Mehr als 24 Millionen Euro Gewinn – Stadt präsentierte Jahresabschluss 2022

Königstein (gs) – Zu einem sehr erfreulichen Termin hatte Bürgermeister Leonhard Helm in der vergangenen Woche eingeladen. Präsentiert wurde der städtische Jahresabschluss für das Jahr 2022, in dem für das vergangene Jahr ein außergewöhnlich hoher Gewinn ausgewiesen wurde, der aber strenggenommen gar kein „echter“ Gewinn ist, weil er durch die Zwangsauflösung von Rückstellungen entstanden ist. Eine einmalige Sache also, die aber trotzdem Aufmerksamkeit verdient.

So freute sich Bürgermeister Helm sichtlich, einen derart positiven letzten Jahresabschluss seiner Amtszeit präsentieren zu dürfen. „Die Haushaltsdebatten im Vorfeld sind immer sehr lang, dabei ist der Jahresabschluss derjenige, der uns zeigt, wie die Stadt gewirtschaftet hat und ob die anvisierten Ziele erreicht wurden“, so Helm.

Der Jahresabschluss, so führte er aus, sei ein ungewöhnlicher und der beste, den die Stadt – mit einem ausgewiesenen Jahresgewinn in Höhe von 24.504.691,43 Euro – je vorgelegt habe. Das ausgewiesene Eigenkapital der Stadt wuchs damit zum 31.12.2022 auf sagenhafte 56.846.357,05 Euro an. Nun könnte man zu dem Schluss kommen, dass die Stadt Königstein eine sehr reiche Stadt sei – bedauerlicherweise ist dies jedoch nicht der Fall, denn in dem hohen Jahresgewinn verbergen sich 17.639.631,01 Euro, die sich aus der Auflösung einer Rücklage für die Kreis- und Schulumlage ergeben.

Streitpunkt Kreis- und Schulumlage

Die Berechnung der Kreis- und Schulumlage bezieht sich immer auf vorausgehende Halbjahre. Ein Beispiel: Die von der Stadt zu leistende Kreis- und Schulumlage im Jahr 2022 berechnete sich aus den Erträgen der Stadt im Quartal II/20 und I/21.

Wären die Halbjahre „schlechte“ Halbjahre gewesen, hätte die Stadt in 2022 eine geringere Umlage zu zahlen gehabt – wären es „gute“ Halbjahre gewesen, so fiele die Umlage höher aus. Die Zahlung an sich ist jedoch unabhängig von dem Ergebnis, das die Stadt im Jahresabschluss für 2022 tatsächlich erwirtschaftet hat, weswegen für ertragsstarke Zeiten von der Stadt Rückstellungen gebildet wurden, um die dann höher ausfallenden Umlagen auch dann zahlen zu können, sollte das Jahresergebnis im Zahljahr schlechter sein. Diese Vorgehensweise nennt sich kaufmännische Vorsicht und ergibt durchaus Sinn. Nach HGO dürfen Rückstellungen jedoch nur dann gebildet werden, wenn diese „notwendig“ sind – und eben dieses zweifelt die Landesverwaltung an –, denn Kommunen haben durch ihre Steuereinnahmen „immer“ Geldzuflüsse, weswegen Rückstellungen in dieser Form nicht mehr gebildet werden dürfen.

Einmaliger Effekt

Im Prüfbericht zum Jahresabschluss 2019 wurde der Stadt Königstein daraufhin „empfohlen“, die seit dem Jahr 2009 gebildeten Rückstellungen für die Kreis- und Schulumlage aufzulösen, was der Stadt nun einen fantastisch hohen Jahresgewinn bescherte.

Allerdings wurden diese Finanzmittel in den Jahren 2009 bis 2021 „verdient“ und schlummerten lediglich als Rückstellungen in der städtischen Bilanz. Dadurch, dass die Rückstellungen aufgelöst wurden, wurden also Gelder in das Eigenkapital der Stadt überführt, das auch vorher bereits vorhanden war – nur an anderer Stelle verbucht! Dieser entstandene Ertragseffekt hat somit keinerlei Auswirkungen auf die Liquidität der Stadt.

Allerdings ist das Geld nun nicht mehr zwingend „zweckgebunden“ und könnte bei den aktuellen Haushaltsberatungen durchaus Begehrlichkeiten wecken.

An dem Grundproblem, dass die Stadt auch in finanziell schweren Jahren u.U. eine hohe Kreis- und Schulumlage schultern muss, hat sich allerdings nichts geändert.

Einnahmebasis muss erweitert werden

Bürgermeister Leonhard Helm merkte deshalb auch mahnend an, dass die Stadt, um ihre großen Projekte stemmen zu können, dringend ihre Einnahmebasis, sprich Steuereinnahmen, erweitern müsse. Königstein stehe mit einer Pro-Kopf-Schuldenlast in Höhe von ca. 2.000 Euro zwar nicht schlechter als viele andere Kommunen da, aber für die Finanzierung von anstehenden Großprojekten wie u.a. der Burg- und Kurbadsanierung müsse man sich Gedanken machen.

Erhöhung der Grundsteuer?

Helm regt eine Erhöhung der Grundsteuer an, deren Veränderung er schon seit geraumer Zeit für nahezu unvermeidbar hält. Die ab 2025 geltende Neuordnung der Grundsteuer stehe zwar ebenfalls an, aber es sei zu überlegen, so der Bürgermeister, ob man den Bürgerinnen und Bürgern nicht bereits vorher eine moderate Erhöhung zumuten sollte, um eine gute Grundbasis für die Neuordnung zu schaffen.

Sorgenkind Einkommensteuer

Dass Königstein als Stadt mit einkommensstarken Mitbürgerinnen und Mitbürgern nicht entsprechend von der Einkommensteuer profitieren kann, „wurmt“ den Bürgermeister sichtlich. Die Bewohner der Stadt liebten das besondere Ambiente, wollten weniger Gewerbe und mehr Lebensqualität – was eben auch mit Mehrkosten (z.B. Parkpflege) verbunden sei. Königstein habe sich entschieden, anstehende Baugebiete nicht als reine Gewerbegebiete zu entwickeln, sondern auch Wohnraum zu schaffen.

Diese Entscheidung sei nachvollziehbar, gehe aber zu Lasten der zukünftigen Gewerbesteuereinnahmen. Diese fehlenden Einnahmen – die andere Gemeinden aufgrund der Ausweisung reiner Gewerbegebiete kontinuierlich steigerten – seien es, die von den Bürgerinnen und Bürger in Zukunft ausgeglichen werden müssten.

Getreu dem Motto: „Wer eine schöne Stadt haben möchte, der muss sie auch bezahlen“.Dem ist nichts hinzuzufügen und für die folgenden Jahre dürfte die Finanzierung der städtischen Großprojekte damit ein durchaus spannendes Thema bleiben.



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