KfB: Kostenexplosion bei der Offenlegung des Winkelbachs

Kronberg. – „Die Kosten für die Offenlegung des Winkelbachs haben sich um das 25-fache auf mindestens 1,9 Millionen Euro erhöht“, stellt die KfB fest. Als die Offenlegung im Rahmen des Bebauungsplans für Kammermusiksaal und Hotel mitbeschlossen wurde, gingen die Stadtverordneten von 75.000 Euro aus. „Doch zunächst der Reihe nach“, so die KfB, die ihre Sicht auf die Entwicklungen folgendermaßen schildert: Der aus dem Schillerweiher seit Jahren in einem Rohr bis zum Westerbach fließende Winkelbach soll mit einem Teil der Wassermenge an die Oberfläche geholt werden. Dafür ist eine zumeist nur 35 Zentimeter breite Betonrinne geplant, die mit Steinen und Uferpflanzen dekoriert wird und neben der Bahnhofstraße im Bereich des Bürgersteigs verlaufen soll. Eine „Renaturierung“ ist gemäß Europäischer Wasserrahmenrichtlinie vorgesehen, wenn ein verrohrter Bach „angefasst“ wird. Da dies aufgrund der Tiefgarage für Kammermusiksaal und Hotel notwendig wurde, hat sich die Stadt 2015/16 im Zuge der Aufstellung des Bebauungsplans für das „Baufeld II“ dazu verpflichtet. Allerdings unter gänzlich anderen Voraussetzungen: In der Beschlussvorlage zur Beteiligung der Öffentlichkeit stand unter finanziellen Auswirkungen, dass „der Stadt Baukosten in Höhe von ca. 75.000 Euro brutto“ entstehen und dass „die Baukosten voraussichtlich durch das Land Hessen zwischen 55 und 70 Prozent gefördert werden“. „Angesichts dieses geringen Betrages stand dem Beschluss im Juli 2015 nichts im Wege“, erklärt die KfB dazu. „Auch der finale Satzungsbeschluss wurde im zweiten Anlauf im Februar 2016 gefällt, ohne weitere Informationen zu den Kosten. Streitpunkt war damals viel mehr die Höhe des Hotels.“

Die KfB führt weiter aus: „Im parallel eingebrachten Haushalt für 2016, der damals nur mit einem Haushaltssicherungskonzept genehmigungsfähig war, wurden für die Jahre 2018 und 2019 entsprechend insgesamt 60.900 plus 203.000 Euro Landesmittel einplant.“

Nur acht Monate später wurde der Haushalt für 2017 vorgestellt. „In diesem betrugen die Gesamtkosten für die Jahre 2017 bis 2020 bereits 629.000 Euro; sie stiegen bis zum DHH 2020/21 auf 841.000 Euro kontinuierlich an“, erklärt die KfB. „Kritische Fragen“ seien in all den Jahren immer mit der gesetzlichen Verpflichtung und Kostensteigerungen, insbesondere für ein erforderliches „Trennbauwerk“ begründet worden.

„Doch jetzt wird es noch teurer: Daher hat der Bürgermeister kurzfristig einen Dringlichkeitsantrag eingebracht, um weitere 1,3 Millionen Euro bewilligen zu lassen, weil die Kosten auf 1,89 Millionen Euro gestiegen seien. Zur Dringlichkeit wird eine entsprechende Aufforderung des Regierungspräsidiums angeführt“, erklärt Dr. Heide-Margaret Esen-Baur, die die KfB im HFA vertritt.

„Die Mehrkosten werden begründet mit ,insbesondere hohen technischen Anforderungen an das Offenlegungs-Bauwerk, welches in der Kostenberechnung der Entwurfsplanung von Levin Monsigny Landschaftsarchitekten nicht hinreichend berücksichtigt worden ist‘“. Dies sei nicht nachvollziehbar, denn mit den Planungen für das Trennbauwerk habe sich von Anfang an das Büro aquadrat befasst und deren ermittelte Kosten seien eingeplant, laufend erhöht worden und somit entsprechend aktuell wohl auch in der Kostenberechnung.

„Am Trennbauwerk kann es also kaum liegen“, stellt Dr. Ralf A. Pampel, stellvertretender HFA-Vorsitzender, fest. „Angesichts der dramatischen Kostenüberschreitung um mehr als das 25-fache schon vor Beginn der eigentlichen Maßnahme ist hier absolute Transparenz gefordert.“ Dazu zähle auch, „warum so plötzlich seitens des Regierungspräsidiums eine ,zeitnahe Rückmeldung‘ zum weiteren Verfahren erwartet und zudem mit ,weitreichenden Schritten gegen die Stadt‘ gedroht wird“. „Hier halten wir es für notwendig, dazu einen schriftlichen Bescheid unter Angabe der relevanten Rechtsgrundlagen zu erhalten“, ergänzt er. „Ferner muss man sich natürlich fragen, wie es zu dieser Kostenexplosion kommen konnte und wer sie gegebenenfalls zu verantworten hat“, erklärt Dr. Heide-Margaret Esen-Baur, die die KfB im HFA vertritt. „Schon aufgrund der damaligen Haushaltslage ist davon auszugehen, dass der Bebauungsplan nicht hätte beschlossen werden dürfen, wenn die tatsächlichen Kosten bekannt gewesen wären.“

Die KfB wird daher „zur Aufarbeitung einer in der Geschichte der Stadt bisher einmaligen Fehlplanung“ die Einsetzung eines Akteneinsichtsausschusses beantragen.

„Neben der Aufklärung der Vergangenheit ist es wichtig, daraus Lehren für die Zukunft zu ziehen“, betont Dr. Jochen Eichhorn, Co-Fraktionsvorsitzender der KfB. „Gerade weil wir uns aktuell mit Großprojekten wie dem Busbahnhof und der Gestaltung des Umfelds beschäftigen. Insbesondere zu der Masterplanung variieren die Angaben zwischen ein- und zweistelligen Millionen-Beträgen und sind vollkommen intransparent.“ (mw)



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