Kronberg (kb) – Nach Angaben des Deutschen Wetterdienstes wurde in Hessen Anfang der Woche mit dem vierten Tag in Folge mit gefühlten Temperaturen über 32°C die Hitzewarnstufe 2 des Hessischen Hitzewarnsystems erreicht. Entsprechend belastend sind die Temperaturen für den menschlichen Organismus, pralle Sonne und hohe Hitze gefährden vor allem Kinder sowie gesundheitlich geschwächte und ältere Menschen. Anne Janz, Staatssekretärin im Hessischen Sozial- und Integrationsministerium, appelliert daher an die Bürgerinnen und Bürger, ihr Verhalten an diese Situation anzupassen: „Halten Sie sich in kühlen Räumen auf, vermeiden Sie körperliche Aktivitäten, halten Sie die Fenster tagsüber geschlossen und öffnen Sie sie nachts und am frühen Morgen zum Lüften.“ Das Schattieren der Wohnung durch Rollläden und Markisen (außen) verhindere direkte Sonneneinstrahlung, die die Wohnräume erwärmt. Eine kühle Dusche kann zusätzliche Abkühlung verschaffen. Nicht minder empfehlenswert, kalte Packungen oder Wickel, feuchte Handtücher oder Schwämme, Fußbäder und Ähnliches.
Darüber hinaus sollten vor allem leichte Speisen verzehrt und es sollte viel getrunken werden. Alkoholische, koffeinhaltige oder stark gezuckerte Getränke seien dabei nicht zur Deckung des Flüssigkeitsbedarfs geeignet, geachtet werden müsse überdies auf einen Ausgleich des durch Schwitzen bedingten Salzverlustes.
Details zu den Warnstufen
Das Hessische Hitzewarnsystem besteht aus zwei Warnstufen. Stufe 1 warnt vor einer starken Wärmebelastung und wird bei einer gefühlten Temperatur von über 32° C erreicht. Eine extreme Wärmebelastung (Warnstufe 2) liegt vor, wenn die gefühlte Temperatur 38° C übersteigt oder Warnstufe 1 an vier aufeinanderfolgenden Tagen andauert. Neu seit 2017 ist, dass ältere und pflegebedürftige Menschen vom Deutschen Wetterdienst ergänzend und gezielt angesprochen werden, wenn die gefühlte Temperatur 36° C übersteigt. Für diese Menschen stellt die Hitze bereits oberhalb dieses Schwellenwerts eine extreme Belastung dar. Der Deutsche Wetterdienst weist zudem darauf hin, dass in Stadtgebieten aufgrund verringerter nächtlicher Abkühlung eine zusätzliche Wärmebelastung auftreten kann.
Janz betont, dass über die hessischen Pflegeaufsichtsbehörden die Pflegeeinrichtungen und Pflegedienste sowie Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen dazu aufgerufen sind, verstärkt für den Schutz der ihnen anvertrauten Menschen zu sorgen. „Wichtig ist, dass die älteren, pflegebedürftigen Menschen vor allem ausreichend trinken.“ In Hessen lebt allerdings nur jeder vierte pflegebedürftige Mensch in einem Heim. Janz appelliert daher auch an Pflegedienste und pflegende Angehörige, bei der häuslichen Pflege auf die anhaltend hohen Temperaturen zu reagieren. Zur Unterstützung dieser Pflegebedürftigen, aber auch grundsätzlich zur Aufmerksamkeit gegenüber den besonders gefährdeten älteren Menschen mit Herzkreislauf- oder Atemwegserkrankungen seien Angehörige, Nachbarn sowie die betreuenden Ärzte aufgerufen.
Die hessische Pflege- und Betreuungsaufsicht im Regierungspräsidium Gießen hat für Pflegeeinrichtungen, Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen und Pflegedienste Handlungsempfehlungen für außergewöhnliche Hitzeperioden erarbeitet. Diese Empfehlungen sind auf der Homepage des Regierungspräsidiums Gießen eingestellt: www.rp-giessen.de (Soziales / Hess. Betreuungs- und Pflegeaufsicht / Information & Beratung).
Auf der Homepage des Hessischen Ministeriums für Soziales und Integration stehen zudem weitere Tipps zum Verhalten bei extremer Hitze und zu Sonnenschutz-Maßnahmen: https://soziales.hessen.de/gesundheit/gesundheitsshyversorgung/verhalten....
Darüber hinaus können Interessierte auch direkt den Newsletter beim Deutschen Wetterdienst unter folgender Adresse bestellen: www.dwd.de/newsletter. Sie erhalten dann zusätzlich eine Hitzevorinformation. Diese informiert über den zweitägigen Warnzeitraum hinaus über eine mögliche Hitzeentwicklung innerhalb der fünf Folgetage.
Seit 2004
Durch das Hessische Hitzewarnsystem ist sichergestellt, dass insbesondere die Alten- und Pflegeheime, die Heime für Menschen mit Behinderungen sowie die Krankenhäuser tagesaktuell vom Deutschen Wetterdienst über gegenwärtige und bevorstehende Wärmebelastungen informiert werden. Notwendige medizinische, pflegerische oder technische Maßnahmen können somit unmittelbar eingeleitet werden. Gemeinsam mit dem Deutschen Wetterdienst und der Gesundheitsabteilung im Hessischen Sozialministerium wurde 2004 in Hessen erstmals ein Hitze-Warnsystem eingeführt, um ältere Menschen und Menschen mit Behinderungen in Einrichtungen vor Schäden durch Hitzeeinwirkung zu schützen. Bei Hitzewarnungen sind in den Einrichtungen entsprechende Maßnahmen durchzuführen, die von der Pflege- und Betreuungsaufsicht begleitet und kontrolliert werden.