Wege müssen geräumt werden

Der Betriebshof übernimmt den Winterdienst auf den Königsteiner Straßen. Für die Gehwege sind die Bürger verantwortlich.Foto: Stadt Königstein

Noch ist der Winter nicht vorbei, was auch der jüngste Schneefall gezeigt hat. Zur Sicherheit weist die Stadt Königstein nochmals auf die Räum- und Streupflichten hin. Für Straßen mit nur einem Gehweg gilt in diesem Jahr: Es räumt der Eigentümer des Grundstücks, welches am Gehweg liegt. Das sagt Paragraph 10 der Straßenreinigungssatzung für Jahre mit gerader Jahreszahl, also 2024. Der Schnee darf nicht auf die Fahrbahn geschippt werden. Sonst räumt bitte jeder Anwohner vor seiner eigenen Tür. Für jedes Hausgrundstück ist ein Zugang zur Fahrbahn und zum Grundstückseingang in einer Breite von mindestens 1,25 Metern zu räumen. Festgetretener oder auftauender Schnee ist ebenfalls, soweit erforderlich, aufzuhacken und abzulagern

Es wird oft nach dem richtigen Streumaterial gefragt. Gestreut wird am besten mit Sand, Splitt oder anderen abstumpfenden Materialien. Salz und Chemikalien dürfen nur in geringen Mengen verwendet werden, keinesfalls im Wurzelbereich von Bäumen und Sträuchern.

Die Verpflichtungen gelten für die Zeit von 7 bis 20 Uhr. Sie sind bei Schneefall jeweils unverzüglich durchzuführen. Nachlesen kann man die Bestimmungen in der Straßenreinigungssatzung auf der Königsteiner Homepage.



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