Leider kommt es immer häufiger vor, dass zu der Sperrmüllsammlung Abfall bereitgestellt wird, der nicht dorthin gehört und somit korrekterweise von dem zuständigen Entsorger nicht mitgenommen wurde.
Die Stadtverwaltung bittet daher, Folgendes zu beachten:
Zum Sperrmüll dürfen nur sperrige Gegenstände aus privaten Haushalten bereitgestellt werden, die wegen ihrer Größe oder Beschaffenheit nicht in die zugelassenen Abfallbehälter passen und welche mit einfachen Mitteln (Zerreißen, Zerlegen, Zerschneiden) nicht zerkleinert werden können (z. B. Möbel, Matratzen). Auch unbehandeltes Holz und Altmetalle dürfen zum Sperrmüll bereitgestellt werden.
Nicht mitgenommen werden unter anderem:
• Althölzer/Hölzer, die mit Holzschutzmitteln behandelt sind. Dazu zählen zum Beispiel Jägerzäune, Fenster- und Türrahmen außen, Bahnschwellen, Leitungsmasten, Brandholz aus Schadensfällen, mit PCB behandelte Damm- und Schallschutzplatten und sogenannte Konstruktionshölzer (Dachstuhl usw.).
• blaue Säcke
• Kleinteile wie Restmüll, Schuhe, andere Kleinabfälle
• Gartenabfälle
• Styropor
• Altpapier und Kartonagen
• Blumenkübel, Glasscheiben und Porzellan, wie z. B. Fenster- und Tischglasscheiben, Einlegeglasscheiben von Schränken
• Altreifen
• Farbeimer
Auch Elektrogroßgeräte wie Kühlschränke, Waschmaschinen etc. werden bei der Sperrmülleinsammlung nicht mitgenommen. Für die Abholung von Elektrogroßgeräten gibt es einen separaten Abholtermin, der im Abfallkalender mit einem „E“ gekennzeichnet ist.