Pilzzeit im Taunus

Königstein (kw) – Mit dem einsetzenden Regen sprießen auch die Pilze wieder in den Wäldern rund um Königstein. Mit Körben und Taschen bewaffnet sieht man einzelne Wanderer, zunehmend aber auch professionelle Sammler in größeren Gruppen in die Wälder pilgern. Aber wo darf man eigentlich sammeln? Und wie viel von welcher Pilzart?

Das Hessische Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz hat zu diesem Dauerbrennerthema den Leitfaden „Pilze sammeln in Hessen“ herausgegeben.

Pilze dürfen an Stellen gesammelt werden, die keinem Betretungsverbot unterliegen und nur dann, wenn sie pfleglich entnommen werden. Mehr als ein Kilogramm Pilze pro Person ist nicht erlaubt. Für das gewerbliche Sammeln braucht man neben einem Gewerbeschein auch eine Genehmigung der Naturschutzbehörde. Einige Pilze sind besonders geschützt, wie etwa bestimmte Röhrlingsarten. Für den eigenen Bedarf und in geringen Mengen dürfen die in den Wäldern rund um Königstein häufiger vorkommenden Steinpilze und Rotkappen sowie Pfifferlinge, Morcheln, Birken-, Brätling- und Schweinsohrpilze gesammelt werden.

Wie jedes Jahr gilt: Wenn man einen Pilz nicht genau bestimmen kann, dann lässt man ihn besser stehen! Nicht essbare Pilze können gesundheitsschädlich sein oder gar zum Tode führen. Den Gift-Notruf erreicht man im Ernstfall unter Telefon (06131) 192 40 bzw. 0700-GIFTINFO oder an mail[at]giftinfo.uni-mainz[dot]de.



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