GU Grüner Weg: 5:4-Empfehlung für zweigleisiges Vorgehen

Kronberg (pu) – Wie mehrfach berichtet, will die Stadt Kronberg im Taunus trotz des Schreibens der Bauaufsichtsbehörde des Kreises, die Baugenehmigung für die geplante „Gemeinschaftsunterkunft (GU) Grüner Weg“ sei erloschen, die Bauarbeiten nach zuvor bereits erledigten Rodungsarbeiten und Auftragserteilungen weiterführen und zur Not den Klageweg beschreiten.

Gleichwohl will der Magistrat laut Aussage des Ersten Stadtrats Robert Siedler (parteilos) in der jüngsten Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Umwelt (ASU) „für alle Fälle gewappnet sein und zweigleisig fahren“ im Wissen der Binsenweisheit, „vor Gericht und auf hoher See ist man in Gottes Hand“.

Aus diesem Grund liegt den Parlamentariern am heutigen Abend eine Beschlussvorlage des Magistrats vor, die – grünes Licht durch die Stadtverordneten vorausgesetzt – die parallele Aufstellung eines qualifizierten Bebauungsplans im Regelverfahren Nr. 156 „Gemeinschaftsunterkunft Grüner Weg“ gemäß § 2 (1) Baugesetzbuch vorsieht. Der Geltungsbereich umfasst die Gemarkung Kronberg, Flur 16, teilweise Flurstück 94/1.

Ziel der Planung ist es, die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung einer Gemeinschaftsunterkunft für Flüchtlinge und Asylbegehrende zu schaffen sowie die Möglichkeit, die Gemeinschaftsunterkunft mittel- bis langfristig auch zu allgemeinen Wohnzwecken zu nutzen. Vorausgegangen war der entsprechende Beschluss der Stadtverordneten am 21. Januar 2017 (Drucksache Nr. 5022/2016), der am 26. September 2019 erneut bestätigt wurde (Drucksache Nr. 5237/2019).

Gemäß § 246 Absatz 9 Baugesetzbuch ist die Errichtung von Unterkünften für Flüchtlinge und Asylbegehrende im Außenbereich als Vorhaben gemäß § 35 Absatz 2 zulässig, wenn das Vorhaben in einem unmittelbaren räumlichen Zusammenhang mit nach § 30 Absatz 1 (Bebauungsplan) beziehungsweise § 34 Baugesetzbuch zu beurteilenden bebauten Flächen steht. Das ist nach Aussage des Kronberger Baudezernenten der Fall. Eine entsprechende Baugenehmigung für die Errichtung der Gemeinschaftsunterkunft liege vor. Siedler erläutert nochmalig: „Es besteht aktuell eine unterschiedliche Rechtsauffassung zwischen Bauaufsichtsbehörde und Stadtverwaltung, ob die Baugenehmigung gegebenenfalls abgelaufen ist. Aufgrund der zeitlichen eingeschränkten Privilegierung des Vorhabensgemäß § 246 Absatz 9 Baugesetzbuch bis zum 31. Dezember 2019 ist eine Verlängerung der Baugenehmigung nicht möglich.“

Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes soll daher die Möglichkeit der Errichtung einer Gemeinschaftsunterkunft langfristig und unabhängig von der zeitlich befristeten Privilegierung von Vorhaben gemäß § 246 Absatz 9 Baugesetzbuch planungsrechtlich gesichert werden. Grundlage für den Bebauungsplan sei der bereits bestehende Hochbauentwurf für die geplante Gemeinschaftsunterkunft (Drucksachennummer 5022/2016).

Die Privilegierung des Vorhabens gemäß § 246 Absatz 9 Baugesetzbuch ist in seiner Nutzungsart auf Unterkünfte für Flüchtlinge und Asylbegehrende beschränkt. Der Bedarf an Wohnraum von beispielsweise anerkannten Flüchtlingen oder anderen Personengruppen, für die die Stadt Kronberg im Taunus verpflichtet ist, Möglichkeiten der Unterbringung vorzusehen, kann laut Magistrat durch das privilegierte Bauvorhaben nicht gedeckt werden. Der Bebauungsplan soll daher entsprechende planungsrechtliche Möglichkeiten festschreiben, um an den Bedarf angepasste Nutzungsmöglichkeiten des Wohnens auch mittel- bis langfristig zu ermöglichen.

Während die Christdemokraten in Person des stellvertretenden Fraktionsvorsitzenden Michael Dahmen ihre Vorbehalte gegen die geplante Bebauung mit drei Vollgeschossen erneuerten – er sprach von einem „Klotz“, der im Widerspruch zu allem stehe, „was wir unter Stadtplanung an dortiger Stelle verstehen“ –, erklärte der SPD-Fraktionsvorsitzende Wolfgang Haas, dieser qualifizierte B-Plan „Gemeinschaftsunterkunft“ stehe seines Erachtens nicht im Dissens zur Entwicklung eines Bebauungsplans Grüner Weg. Er erinnerte in diesem Zusammenhang an die weiteren städtischen Grundstücke im Gebiet nordöstlich des Grünen Wegs. „Ich glaube, dass wir die städtischen Flächen in 20 Jahren ausnutzen müssen!“

Eine knappe fünfköpfige Mehrheit der Mitglieder des Ausschusses für Stadtentwicklung und Umwelt gab ihre Empfehlung für den Beschluss, vier Mitglieder stimmten dagegen. Dementsprechend dürfte es am heutigen Abend wiederum hitzige Diskussionen um diesen Tagesordnungspunkt geben.



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