Handyverbot und Co: Schulbeginn mit einigen Neuerungen

Staatskanzleichef Benedikt Kuhn (2.v.r.) und Schulleiterin Beate Herbst (links daneben.) sowie Landtagsabgeordneter Sebastian Sommer (rechts) mit den neuen Fünftklässlerinnen und Fünftklässlern am Taunusgymnasium Königstein.Foto: Peter Jülich/Hessische Staatskanzlei

Hochtaunuskreis (as) – Mit dem Schulbeginn in dieser Woche sind auch einige Neuerungen in Kraft getreten: Das viel diskutierte Handyverbot, im offiziellen Sprachgebrauch des Kultusministeriums „Smartphone-Schutzzonen“, gilt ab sofort für alle hessischen Schulen. Die private Nutzung auf dem Schulgelände ist untersagt, das Mitführen des Gerätes aber erlaubt (etwa wegen digitaler Busfahrkarten). Besonders streng ist das Verbot in Grundschulen, in weiterführenden Schulen kann es Sonderregelungen geben, insbesondere in der Oberstufe ist die Nutzung in speziell dafür vorgesehenen Räumlichkeiten weiterhin erlaubt.

Die Schulleiter der drei weiterführenden Schulen Königsteins zuckten, zu Ferienbeginn zu dem neuen Erlass befragt, nur mit den Schultern. „Wir haben diese Regelungen alle längst umgesetzt“, hieß es unisono von Beate Herbst (TGK), Jens Henninger (BNS) und damals noch Marcel Neeb (SAS). Die Regeln seien in der Schulordnung niedergeschrieben, was natürlich nicht bedeute, dass es nicht zu einzelnen Übertretungen gekommen sei. Dann wurde auch bisher schon das Handy eingezogen und darf nach Unterrichtsende im Sekretariat abgeholt werden.

Weniger in der Diskussion war die Einführung einer digitalen Plattform für den sogenannten Werteunterricht und ein KI-Chatbot, ebenfalls an allen staatlichen Schulen. Auch die Stellenzahl für schulpädagogische Fachkräfte wurde erhöht.

Eingeschult wurden am Dienstag in Hessen im Übrigen 59.590 Erstklässler. Der Chef der Hessischen Staatskanzlei, Benedikt Kuhn, war bei der Aufnahmefeier für die fünften Klassen im Taunusgymnasium zu Gast (Bericht folgt).

Elterntelefon geschaltet

Zum Schulstart bietet auch das Hessische Ministerium für Kultus, Bildung und Chancen in Zusammenarbeit mit den Staatlichen Schulämtern wieder das Elterntelefon an. „Gerade zum Schuljahresbeginn tauchen in vielen Familien Fragen auf, die den Schulstart betreffen. Die Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner am Elterntelefon können in diesen Angelegenheiten kompetent weiterhelfen“, sagte Bildungsminister Armin Schwarz. Er verwies darauf, dass Eltern sich auch über das Kontaktformular Hilfe holen können. „Wer lieber schriftlich nachfragt, kann sicher sein, ebenfalls zeitnah eine kompetente Rückmeldung zu erhalten“, sagte der Minister.

Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Staatlichen Schulämter und des Ministeriums stehen in allen Fragen rund um das Thema Schule in den ersten beiden Schulwochen vom 18. bis 29. August 2025 montags bis freitags in der Zeit von 9 bis 12 Uhr und 14 bis 16 Uhr zur Verfügung.

Die zentrale Rufnummer des Elterntelefons im Ministerium lautet: 0611 368-2368. Das Staatliche Schulamt für den Hochtaunus- und Wetteraukreis ist unter 06101 5191-695 zu erreichen.



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