Vorhabenbezogener B-Plan Schillergärten liegt öffentlich aus

Kronberg. – Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Kronberg hat in ihrer öffentlichen Sitzung am 14. September dem Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Bahnhofsquartier Baufeld VI - Schillergärten“, Gemarkung Kronberg, Teile der Flur 8 sowie Gemarkung Schönberg, Teile der Flur 3 zugestimmt und beschossen, auf der Grundlage dieses Planentwurfes die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß Paragraf 3 Abs. 2 BauGB durchzuführen.

Planziel des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes ist im Wesentlichen die Ausweisung von Wohngebäuden, um dem bestehenden Wohnraumbedarf ein entsprechendes Angebot gegenüberstellen zu können sowie die Ausweisung eines Büro- und Geschäftshauses auf einem untergeordneten Teil der Fläche als räumliche Fassung des künftigen Bahnhofsvorplatzes.

Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes ist der nachfolgenden Übersichtskarte zu entnehmen und wird wie folgt begrenzt: in der Gemarkung Kronberg, Flur 8, die Flurstücke Nr. 37/7, 37/8, 37/12, 40/13, 40/39 teilweise, 295/35, 117/17 teilweise und in der Gemarkung Schönberg, Flur 3, Flurstück Nr. 153/1 teilweise.

Die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes erfolgt im zweistufigen Regelverfahren mit Umweltprüfung.

Der Entwurf des Bebauungsplanes einschließlich zugehöriger Begründung und Umweltbericht, der Vorhaben- und Erschließungsplan, sonstige Vorhabenpläne (Ansichten, Schnitte, exemplarische Grundrisse), der artenschutzrechtliche Fachbeitrag, die schalltechnische Untersuchung und die Verkehrsuntersuchung sowie die im bisherigen Verfahren eingegangenen umweltrelevanten Stellungnahmen liegen in der Zeit von Donnerstag, den 28. September bis Dienstag, 31. Oktober in der Stadtverwaltung Kronberg, Rathaus, Katharinenstraße 7, Flur des 1. Obergeschosses, während folgender Dienststunden montags bis donnerstags von 8 bis 12 Uhr und von 13.30 – 16 Uhr und freitags von 8 bis 12 Uhr sowie nach Vereinbarung zu jedermanns Einsicht öffentlich aus. Außerhalb der Öffnungszeiten muss für Einlass im Rathaus geklingelt werden.

Die gesamten Unterlagen werden außerdem auf der Homepage der Stadt Kronberg unter der Adresse www.kronberg.de, Bürger, Rathaus online, Bebauungspläne, B, Bahnhofsquartier Baufeld VI – Schillergärten eingestellt. Darüber hinaus können die Unterlagen während der Öffnungszeiten im Bürgerbüro der Stadt Kronberg, Berliner Platz 3-5, 61476 Kronberg, eingesehen werden. Es wird darauf hingewiesen, dass die Stadtverwaltung Montag, 2. Oktober geschlossen hat. Weiter wird darauf hingewiesen, dass die Homepage der Stadt Kronberg aufgrund einer technischen Umstellung vermutlich für zwei Tage nicht erreichbar sein wird. Während der oben genannten Auslegungsfrist können Anregungen zu den Planungen schriftlich an den Magistrat der Stadt Kronberg, Katharinenstraße 7, 61476 Kronberg oder während der Öffnungszeiten zur Niederschrift bei der Stadtverwaltung Kronberg, Katharinenstraße 7, Zimmer 15 (Fachbereich Stadtentwicklung & Umwelt) vorgebracht werden. (mw)



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