Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Königstein im Taunus informiert zur Sitzung vom 12. Dezember 2019

Vor Eintritt in die Tagesordnung bat Stadtverordnetenvorsteher von Bethmann alle Anwesenden, sich zu einer Schweigeminute für den am 12. November 2019 verstorbenen Wolfgang Höpfner von ihren Plätzen zu erheben.

Er war von 2005 bis 2012 Sprecher des Arbeitskreises Dorferneuerung in Mammolshain. Viele Ideen, die im Rahmen der Dorferneuerung umgesetzt werden konnten, stammten aus seiner Feder, so die Gestaltung des Bornplatzes. Seit 1972 war er als Schöffe beim Ortsgericht Mammolshain tätig.

Die Tagesordnung der 34. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung umfasste neben der Genehmigung der Niederschrift der letzten Sitzung Mitteilungen, Beantwortung von Anfragen und Anfragen folgende weiteren Punkte: Überreichung von Urkunden des Landes Hessen für langjährige Dienste in den Einsatzabteilungen der Freiwilligen Feuerwehren.

Stadtverordnetenvorsteher von Bethmann nahm zusammen mit Bürgermeister Helm die Auszeichnungen für die langjährigen Dienste in den Einsatzabteilungen der Freiwilligen Feuerwehren in Hessen vor. Die Anerkennungsprämien gingen an:

Herrn Thilo Maier 10 Jahre Feuerwehr Mammolshain

Herrn Lukas Naujack 10 Jahre Feuerwehr Falkenstein

Herrn Max Schulze 10 Jahre Feuerwehr Königstein

Herrn Andreas Mühlbauer 30 Jahre Feuerwehr Schneidhain

Herrn Markus Wolf 30 Jahre Feuerwehr Falkenstein

Herrn Ulrich Hiller 40 Jahre Feuerwehr Falkenstein

Markus Wolf, der an der Verleihung nicht teilnehmen konnte, werden die Urkunde und Anerkennungsprämie zu einem späteren Zeitpunkt überreicht.

Beschlussfassung über den Wirtschaftsplan 2020 für den Eigenbetrieb Stadtwerke:

Die im Entwurf vorliegende Satzung über den Wirtschaftsplan 2020 der Stadtwerke Königstein mit ihren Festsetzungen in den §§ 1 bis 5 wird beschlossen. Hiernach betragen

die Erträge im Erfolgsplan 6.516.840 Euro,

die Aufwendungen im Erfolgsplan 6.222.790 Euro,

die Erträge und Aufwendungen im Vermögensplan 3.909.360 Euro,

der Kreditbetrag zur Finanzierung von Maßnahmen des Vermögensplanes 2.558.030 Euro.

Verpflichtungsermächtigungen sind nicht veranschlagt.

Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird auf 715.800 Euro festgesetzt.

33 Ja, 0 Nein, 0 Enthaltung(en)

Beschlussfassung über den Wirtschaftsplan 2020 für den Eigenbetrieb Stadtwerke; 1. Veränderungsnachweis: Die im Entwurf beiliegende Satzung über den Wirtschaftsplan 2020 der Stadtwerke Königstein mit ihrer Festsetzung in den §§ 1 und 2 wird wie folgt beschlossen: § 1:
Der Wirtschaftsplan für das Wirtschaftsjahr 2020 wird im Vermögensplan in den Erträgen festgesetzt auf 5.266.830 Euro.

§ 2: Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme im Wirtschaftsplan 2020 zur Finanzierung von Aufwendungen im Vermögensplan erforderlich ist, wird festgesetzt auf 3.915.500 Euro,

davon entfallen auf Investitionsbedarf Wasserversorgung 2.490.300 Euro,

davon entfallen auf Investitionsbedarf Abwasserbeseitigung 1.425.200 Euro.

33 Ja, 0 Nein, 0 Enthaltung(en)

Verlängerung der Gefahrenabwehrverordnung über die Aufrechterhaltung der Sicherheit und Ordnung in Königstein im Taunus: Der Entwurf der Verlängerung der Gefahrenabwehrverordnung über die Aufrechterhaltung der Sicherheit und Ordnung in Königstein im Taunus wird als Satzung mit der Gültigkeit bis zum 31.12.2020 beschlossen.

32 Ja, 0 Nein, 1 Enthaltung(en)

Genehmigung einer überplanmäßigen Ausgabe; hier: Edelstahlküche im Hort:

Die Genehmigung gemäß § 100 HGO sowie Dienstanweisung vom 15. Dezember 2016 über eine überplanmäßige Ausgabe für die Investition I09027 „Kinderhort – Anschaffung Anlagevermögen“ für das Sachkonto 0860010 in einer Gesamthöhe von 11.500 Euro wird erteilt.

33 Ja, 0 Nein, 0 Enthaltung(en)

Genehmigung einer überplanmäßigen Ausgabe; hier: Neubau einer Schülerbetreuung in Falkenstein: Die Genehmigung gemäß § 100 HGO sowie Dienstanweisung vom 15. Dezember 2016 über eine überplanmäßige Ausgabe für die Investition K16003 „Betreuung Falkenstein“ für das Sachkonto 0953010 in einer Gesamthöhe von 32.000 Euro wird erteilt.

32 Ja, 0 Nein, 2 Enthaltung(en)

Genehmigung einer überplanmäßigen Ausgabe; hier: Ausbau des Untergeschosses der Heinrich-Dorn-Halle zu einer Schülerbetreuung:

Die Genehmigung gemäß § 100 HGO sowie Dienstanweisung vom 15. Dezember 2016 über eine überplanmäßige Ausgabe für die Investition I18011 „HDH Ausbau UG“ für das Sachkonto 0952510 in einer Gesamthöhe von 100.000 Euro wird erteilt.

34 Ja, 0 Nein, 0 Enthaltung(en)

Abschluss eines Durchführungsvertrages zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Am Lichtetal“: Dem am 12. November 2019 abgeschlossenen Durchführungsvertrag zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Am Lichtetal“ zwischen der Stadt Königstein im Taunus und der Bauherrengemeinschaft wird zugestimmt.

34 Ja, 0 Nein, 0 Enthaltung(en)

Bebauungsplan „Vorhaben- und Erschließungsplan Am Lichtetal“; hier: Satzungsbeschluss gemäß § 10 Abs. 1 BauGB

1) Die in der Anlage A befindlichen Beschlussempfehlungen zu den im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und der Beteiligung der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB eingegangenen Stellungnahmen mit Hinweisen und Anregungen werden als Stellungnahmen der Stadt Königstein im Taunus und somit als Abwägung im Sinne des § 1 Abs. 7 BauGB beschlossen.

2) Der vorhabenbezogene Bebauungsplan inklusive Vorhaben- und Erschließungsplan wird gemäß § 10 Abs. 1 BauGB sowie § 9 Abs. 4 BauGB in Verbindung mit § 91 HBO als Satzung beschlossen und die Begründung hierzu gebilligt.

3) Der vorhabenbezogene Bebauungsplan inklusive Vorhaben- und Erschließungsplan wird gemäß § 10 Abs. 3 BauGB ortsüblich bekanntgemacht und in Kraft gesetzt.

34 Ja, 0 Nein, 0 Enthaltung(en)

Bebauungsplan K 75 „Adelheidstraße“; hier: Satzungsbeschluss gemäß § 10 BauGB

1) Die in der Anlage A befindlichen Beschlussempfehlungen zu den im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB in Verbindung mit § 4 a (3) BauGB sowie der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB in Verbindung mit § 4 a (3) BauGB eingegangenen Anregungen werden nach ausführlicher Diskussion als Stellungnahmen der Stadt Königstein im Taunus beschlossen.

2) Der Entwurf des Bebauungsplanes K 75 „Adelheidstraße“, Gemarkung Königstein, bestehend aus der Planzeichnung und dem Textteil, wird als Satzung beschlossen.

3) Die bauordnungsrechtlichen Festsetzungen des Bebauungsplanes K 75 „Adelheidstraße“ werden als Satzung beschlossen.

4) Die Begründung des Bebauungsplanes K 75 „Adelheidstraße“ wird beschlossen.

34 Ja, 0 Nein, 0 Enthaltung(en)

Neufassung der Zweitwohnungssteuersatzung:

Der Entwurf einer Neufassung der Zweitwohnungssteuersatzung wird beschlossen.

26 Ja, 6 Nein, 2 Enthaltung(en)

Satzung der Stadt Königstein im Taunus über die Gestaltung, Größe und Anzahl der Stellplätze oder Garagen und die Ablösung der Verpflichtung zu deren Herstellung sowie über die Herstellung von Abstellplätzen für Fahrräder – Stellplatz- und Ablösesatzung; hier: Satzungsbeschluss:

1) Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Königstein im Taunus beschließt aufgrund der §§ 5 und 51 HGO und aufgrund der §§ 52, 86 und 91 HBO vom 28. Mai 2018 die „Satzung über die Gestaltung, Größe und Anzahl der Stellplätze für Kraftfahrzeuge und die Ablösung der Verpflichtung zu deren Herstellung sowie über die Herstellung von Abstellplätzen für Fahrräder – Stellplatz und Ablösesatzung“.

2) Die bisher geltende Stellplatz- und Ablösesatzung in der Fassung vom 26. Juni 2008 wird aufgehoben.

29 Ja, 0 Nein, 5 Enthaltung(en)

Antrag der ALK-Fraktion – Wiedereintritt in den Hessischen Heilbäderverband: Die Stadt Königstein im Taunus beabsichtigt, Mitglied im Hessischen Heilbäderverband zu bleiben.
Der Magistrat wird gebeten, fristgerecht sämtliche für den Verbleib der Stadt Königstein im Taunus im Heilbäderverband notwendigen Schritte zu unternehmen, das heißt schriftlich

entweder die Kündigung zurückzunehmen oder

den Wiedereintritt in den Verband zu beantragen, sofern keine schriftliche Bestätigung des Heilbäderverbandes über eine kurzfristige Verbleibemöglichkeit vorgelegt wird

beziehungsweise die vom Heilbäderverband benannten Maßnahmen zur Fortsetzung der Mitgliedschaft zu ergreifen.

12 Ja, 21 Nein, 0 Enthaltung(en)

Die nächste Sitzung der Stadtverordnetenversammlung findet am Donnerstag, 6. Februar 2020 um 19 Uhr im Haus der Begegnung statt.

Alexander Frhr. von Bethmann

Stadtverordnetenvorsteher



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