Anpassung der Zutrittsregelung

Kronberg. – Mit dem Inkrafttreten des geänderten Infektionsschutzgesetz (IfSG) zum 24. November 2021 ist der Zutritt zur Arbeitsstätte künftig nur Beschäftigten mit 3G-Status erlaubt, das heißt, sie müssen gegen das Corona-Virus geimpft, genesen oder negativ getestet sein. Zugleich sind die Arbeitgeber verpflichtet, im Rahmen der betrieblichen Möglichkeiten Home-Office zu ermöglichen, wovon die Stadt Kronberg auch Gebrauch macht.

Dies hat zur Folge, dass in Teilbereichen der Stadtverwaltung Termine nur nach vorheriger Vereinbarung möglich sind. Betroffen ist die innere Verwaltung (Rathaus mit Außenstellen).

Das Bürgerbüro (weiter mit und ohne Termin besuchbar), die Stadtbücherei sowie der Bau- und Betriebshof sind nicht von den Einschränkungen betroffen.

Die Stadt bittet um das Einhalten der bestehenden Abstands- und Hygieneregeln.

Kontaktinformationen zu den einzelnen Fachbereichen gibt es im Internet auf www.kronberg.de (>Wichtige Erreichbarkeiten der Stadtverwaltung) oder über die Telefon-Zentrale im Bürgerbüro unter der Nummer 06173-7030. (mw)



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