Künftig bessere Übersicht über grundhafte Straßenerneuerungen

Kronberg (pu) – Im Verlauf der jüngsten Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Umwelt (ASU) befassten sich dessen Mitglieder mit einem Antrag der Wählergemeinschaft Kronberg für die Bürger (KfB). Demnach soll die Stadtverordnetenversammlung am heutigen Donnerstag beschließen, dass eine jährlich zu aktualisierende Übersicht anstehender grundhafter Straßenerneuerungen mit Jahresangabe auf der Homepage der Stadt Kronberg veröffentlicht wird, die von grundhaften Erneuerungen betroffener Anlieger und Ortsbeiräte mit einem Vorlauf von 12 Monaten zu einer Anliegerversammlung eingeladen werden und dabei die geplanten Maßnahmen mit ihren voraussichtlichen Kosten vorgestellt werden. Die Wählergemeinschaft begründete ihr Ansinnen, grundhafte Straßenerneuerungen seien in der Regel mit erheblichen Kosten, nicht selten fünfstelligen Beträgen, für die Anlieger verbunden, eine frühere Information zwecks daraus resultierender optimierter finanzieller Vorsorgeregelung sinnvoll. „Da sie bis zu 75 Prozent der Gesamtkosten tragen, sollte es zudem Ziel sein, dass die zur Ausschreibung vorgesehenen Maßnahmen möglichst im Einverständnis mit den betroffenen Bürgern erstellt werden“, so die beiden Co-Fraktions-Vorsitzenden Alexa Börner und Dr. Heide-Margaret Esen-Baur.

Nach Aussage von Bürgermeister Klaus Temmen (parteilos) und der Leiterin des Fachbereichs Stadtentwicklung und Umwelt, Dr. Ute Knippenberger, liegt eine sämtliche Straßen umfassende Liste zur Erstellung und Veröffentlichung eines Fünfjahres-Plans bereits vor.

CDU-Stadtverbands-Chef Reinhard Bardtke signalisierte im Namen seiner Partei ebenfalls Konsens zum ersten Punkt des Beschlussvorschlags und erntete dafür Zustimmung aus anderen Fraktionen. Beratungsbedarf herrschte allerdings noch zu den beiden anderen Forderungen, unter anderem auch deshalb, weil Temmen und Knippenberger darauf hinwiesen, ein Vorlauf von zwölf Monaten sei wegen der Komplexität unrealistisch, da in Vorbereitung grundhafter Straßenerneuerungen unter anderem häufig Einzelgespräche mit Anliegern zu führen seien, die sich teils hinzögen, es noch Kostenabweichungen gäbe, je nachdem, für welche Variante die finale Entscheidung falle, die Mittel im Haushaltsplan eingestellt werden müssen. Nie auszuschließen wäre ferner eine kurzfristige Verschiebung von Straßenbaumaßnahmen.

Unter den genannten Gesichtspunkten realistisch sei allerdings ein Vorlauf von einem halben Jahr. „Da jeder Hausbesitzer generell Rücklagen bilden sollte für Fälle dieser Art, wäre ein Vorlauf von einem halben Jahr als Perspektive ausreichend“, betonte Knippenberger. In diesem Zusammenhang wies sie außerdem darauf hin, dass es auch die Möglichkeit der Stundung der Beiträge gibt.

Die Fraktionen einigten sich letztendlich darauf, die Abstimmung über diesen Tagesordnungspunkt in die Stadtverordnetenversammlung zu schieben.



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