Philosophenweg: Städtebaulicher Vertrag ist unterzeichnet

Kronberg/Königstein (kw) – Die Stadt Kronberg im Taunus und die von Opel Hessische Zoostiftung haben den städtebaulichen Vertrag geschlossen, der der Umsetzung der planungsrechtlichen Vorgaben und flankierenden Maßnahmen aus einem künftigen rechtskräftigen Bebauungsplan Opel-Zoo Kronberg (Nr. 123/1 „Opel-Zoo, 1. Änderung“) dient.

Kerninhalt des städtebaulichen Vertrags ist die Überlassung der Nutzung des durch das Zoogelände verlaufenden und im Bebauungsplan künftig als Privatweg festgesetzten Teils des öffentlichen Weges (sogenannter verlängerter Philosophenweg) sowie die Schaffung einer zeitlich limitierten, kostenfreien Passiermöglichkeit für Kronberger Einwohner über den durch das Zoogelände verlaufenden Teil des Philosophenwegs.

Für die Bürger*innen der Stadt Kronberg im Taunus wird im städtebaulichen Vertrag festgelegt, dass diese den Philosophenweg im Bereich des Opel-Zoo Kronberg während der üblichen Öffnungszeiten des Zoos für einen Zeitraum von 60 Minuten kostenfrei passieren können. Im Vertrag festgehalten ist die Errichtung und der Betrieb eines zusätzlichen Ein- und Ausgangs mit Kassenanlage auf der Fläche des Philosophenwegs am östlichen Ende des Zoogeländes durch die von Opel Hessische Zoostiftung, um ein Passieren des Philosophenweges innerhalb des Zoogeländes wie auch einen regulären Besuch des Zoos auch mit Kinderwagen oder Rollstuhl, zu ermöglichen. Die Kassenanlage wird ausschließlich zu den üblichen Öffnungszeiten des Zoos geöffnet sein. Ebenso Bestandteil der Vereinbarung ist die Errichtung und der Betrieb eines zusätzlichen Ein- und Ausgangs ohne Kassenanlage, nur mit Drehkreuz, am westlichen Ende des Philosophenwegs, um ein Passieren des Philosophenweges innerhalb des Zoogeländes auch aus Königstein kommend zu ermöglichen. Passanten, etwa mit Kinderwagen oder Rollstuhl, steht der Haupteingang zur Verfügung. Dieser bleibt der zentrale Eingang zum Opel-Zoo Kronberg.

Die Kosten zur Errichtung und Unterhaltung der Kassenanlagen einschließlich Bezug der Automatensysteme und Chipkarten trägt die von Opel Hessische Zoostiftung. Kronberger Einwohner erhalten von der von Opel Hessische Zoostiftung eine Chipkarte. Die Nutzungsberechtigung ist entweder durch Personalausweis, eine aktuelle Meldebescheinigung oder mittels Vorlage einer Berechtigungskarte nachzuweisen und gilt ab rechtswirksamer Einziehung des Weges und abgeschlossener Installation der Kassenanlagen durch die Zoostiftung.

Die Chipkarte wird beim Passieren der Eingänge eingelesen und von den Nutzungsberechtigten bei Verlassen des Zoogeländes an den Ausgängen mittels einer eigens hierfür vorgesehenen Automatenvorrichtung wieder ausgelesen. Erfolgt das Auslesen nicht binnen einer Frist von 60 Minuten, ist die Chipkarte beim nächsten Betreten des Weges gesperrt und kann nur gegen die Entrichtung des vollen Besuchereintrittspreises (Tageskarte) des Opel-Zoo Kronberg an den Kasseneingängen wieder freigeschaltet werden.

Ferner wird den Bürger*innen der Stadt Kronberg im Taunus ein Rabatt von 50 Prozent für den Erwerb der Jahreskarte des Opel-Zoo Kronberg gewährt. Die Stadt Kronberg im Taunus überträgt gemäß Vertrag die Verkehrssicherungs- und Unterhaltungspflicht im betreffenden Bereich des Philosophenwegs auf die von Opel Hessische Zoostiftung.

Im städtebaulichen Vertrag werden auch Regelungen für ein verbessertes Parkraumkonzept getroffen. Ziele sind die Optimierung der örtlichen Parkraumstruktur durch Schaffung einer ganzjährig nutzbaren Behelfsparkplatzfläche für besucherstarke Tage und eine dauerhafte Absperrung der übrigen Wiesenbereiche sowie die Schaffung einer Möglichkeit zum Bau eines Parkdecks durch die von Opel Hessische Zoostiftung, um Parkraumbedarfe, die gegebenenfalls durch einen künftigen, anhaltenden Anstieg der Jahresbesucherzahlen über das obige, erweiterte Stellplatzkontingent hinausgehen sollten, abdecken zu können. Die von Opel Hessische Zoostiftung verpflichtet sich, sämtliche im Bebauungsplan festgesetzten Maßnahmen, welche die Vermeidung, die Verringerung und die Kompensation von Eingriffen in Natur und Landschaft (Eingriffsregelung nach dem Bundesnaturschutzgesetz) sowie die Berücksichtigung des besonderen Artenschutzes nach § 44 BNatSchG betreffen, umzusetzen und zu dokumentieren.

Passus für Königstein

Im städtebaulichen Vertrag zwischen der Stadt Kronberg im Taunus und der von Opel Hessische Zoostiftung ist auch ausgeführt, dass die Stadt Königstein im Taunus diesem Vertrag durch einen Beschluss der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Königstein im Taunus im Rahmen einer Zusatzvereinbarung beitreten kann. Diese wird den Beitritt unter gleichwertiger Übernahme aller, soweit anwendbar, auch die Stadt Kronberg im Taunus betreffenden Rechte und Pflichten durch die Stadt Königstein im Taunus regeln. Dies betrifft insbesondere auch die Rechte und Pflichten des Vertrages. Die Bekanntmachung zur erneuten Beteiligung der Öffentlichkeit (Bebauungsplan Nr. 123/1 „Opel-Zoo, 1. Änderung“) erfolgte am 10. Dezember und kann auch auf der Internetseite der Stadt Kronberg im Taunus (www.kronberg.de) in der Rubrik „Politik und Verwaltung“ (Aktuelles -> Amtliche Bekanntmachungen) eingesehen werden. Die Unterlagen zum Bebauungsplan befinden sich in der Rubrik „Planen und Bauen“. (pu)



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