Aufgrund des § 14 Abs. 2 der Eigenbetriebssatzung der Stadt Königstein im Taunus vom 18.11.1988, in Kraft getreten am 01.01.1989, hat die Stadtverordnetenversammlung am 06.02.2020 folgenden Jahresabschluss der Stadtwerke Königstein festgestellt:
1.
Gemäß § 5 Ziff. 11 Eigenbetriebsgesetz wird der durch die Wirtschafts-Prüfungsgesellschaft Rödl & Partner, Eschborn geprüfte Jahresabschluss wie folgt festgestellt:
Die Bilanzsumme für die Bereiche Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung zum 31.12.2018 beträgt 32.415.230,31 Euro.
Der Jahresgewinn nach der Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit vom 01.01. bis 31.12.2018 beträgt 1.024.435,70 Euro und gliedert sich wie folgt auf:
Wasserversorgung
Gewinn 318.059,93 Euro
Abwasserbeseitigung
Gewinn 706.375,77 Euro
2.
a) Der Jahresgewinn 2018 der Wasserversorgung in Höhe von 318.059,93 Euro soll den Rücklagen zugeführt werden.
b) Der Jahresgewinn 2018 der Abwasserbeseitigung in Höhe von 706.375,77 Euro soll den Rücklagen zugeführt werden.
Der Jahresabschluss 2018 wurde durch die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Rödl & Partner, Eschborn geprüft und mit folgendem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen:
„Wir haben den Jahresabschluss der Stadtwerke Königstein, Königstein im Taunus, – bestehend aus Bilanz zum 31. Dezember 2018 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2018 bis zum 31. Dezember 2018 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden – geprüft.
Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
• entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage des Eigenbetriebs zum 31. Dezember 2018 sowie seiner Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2018 bis zum 31. Dezember 2018 und
• vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Eigenbetriebs. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat.
Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt „Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts“ unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen.“
Eschborn, den 21. Oktober 2019
Rödl & Partner GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Steuerberatungsgesellschaft
gez. Giebermann
Wirtschaftsprüfer
gez. Schöffel
Wirtschaftsprüfer
Gemäß § 27 Abs. 4 Eigenbetriebsgesetz liegt der geprüfte Jahresabschluss für das Jahr 2018 und der Lagebericht zur Einsichtnahme in der Zeit von Montag, 11.05.2020 bis einschließlich Dienstag, 19.05.2020 im Rathaus Königstein, Finanzverwaltung, Burgweg 5, Zimmer 104/103, während der Dienstzeiten: täglich (außer mittwochs) von 8.30 bis 12 Uhr öffentlich aus.
Auf Grund der aktuellen besonderen Umstände bitten wir um eine Terminvereinbarung innerhalb der oben angegebenen Zeiten mit Heiko Sander, Telefon (06174) 202-277 oder per E-Mail: heiko.sander[at]koenigstein[dot]de.
Königstein im Taunus, 30.04.2020
Der Magistrat
Jörg Pöschl
Erster Stadtrat