Baufeld III – Busbahnhof: UBG sieht noch offene Punkte

Kronberg. – Prof. Dr. Frank Lademann für die UBG im Ortsbeirat in Schönberg, hat im Kronberger Boten vom 10. Dezember zu verschiedenen Bereichen der Vorplanung, die im Ausschuss Stadtentwicklung und Umwelt (ASU) vom Magistrat vorgestellt wurden, konstruktive Kritik geäußert. Dies ist aus Sicht der UBG nachvollziehbar. „Eine Berücksichtigung der von Herr Prof. Dr. Frank Lademann gemachten Anregungen und der nachfolgend aufgelisteten Punkte durch den Magistrat wäre wünschenswert“, so die UBG. Denn aus Sicht der UBG gibt es weiterhin einige ungeklärte Punkte, die sie im Folgendes aufführt.

Aus den vorgestellten Unterlagen des Magistrats und dem Vortrag des Ersten Stadtrats war nicht erkennbar, ob für die vorliegende Vorplanung mit Varianten ein Sicherheitsaudit gemäß den Richtlinien für das Sicherheitsaudit von Straßen (RSAS R1), in Verbindung mit einem Straßenverkehrssicherheitsaudit für Infrastrukturprojekte gemäßt Artikel 4 der Richtlinie 2008/96/EG Planung, beziehungsweise vor Planungsbeginn ein Sicherheitsaudit im Bestand gem. Artikel 5 der Richtlinie 2008/96/EG (Sicherheitseinstufung und – Management des in Betrieb befindlichen Straßennetzes) erfolgt ist. Das Sicherheitsaudit dient der Vermeidung von Unfällen beziehungsweise der Minderung von Unfallfolgen und stellt insbesondere eine Form der Qualitätssicherung für eine Verkehrsanlage dar. Es soll bewirken, dass neue, um- oder ausgebaute und bestehende Straßen im Hinblick auf die Verkehrssicherheit den Bedürfnissen aller Verkehrsteilnehmergruppen gerecht werden. Das Sicherheitsaudit in der Planung ist ein Regelverfahren. Es soll bei Bauvorhaben von Straßen Sicherheitsbedürfnisse identifizieren.

Der Einsatz als Planungselement der Shared Space Fläche (gemeinsamer Raum) im Bereich zwischen Basa- und Bahnhofsgebäude wird kritisch gesehen. Kennzeichen solcher Flächen sind einheitliche nichtgegliederte Flächen ohne Einbauten. Durch die Planung des Magistrats mit den Bushaltestellen einschließlich Barrierefreiheit wird die Shared Space Fläche gegliedert und verliert somit ihren Sinn. In Anlehnung an das Urteil des OVG Koblenz (Urteil vom 24.05.2012- / A 10976/11) stellt sich die Frage, ob die vorliegende Planung der gültigen Rechtsprechung entspricht. Das OVG hat einen Grenzwert von 758 Kraftfahrzeugen und 52 bis maximal 69 Fahrzeugen pro Stunde und Nachmittag angesetzt. Somit dürfte der Shared Space für den Planungsbereich fraglich sein. Siehe https://verkehrslexikon.de/Texte/Rspr8366.php. Belastbare Verkehrszahlen für den Bereich wurden nicht vorgestellt.

Der Magistrat hat in seiner Planung Flächen einbezogen, die derzeit keine öffentlichen Verkehrsflächen sind. Über die Schaffung des erforderlichen Baurechts und somit die Grundlage für die Umsetzung der Maßnahme wurde nicht berichtet.

In der vorgelegten Planung wird ersichtlich, dass die derzeitigen versiegelten Straßenflächen vergrößert werden. Somit wird im Punkt Oberflächenwasserableitung die Hydraulik und Schmutzfracht gegenüber der bestehenden Straße verändert. Konzepte, ob der bestehenden Mischwasserkanal/die bestehenden Oberflächengewässer noch die Wassermassen aufnehmen können, oder es zu Überflutungen der Nachbarschaft (wie z.B. Ludwig-Sauer-Straße) kommen kann, wurden vom Magistrat nicht erläutert.

Über die erforderlichen Eingriffe in Natur und Landschaft (Tier und Pflanzenwelt) sowie die erforderlichen Ausgleichsmaßnahmen, zum Beispiel Schaffung externer Ausgleichsflächen, wurde kein Bericht abgegeben. (mw)



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