Jahresabschluss der Stadtwerke Königstein im Taunus zum 31.12.2017

Aufgrund des § 14 Abs. 2 der Eigenbetriebssatzung der Stadt Königstein im Taunus vom 18.11.1988, in Kraft getreten am 01.01.1989, hat die Stadtverordnetenversammlung am 09.11.2017 folgenden Jahresabschluss der Stadtwerke Königstein festgestellt:

1. Gemäß § 5 Ziff. 11 Eigenbetriebsgesetz wird der durch die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Roedl & Partner, Eschborn geprüfte Jahresabschluss wie folgt festgestellt:

Die Bilanzsumme für die Bereiche Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung zum 31.12.2017 beträgt 32.955.383,40 EUR.

Der Jahresgewinn nach der Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit vom 01.01. bis 31.12.2017 beträgt 725.678,95 EUR und gliedert sich wie folgt auf:

Wasserversorgung

Gewinn 254.989,92 EUR

Abwasserbeseitigung

Gewinn 470.689,03 EUR

2. a) Der Jahresgewinn 2017 der Wasserversorgung in Höhe von 254.989,92 EUR soll den Rücklagen zugeführt werden.

b) Der Jahresgewinn 2017 der Abwasserbeseitigung in Höhe von 470.689,03 EUR soll den Rücklagen zugeführt werden.

Der Jahresabschluss 2017 wurde durch die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Roedl & Partner, Eschborn geprüft und mit folgendem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen:

„Wir haben den Jahresabschluss – bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie Anhang – unter Einbeziehung der Buchführung und den Lagebericht der Stadtwerke Königstein, Königstein im Taunus, für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2017 geprüft. Die Buchführung und die Aufstellung von Jahresabschluss und Lagebericht nach den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften und den Vorschriften des Eigenbetriebgesetzes für das Land Hessen liegen in der Verantwortung der gesetzlichen Vertreter des Eigenbetriebs. Unsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage der von uns durchgeführten Prüfung eine Beurteilung über den Jahresabschluss unter Einbeziehung der Buchführung und über den Lagebericht abzugeben.

Wir haben unsere Jahresabschlussprüfung nach § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung vorgenommen. Danach ist die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf die Darstellung des durch den Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung und durch den Lagebericht vermittelten Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit erkannt werden. Bei der Festlegung der Prüfungshandlungen werden die Kenntnisse über die Geschäftstätigkeit und über das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld des Eigenbetriebs sowie die Erwartungen über mögliche Fehler berücksichtigt. Im Rahmen der Prüfung werden die Wirksamkeit des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems sowie Nachweise für die Angaben in Buchführung, Jahresabschluss und Lagebericht überwiegend auf der Basis von Stichproben beurteilt. Die Prüfung umfasst die Beurteilung der angewandten Bilanzierungsgrundsätze und der wesentlichen Einschätzungen der gesetzlichen Vertreter sowie die Würdigung der Gesamtdarstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts. Wir sind der Auffassung, dass unsere Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für unsere Beurteilung bildet.

Unsere Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der Jahresabschluss den gesetzlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Eigenbetriebs. Der Lagebericht steht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den gesetzlichen Vorschriften, vermittelt insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.“

Eschborn, den 19. November 2018

Rödl & Partner GmbH

Wirtschaftsprüfungsgesellschaft

Steuerberatungsgesellschaft

gez. Giebermann

Wirtschaftsprüfer

gez. Schöffel

Wirtschaftsprüfer

Gemäß § 27 Abs. 4 Eigenbetriebsgesetz liegt der geprüfte Jahresabschluss für das Jahr 2017 und der Lagebericht zur Einsichtnahme in der Zeit von

Montag, 20.05.2019 bis einschließlich Dienstag, 28.05.2019

im Rathaus Königstein, Finanzverwaltung, Burgweg 5, Zimmer 104/103, während der Dienstzeiten:

montags von 8.30 bis 12 Uhr und von 14 bis 16.45 Uhr

dienstags, mittwochs, donnerstags von 8.30 bis 12 Uhr und von 14.30 bis 15.30 Uhr

freitags von 8.30 Uhr bis 12 Uhr

öffentlich aus.

Königstein im Taunus, 08.05.2019

Der Magistrat

Walter Krimmel

Erster Stadtrat



X