Brut- und Setzzeit – Rücksicht auf Wildtiere

Setz- und Brutzeiten – die Natur braucht jetzt besondere Rücksichtnahme. Die ersten wärmenden Sonnenstrahlen, die das nahende Frühjahr ankündigen, locken nun wieder viele Menschen in die Natur. Die Tiere sind nach der langen Winterpause besonders aktiv. Im jetzt anbrechenden Frühling beginnen die Brut- und Setzzeiten. Aber in dieser Zeit der Brutpflege und Jungenaufzucht sind Störungen ein besonderes Problem.

Besonders im Ballungsraum ist der Druck auf die Natur durch Wanderer, Erholungssuchende, Mountainbiker, Jogger und andere so groß, dass für die Natur wenig Platz bleibt. An alle Menschen, die jetzt wieder mehr Zeit in Wald und Feld verbringen, appelliert die Stadt Königstein, Rücksicht auf die Natur zu nehmen. Wald und Wiesen sind ab jetzt und dann vor allem im Mai und Juni Kinderstuben für die zahlreichen Wildtiere. Die Rehe setzen in der nächsten Zeit ihre Kitze und können daher nicht mehr so schnell vor einem hetzenden Hund flüchten wie in den anderen Jahreszeiten.

Bürgermeister Leonhard Helm: „Daher sollten Hunde nur angeleint geführt werden. Gefundene Jungtiere sollten an Ort und Stelle bleiben und nicht berührt werden. Die Muttertiere verlassen ihre Jungen (z.B. Kitze oder Junghasen) nur kurze Zeit zur eigenen Nahrungsaufnahme und kehren immer wieder zurück.“

In den jetzt beginnenden Brut- und Setzzeiten werden Brutgeschäfte durch Stöbern in Wiesen und Hecken erheblich gestört. Schon geringe Störungen veranlassen beispielsweise Wiesenbrüter, das Nest zu verlassen, so dass die Eier oder gar die Jungvögel dem Tode überlassen werden. Gerade zum Schutz der zahlreichen Jungtiere ergeht daher die Bitte, sich bei Ausflügen in Wald und Feld an den zahlreichen vorhandenen Wegen und dem oft gut beschilderten Rundwegenetz zu orientieren und keine Dickungen oder Jungwuchsflächen zu betreten.

Freilaufende Hunde, die weit vor oder neben ihrer Bezugsperson selbstständig toben und die Umgebung erkunden, stellen eine gravierende Störung dar und sollten an die Leine genommen werden. Fachbereichsleiterin Katya Hengen: „In diesem Zusammenhang weisen wir darauf hin, dass Feldwege nur mit Genehmigung unserer Ordnungsbehörde und nur zur landwirtschaftlichen Nutzung mit Kraftfahrzeugen befahren werden dürfen. Offenes Feuer, Versammlungen, Musik- oder Grillfeste sind in allen Naturschutzgebieten nicht gestattet.“ Verstöße gegen diese Verhaltensregelungen wurden und werden von der Unteren Naturschutzbehörde mit Ordnungswidrigkeitsverfahren geahndet. Unter Beachtung dieser wenigen, eigentlich fast selbstverständlichen Regeln ist es auf relativ engem Raum vielen Besuchern möglich, mit gegenseitiger Rücksichtnahme und Respekt für die Natur diese ausgiebig zu erkunden und zu genießen. Der Bürgermeister: „Wir bitten alle Bürgerinnen und Bürger, so mit ihrem Verhalten ein gutes Beispiel für andere zu geben. Es ist Ihr Beitrag zur Bewahrung einer intakten Natur.“



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