Schuldnerberatung: Betroffene stabilisieren, Perspektive geben

Hochtaunuskreis (kb) – „Wer sich eingesteht, mit seinen Schulden nicht mehr alleine klar zu kommen, benötigt professionelle Hilfe. Diese bietet die Schuldner- und Insolvenzberatung des Hochtaunuskreises zuverlässig seit vielen Jahren. Sie zeigt den Betroffenen Wege, den Kreislauf von immer neuen Schulden zu durchbrechen und gibt ihnen dadurch Halt und Perspektive“, leitet Kreisbeigeordnete Katrin Hechler den Jahresbericht der Schuldner- und Insolvenzberatung des Hochtaunuskreises für die Jahre 2012 und 2013 ein.

Im Jahr 2012 wurden mit laufenden Fällen aus den vergangenen Jahren und 272 Neufällen insgesamt 1.205 Fälle bearbeitet. In 2013 belief sich die Zahl der bearbeiteten Fälle auf 1.199, davon 278 Neufälle. Zum Ende des Berichtszeitraums betreute die Schuldner- und Insolvenzberatungsstelle noch 914 Schuldner. In etwa 165 Fällen der Neufälle aus dem Jahr 2013 handelt es sich um hochverschuldete Betroffene mit mehr als 20.000 Euro Verbindlichkeiten. Die Gläubigerzahl liegt meist zwischen 10 und 30 Gläubigern. In Einzelfällen sind auch über 100 Gläubiger vorhanden. „Die hohe Zahl der Gläubiger macht die Fälle zum Großteil sehr arbeitsintensiv“, erläutert Katrin Hechler. Die Zahl der Neufälle habe in den beiden Berichtsjahren wieder minimal zugenommen.

45 Prozent der Ratsuchenden waren im Jahr 2012 Frauen, 55 Prozent Männer, im Jahr 2013 betrug der Anteil an Frauen 49 Prozent, der an Männern 51 Prozent. Die meisten der von Verschuldung und Überschuldung betroffenen Personen waren zwischen 30 und 49 Jahren alt (2012:144, 2013:134). Dies war auch in den vergangenen Jahren der Fall.

„Wir sehen, dass Verschuldung vermehrt Personen mit mittleren Einkommensschichten trifft und dass die Zunahme befristeter Arbeitsverhältnisse eine Verschuldung ebenso bedingt, wie Arbeitslosigkeit, auch wenn sie nur kurzfristig ist“, fasst die Kreisbeigeordnete die Erkenntnisse aus dem Zahlenwerk zusammen.

Im Jahr 2012 standen hinter 122 Neufällen Menschen mit Arbeitseinkommen, hinter 92 der Neufälle Personen, die Arbeitslosengeld beziehen. 2013 hielten sich die Fälle aus Arbeitseinkommen (114) und Arbeitslosengeld (113) die Waage.

Schulden brächten die betroffenen Personen mit der Zeit auch psychisch und sozial aus dem Gleichgewicht. Was ursprünglich als stabil galt, gerate ins Wanken. Daher sei es wichtig, dass die Schuldner- und Insolvenzberater gut vernetzt seien und die Gesamtsituation der Hilfesuchenden betrachteten. „Es geht um weit mehr als die Erfassung der finanziellen Situation. Unsere Beratungsstelle arbeitet eng mit dem Jugendamt und dem sozialpädagogischen Fachdienst zusammen, ebenso mit dem Jobcenter und dessen Abteilungen. Viele Betroffene werden über diese Fachdienste an die Beratungsstelle vermittelt. Es geht darum, die Menschen im Gesamten zu stabilisieren und ihnen langfristig eine Perspektive zu geben“, weiß Katrin Hechler.

Typisch für den Erstkontakt sei die telefonische Beratung, ihr folgten ein bis drei Beratungsgespräche in denen die betroffene Person die Arbeitsweise der Schuldnerberatung erläutert bekommen und ein „Fahrplan“ für die Zusammenarbeit festgelegt werde. Parallel zur Basisberatung gelte es in vielen Fällen auch schnell den Arbeitsplatz der Betroffenen zu sichern oder sie vor Obdachlosigkeit zu bewahren. Ferner gehe es darum, die Haushaltsführung so einzustellen, dass sich die Schulden nicht vergrößern. Mit dem Schuldner würden zudem alle Forderungen durchgesprochen und geordnet, um dann mit den Gläubigern beispielsweise Ratenzahlungen, Vergleiche oder Ähnliches zu vereinbaren. Hierbei sei die bereits angesprochene Begleitung der Schuldner durch andere Stellen des Kreises wichtig. Nur so könne langfristig Stabilität zurückgewonnen werden. Das gelte auch für die Nachbetreuung, die fester Bestandteil der Schuldnerberatung sei.

Die Beratungsstelle, die zudem seit 1999 anerkannte Stelle zur Vorbereitung von Insolvenzen mit Restschuldbefreiung ist, hat 2012 in 139 Fällen bei der außergerichtlichen Einigung bzw. der Antragsstellung bei Gericht geholfen, 2013 waren es 144. Die Beratung umfasst sowohl Verbraucher wie auch (gescheiterte) Selbstständige. Eine betriebswirtschaftliche Beratung kann hier allerdings nicht angeboten werden.

Die Schuldner- und Insolvenzberatung des Hochtaunuskreises befindet sich im Landratsamt, Haus 4, 6. Stock. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind montags bis mittwochs von 8.00 Uhr bis 16.30 Uhr, donnerstags von 8.00 Uhr bis 17.30 Uhr und freitags von 8.00 Uhr bis 15.00 Uhr erreichbar. Telefonisch können Ratsuchende unter den Nummern 06172 999-5796, -5797 und -5798 Kontakt aufnehmen.



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