Als Klimakommune fördert die Stadt Königstein verschiedenste Projekte zum Klima- und Umweltschutz. Dazu gehören jetzt auch Photovoltaikanlagen in der Altstadt. Die Altstadtgestaltungssatzung wurde angepasst und lässt jetzt zu, dass Photovoltaik-Anlagen unter bestimmten Bedingungen angebracht werden können. Dafür gibt es dann auch Fördermittel von der Stadt.
Gefördert wird der Kauf von neuen, fest installierten, netz-gekoppelten PV-Dach- oder Fassadenanlagen. Es sind auch Anlagen auf Garagen, Überdachung von Terrassen oder Carport förderfähig. Die Mindestanlagenleistung beträgt 1kWp. (Kilowatt-Peak oder kWp ist ein Maß für die Leistung einer Photovoltaikanlage.)
Eine Förderung beantragen kann jeder private Eigentümer und Eigentümerin von im Geltungsbereich der Altstadtsatzung Königstein liegenden Wohngebäuden. Gefördert wird maximal eine Anlage pro Wohnungseigentümerinnen und Wohnungseigentümern. Es gibt bis zu 250 Euro/kWp bei Photovoltaikanlagen und bis zu 750 Euro/kWp bei Indach-Lösungen oder Solarziegeln. Die maximale Förderhöhe beträgt 5.000 Euro.
Eine Förderung ist ausgeschlossen, wenn es sich um Erweiterung- oder Ertüchtigungsmaßnahmen zu einer bestehenden Photovoltaikanlage handelt. Anlagen ohne Rückspeisemöglichkeit in das öffentliche Versorgungsnetz werden ebenfalls nicht gefördert.
Die Förderrichtlinie mit genauen Details und die dazugehörenden Anträge für die Förderung gibt es auf der städtischen Homepage unter den Punkt „Förderungen“.
Bei Fragen zu den Photovoltaikanlagen können Klimaschutzmanager Daniel Zink: daniel.zink[at]koenigstein[dot]de und bei bautechnischen Fragen Kai Prokasky: kai.prokasky[at]koenigstein[dot]de in der städtischen Verwaltung weiterhelfen.