KfB wirbt für mehr Bürgernähe

Kronberg. – Bürgernähe steht für die unabhängige Wählergemeinschaft KfB - Kronberg für die Bürger bereits in ihrem Namen. „Wir möchten, dass die Stadt für ihre Bürger da ist und auf ihre Interessen eingeht“, erklärt Dr. Heide-Margaret Esen-Baur, Co-Fraktionsvorsitzende der KfB.

Bürgerbüro ganz öffnen

Daher hält die KfB die Wiederöffnung des Bürgerbüros und der weiteren Verwaltungsstellen ohne vorherige Terminvereinbarung für angebracht. „Nachdem in dieser Woche weitere Lockerungen der Corona-Vorschriften in Kraft getreten sind, mit denen beispielsweise die 10qm-Regel in Geschäften aufgehoben wurde, steht dem nichts mehr entgegen“, sagt sie. „Die Bürger sollen wieder die Möglichkeit haben, ihre Anliegen im Bürgerbüro spontan und kurzfristig vortragen zu können, ohne erst langwierig und umständlich über Webseite oder Telefon einen Termin vereinbaren zu müssen“, erläutert Dr. Eva-Maria Villnow, die die KfB im Kultur- und Sozialausschuss vertritt. „Sollten sich bereits zu viele Bürger dort aufhalten, besteht die Möglichkeit, andere Erledigungen vorzuziehen oder im Freien zu warten, wie dies auch bei jedem anderen Geschäftsbesuch möglich ist.“

Live-Streaming

Schon Anfang Mai hatte die KfB angekündigt, erneut den Antrag zu stellen, die Sitzungen der Stadtverordneten durch Live-Streaming im Internet übertragen zu lassen. „Bedauerlich, dass erst die Begleitumstände der Corona-Pandemie zeigen mussten, wie gut durch Videoübertragung Informationen auch ohne persönliche Anwesenheit fließen. Diese hohe Akzeptanz sollten wir jetzt dauerhaft einsetzen, damit auch Bürger die politische Diskussion verfolgen können, ohne dafür ihre Wohnung verlassen zu müssen“, erklärt Rainer Schmidt, Mitglied im Kultur- und Sozialausschuss.

„Das Thema wird für uns nach der Sommerpause wieder auf der Beratungsagenda sein“, kündigt er an. Bürgernähe kommt auch im Umgang mit den Bürgern zum Ausdruck. Daher hat sich die KfB mit zwei Anfragen an die Verwaltung gewandt, um mehr Informationen zu zwei für die betroffenen Bürger sehr bedeutenden Themenkomplexen zu erhalten.

Zum einen möchte sie wissen, in wie vielen Fällen juristische Auseinandersetzungen zwischen Stadtverwaltung und Bürgern geführt werden, die sich um die Berechnung der Straßenbeiträge nach grundhafter Sanierung der Straße drehen. „Wir wissen von einigen Anliegern, die mit Hilfe eines Anwalts Widerspruch gegen die Bescheide eingelegt und vor dem Anhörungsausschuss des Kreises für sie positive Entscheidungsvorschläge erzielt haben“, erklärt Dr. Heide-Margaret Esen-Baur. „Auch in der Presse wurde über unterschiedliche Ansichten zu sogenannten Eckgrundstücken berichtet.“ Die KfB möchte ferner wissen, „welche Kosten der Stadt durch Gerichtskosten oder externe Rechtsberatung entstanden sind und mit welchem Ergebnis die Vorgänge abgeschlossen wurden“.

Ensembleschutz „Roter Hang“

Der zweite Themenkomplex betrifft den sogenannten Ensembleschutz des Wohngebiets „Roter Hang“ im Kronberger Norden. Bereits vor einem Jahr bestätigte die hessische Denkmalbehörde, dass eine Bestandsaufnahme des Gebietes läuft und an denkmalpflegerischen Leitlinien gearbeitet wird. Mit einer Veröffentlichung des Handlungsleitfadens sei 2020 zu rechnen. „Seitdem warten die dortigen Anwohner auf konkrete Informationen, welche Umbau- oder Modernisierungsmaßnahmen möglich sind“, so Alexa Börner, Co-Fraktionsvorsitzende der KfB und Mitglied im Ausschuss für Stadtentwicklung und Umwelt .„Wir möchten nun wissen, was der derzeitige Stand ist und wann mit einer Information der Anlieger zu rechnen ist.“

Stellungnahme Lärmaktionsplan?

Ferner erinnert die KfB an ihre bereits vor fünf Monaten gestellte Anfrage, ob und wie die Stadt zum Lärmaktionsplan Stellung genommen hat. „Der Bürgermeister hat in der Vergangenheit betont, dass er beispielsweise gegen die Aufhebung des Tempolimits auf der B455 gegenüber Hessen Mobil plädiert hat“, erinnert Dr. Jochen Eichhorn, der die KfB im Ausschuss für Stadtentwicklung und Umwelt vertritt. „Aus unserer Sicht bietet das Beteiligungsverfahren zum Lärmaktionsplan die Möglichkeit, nun auch formell entsprechende Einwände zu erheben – wir möchten daher wissen, inwiefern die Stadt im Sinne ihrer Bürger hier tätig geworden ist.“



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