Königstein (kw) – In der Stadtverordnetenversammlung vom 3. September 2020 wurde die Aufstellung des Bebauungsplanes F 20 „östlich der Falkensteiner Straße“ beschlossen.
Im nächsten Schritt hat die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Königstein im Taunus in ihrer Sitzung am 28. Januar beschlossen, den Entwurf des Bebauungsplanes F 20 „östlich der Falkensteiner Straße“ gemäß § 3 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB) öffentlich auszulegen.
Im Geltungsbereich des Bebauungsplanes liegen die nachstehend aufgeführten Grundstücke: Gemarkung, Falkenstein, Flur 6, Flurstücke: 40/2, 40/3, 41/1, 41/2, 42/1, 42/2, 59/11, 59/12, 59/3, 59/9, 60/3, 60/5, 60/7, 60/8, 65/2, 66/2, 66/3, 67/3, 67/4, 68/3, 74/7, 74/8, 74/9, 74/11, 74/14, 74/15, 75/1, 75/2, 75/3, 75/4, 75/7, 75/11, 75/12, 75/13, 75/14, 75/15, 76/1, 76/2, 76/3, 80/3, 80/4, 80/6, 80/7, 80/8, 82/1, 85/1, 85/5, 85/6, 86/1, 86/10, 86/11, 86/12, 86/9, 87/3, 87/4, 87/5,87/6, 87/11, 87/12, 87/13, 87/14, 87/15, 87/16, 87/17, 88/3, 88/4, 93/1, 93/2, 93/3, 94/4, 94/5, 94/7, 101/4, 101/5, 101/6, 107/6, 107/7, 107/8, 107/9, 108/4,108/5, 108/6, 108/7, 109/3, 109/4, 110/2, 111/2, 113/4, 114/3, 114/5, 114/6, 114/7, 115/9, 116/1, 117/5, 117/6, 118/2, 118/3, 119/1, 119/2, 120/1, 120/3, 120/10, , 121/1, 122/8, 122/9, 124/11, 124/17, 124/18, 124/19, 124/20, 125/12, 125/4, 129/1, 129/2, 129/3, 129/6 tlw., 129/7 tlw., 136/2, 137/1, 137/2, 138/10, 138/11, 138/12, 142/4, 142/5, 142/6, 143/2, 143/3, 144/1, 144/5, 144/13, 144/24, 144/25, 144/26, 144/27, 144/28, 144/29, 147/1, 149/5, 150/2, 151/2, 152/3, 152/4, 152/5, 153/4, 153/6, 155/1,158/1, 160/2, 160/4, 160/6, 160/8, 160/10, 160/11, 160/12, 160/13, 160/14, 160/15, 160/16, 160/17, 160/18, 160/19, 160/20, 163/2, 163/3, 163/4, 177/10, 177/11, 177/12, 177/4, 177/5, 177/7, 177/8, 177/9, 181/1, 182/1, 183/2, 186/1, 187/3, 187/7, 188/5, 188/6, 188/7, 194/1, 196/2, 198 tlw., 199 tlw., 200 tlw., 201, 203, 204, 205, 206 tlw., 207 tlw., 208, 209, 210, 212, 216/1, 216/2, 217/1, 217/2 tlw., 217/3 tlw., 218 tlw., 219 tlw., 220 tlw., 221 tlw., 222 tlw., 223 tlw., 224 tlw., 225 tlw., 226/92, 227 tlw., 227/92, 228 tlw., 260/76, 265/103, 300/76, 301/75, 302/75, 306/75, 335/77, 367/76, 403/75, 404/75, 406/181, 426/193, 456/83, 482/193, 506/77, 510/160, 511/153, 528/177. Die Planskizze hat keine Rechtsverbindlichkeit, kennzeichnet aber durch die gestrichelte Linie die Lage des Geltungsbereiches.
Das Verfahren der Bebauungsplanaufstellung wird im beschleunigten Verfahren gemäß § 13 a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Absatz 4 BauGB durchgeführt. Ziel der Planung ist die Sicherung der derzeit im Bestand vorhandenen Bebauung sowie der Umgang mit einer gesunden Nachverdichtung.
Zur Beteiligung der Öffentlichkeit liegen die Planunterlagen, die textlichen Festsetzungen, die Begründung sowie der Ergebnisbericht der Potenzialbewertung auf Vorkommen von gesetzlich geschützten Tierarten in der Zeit vom 22. März bis einschließlich 30. April 2021 im Rathaus der Stadt Königstein im Taunus, Burgweg 5, Fachdienst Planen und Umwelt, im Flur des 1. Obergeschosses, Besucherplatz Fachdienst Planen und Umwelt (vor Zimmer 116), während der Dienststunden montags von 8.30 bis 12 Uhr und von 13 bis 18 Uhr sowie dienstags, mittwochs, donnerstags von 8.30 bis 12 Uhr und von 13 bis 16 Uhr sowie freitags von 8.30 bis 12 Uhr zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.
Auf Grund der derzeit geltenden Regelungen wegen der Corona-Pandemie ist eine vorherige telefonische Terminvereinbarung zwingend erforderlich. Dabei werden die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung und die voraussichtlichen Auswirkungen öffentlich dargelegt. Auskunft wird erteilt in den Zimmern 114, 116 und 119. Während der Auslegungsfrist können Anregungen und Stellungnahmen zum Planentwurf von jedermann schriftlich oder zur Niederschrift beim Magistrat der Stadt Königstein im Taunus, Burgweg 5, 61462 Königstein im Taunus vorgebracht werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan gemäß § 3 Absatz 2 BauGB in V. mit § 4a BauGB unberücksichtigt bleiben. Gemäß § 3 des Gesetztes zur Sicherstellung ordnungsgemäßer Planungs- und Genehmigungsverfahren während der COVID-19-Pandemie werden der Entwurf des Bebauungsplanes und sämtliche Unterlagen, im gleichen Zeitraum, im Internet unter www.koenigstein.de, Aktuell, Bekanntmachungen, F 20 „östlich der Falkensteiner Straße“, veröffentlicht und können eingesehen werden. Zudem finden Interessierte einen Link zu den Unterlagen auf dem zentralen Internetportal des Landes Hessen unter https://bauleitplanung.hessen.de.
Es wird darauf hingewiesen, dass der Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren nach § 13 a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung aufgestellt wird. Im beschleunigten Verfahren gelten nach § 13a Absatz 2 Nr. 1 BauGB die Vorschriften des vereinfachten Verfahrens nach § 13 Absatz 2 und 3 Satz 1 BauGB entsprechend. Im vereinfachten Verfahren wird von der Umweltprüfung nach § 2 Absatz 4 BauGB, von der Erstellung eines Umweltberichts nach § 2 a BauGB, von der Angabe nach § 3 Absatz 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind sowie von der Durchführung eines Monitorings nach 4c BauGB abgesehen.
Wichtige Hinweise zur öffentlichen Auslegung nach § 3 BauGB in Zeiten von Maßnahmen zur Eindämmung der Verbreitung des Coronavirus: Die jeweils geltenden Sicherheits- und Hygienemaßnahmen der Bundes- und Landesregierung Hessen zur Eindämmung der Verbreitung des Coronavirus sind einzuhalten.
Für die Einsichtnahme ist eine vorherige Terminvereinbarung, innerhalb der Dienststunden, unter den Rufnummern 06174-202-220, 06174-202-221, 06174-202-231 und 06174-202-258) zwingend erforderlich, damit gewährleistet werden kann, dass es nicht zu vermeidbaren Überschneidungen im Publikumsverkehr kommt.
Königstein im Taunus, den 10.03.2021 Der Magistrat
Leonhard Helm
Bürgermeister