Eindämmung der Verbreitung des Coronavirus:

Die jeweils geltenden Sicherheits- und Hygienemaßnahmen der Bundes- und Landesregierung Hessen zur Eindämmung der Verbreitung des Coronavirus sind einzuhalten.

Für die Einsichtnahme ist eine vorherige Terminvereinbarung, innerhalb der Dienststunden, unter den Rufnummern (06174) 202-220, (06174) 202-221, (06174) 202-231 und (06174) 202-258 zwingend erforderlich, damit gewährleistet werden kann, dass es nicht zu vermeidbaren Überschneidungen im Publikumsverkehr kommt.

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage des § 3 BauGB in Verbindung mit Art. 6 Abs. 1 Buchst. e DSGVO und dem Hessischen Datenschutz- und Informationsfreiheitsgesetz (HDSIG). Sofern die Stellungnahme ohne Absenderangaben abgegeben wird, erhalten die entsprechenden Personen keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung.

Königstein im Taunus, den 07.09.2020

Der Magistrat

Gabriela Terhorst

Stadträtin



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