Schneidhain (kw)– Im Rahmn der Stadtverordnetenversammlung vom 15.Dezember 2022 wurde die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Zur Linde“ im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB (Bebauungsplan der Innenentwicklung) ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB beschlossen.
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Königstein hat weiter in ihrer Sitzung am 19. Oktober 2023 dem Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Zur Linde“ und des Vorhaben- und Erschließungsplanes einschließlich der textlichen Festsetzungen und den bauordnungsrechtlichen Gestaltungsvorschriften gem. § 9 Abs. 4 BauGB i.V.m. § 91 HBO sowie der zugehörigen Begründung zugestimmt und deren öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB beschlossen. Die Öffentlichkeit kann sich während der genannten Frist über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung unterrichten und zur Planung äußern. Die Planskizze hat keine Rechtsverbindlichkeit, kennzeichnet aber durch die gestrichelte Linie die Lage des Geltungsbereiches.
Aufgrund des konkreten Vorhabenbezugs erfolgt die Aufstellung des Bebauungsplans als vorhabenbezogener Bebauungsplan gemäß § 12 Baugesetzbuch (BauGB) in Verbindung mit einem Vorhaben- und Erschließungsplan sowie einem Durchführungsvertrag, der zwischen der Stadt Königstein im Taunus und dem Vorhabenträger vor dem Beschluss nach § 10 Abs. 1 BauGB geschlossen wird.
Ziel des Bebauungsplanes ist es auf dem Grundstück Wiesbadener Straße 173 ein gemischt genutztes Wohn- und Geschäftshaus zu sanieren und zu errichten. Das Grundstück wird im Nord-Osten durch die Wiesbadener Straße und im Süden durch die Straße „Milcheshohl“ begrenzt.
Im Haupthaus soll wieder ein Landgasthof entstehen. Der bestehende Biergarten im Innenhof soll aufgewertet und die bestehende Spielhalle im Obergeschoss saniert werden.
Im Dachgeschoss werden zwei Mitarbeiterwohnungen entstehen. Im Gebäude zur Straße „Milcheshohl“ hin soll ein Verkaufskiosk mit Schalterbetrieb etabliert werden. Im 1. und 2. Obergeschoss werden zwei weitere Wohnungen geschaffen. Während der Dauer der oben genannten Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen abgegeben werden.
Die Stellungnahmen sollen elektronisch übermittelt werden (via E-Mail an stadtplanung[at]koenigstein[dot]de oder info[at]fischer-plan[dot]de), können bei Bedarf aber auch auf anderem Weg abgegeben werden. Als zusätzliches Informationsangebot gem. § 3 Abs. 2 BauGB liegen die Planunterlagen im Rathaus der Stadt Königstein im Taunus in 61462 Königstein im Taunus, Burgweg 5, Fachdienst Planen, im Flur des 1.Obergeschosses, Besucherplatz Fachdienst Planen und Umwelt (vor Zimmer 116), während der Dienststunden montags von 8.30 Uhr bis 12. Uhr und von 13 bis 18 Uhr, dienstags, mittwochs, donnerstags von 8.30 bis 12 Uhr und von 13 bis 16 Uhr und freitags von 8.30 bis 12 Uhr zu jedermanns Einsicht öffentlich aus. Für die Einsichtnahme wird eine vorherige Terminvereinbarung, innerhalb der Dienststunden, unter den Rufnummern (06174/202-220 und 06174/202-258) dringend empfohlen, damit eine entsprechende Beratungsleistung gewährleistet werden kann. Auskunft wird erteilt in den Zimmern 114 und 116. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan gemäß § 3 Abs. 2 BauGB in V. mit § 4a BauGB unberücksichtigt bleiben.