Kronberg (pu) – Der Stadtverordnetenversammlung liegt ein Magistratsvorschlag zum Beschluss einer 2. Nachtragshaushaltssatzung vor. Wie Bürgermeister Christoph König (SPD) in seiner Einbringungsrede darlegt, „leben wir in ungewöhnlichen Zeiten.“ Viele Jahre lang habe die Stadt Kronberg im Taunus keine Nachtragshaushalte aufgestellt; selbst seit der Einführung der Doppelhaushalte im Jahr 2018 sei es möglich gewesen, die zweijährige Planungsperiode ohne größere Nachjustierungen durchzuhalten. Der Rathauschef weiter: „In diesem Doppelhaushalt ist es anders. Und es ist nicht, wie andernorts oft der Fall, der Not geschuldet. Vielmehr ist Bewegung im System, mehrere große Projekte liegen vor uns, gehen auch schneller als erwartet, und die nächsten Schritte erfordern schnelleres Handeln, als es der normale Ablauf der Haushaltsplanung zulässt.“ Die von der Stadtverordnetenversammlung am 22. Februar 2024 beschlossene Haushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2024 /2025 wurde am 10. Oktober 2024 schon durch die erste Nachtragshaushaltssatzung im Bereich des Stellenplans (§ 7 der Haushaltssatzung) verändert.
In dieser zweiten Nachtragshaushaltssatzung werden laut König nunmehr aufgrund aktueller Entwicklungen wesentliche Veränderungen hinsichtlich des Ergebnis- und Finanzplans berücksichtigt. Nach § 98 Absatz 2 Nr. 5 Hessische Gemeindeordnung (HGO) ist eine Nachtragssatzung zu erlassen, wenn bisher nicht veranschlagte Investitionen oder Investitionsfördermaßnahmen geleistet werden sollen oder auch nicht veranschlagte Aufwendungen und Auszahlungen im erheblichen Umfang geleistet werden müssen.
Die im Nachtragshaushalt abgebildeten Maßnahmen erhöhen die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit um 13.025.880 Euro. Dies bedeutet fast eine Verdoppelung gegenüber dem bisher geplanten Ansatz von 14.788.275 Euro auf nunmehr 27.814.155 Euro. Diese Dimension der Veränderung macht deutlich, so König, dass dies nur durch den Erlass einer Nachtragssatzung geregelt werden kann.
„Eine solche Steigerung im Bereich der Investitionstätigkeit ergibt sich in der Hauptsache aus geplanten Grundstückskäufen in Höhe von rund 12 Millionen Euro. Darüber hinaus wurden weitere Maßnahmen, die sich erst nach Aufstellung des Doppelhaushaltes 2024/2025 ergeben haben, berücksichtigt, wie die Stammeinlage für den sich in Gründung befindlichen Eigenbetrieb Wohnbau von 150.000 Euro. Die wesentlichen Veränderungen im Ergebnishaushalt begründen sich mit erhöhten Umlageverpflichtungen gegenüber dem Hochtaunuskreis aufgrund der guten Entwicklung im Bereich der Gewerbesteuer im Jahr 2023, die sich zeitverzögert auswirkt und die durch den Kreistag des Hochtaunuskreises beschlossene Hebesatzerhöhung“, legt der Rathauschef dar.
Die wichtigsten Positionen
An erster Stelle nennt der Bürgermeister den Erwerb des Grundstücks Westerbachstraße 9 zum Neubau eines Feuerwehrhauses. Die entsprechenden Vorlagen für die Standortauswahl und den Erwerb des Grundstücks liegen ebenfalls in der Parlamentssitzung am 3. Juli zur finalen Entscheidung vor. Ein mehrheitliches „Ja“ vorausgesetzt, müssen die notwendigen Mittel über den Nachtrag bereitgestellt werden. Für die Planungs- und Baukosten werden mit dem nächsten Haushaltsplan, der bereits vor den Sommerferien dem Magistrat vorliegen wird, entsprechende Planungsdaten geliefert. Derzeit arbeiten die betroffenen Fachbereiche, die Feuerwehr und das beauftragte Ingenieurbüro laut König „unter Hochdruck an den entsprechenden Aufgaben.“ Die Mitglieder des Ausschusses für Stadtentwicklung und Umwelt (ASU) votierten in ihrer jüngsten Sitzung einstimmig für einen Beschluss zum Bereitstellen der Mittel für den Grundstückskauf.
Als nicht minder wichtig erachtet der Magistrat den Kauf der Liegenschaft Berliner Platz 7-9. „Nach der absehbaren Aufgabe des Feuerwehrstandorts an der Heinrich-Winter- Straße wird das Freiwerden dieser Liegenschaft in zentraler Lage eine große Chance für eine qualitative Weiterentwicklung der Innenstadt eröffnen“, erörtert König. Das Feuerwehrhaus bildet mit der Stadthalle und dem Hotel-Restaurant Posthaus einen baulichen Komplex direkt am Berliner Platz und in unmittelbarer Nachbarschaft weiterer wichtiger Objekte wie dem Malermuseum, der Kron-thal-Schule und mehrerer Kindertagesstätten. Auch die architektonische Fassung und Funktion des Berliner Platzes werde vom Posthaus und den im Gebäude angesiedelten Ladenlokalen mitbestimmt. „Im Hinblick hierauf ist es im Interesse der Stadt Kronberg im Taunus, einerseits die Liegenschaft zu erwerben, um den Einfluss auf die weitere städtebauliche Entwicklung zu behalten. Andererseits sollen durch den Erwerb die Fortführung des Betriebs im Hotel-Restaurant sowie in den Ladenlokalen sichergestellt und nachteilige Veränderungen oder langfristige Festlegungen vermieden werden, die die spätere städtebauliche Entwicklung beeinträchtigen würden“, unterstreicht der Bürgermeister. Dementsprechend hat die Stadtverordnetenversammlung am 13. Februar den Magistrat mit dem Aushandeln eines Kaufvertrags beauftragt. König weiter: „Natürlich besteht bei einem solchen Grundstückserwerb ein wirtschaftliches Risiko; gerade das Gastgewerbe war ja in der Vergangenheit nicht frei von Schwankungen. Nichts desto weniger ist der Erwerb dieses Schlüsselgrundstücks gerade aus der Sicht der Innenstadtentwicklung unverzichtbar.“ Für eine Bereitstellung der erforderlichen finanziellen Mittel plädierten sechs ASU-Mitglieder bei drei Gegenstimmen aus den Fraktionen Kronberg für die Bürger (KfB) und FDP.
Das gleiche Ergebnis gab es für den Kauf eines geeigneten Gebäudes zur Unterbringung wohnungsloser Menschen. Ausgehend von der Tatsache, dass die derzeit zur Unterbringung wohnungsloser Menschen genutzten Wohncontainer an der Frankfurter Straße baurechtlich nur geduldet sind, sucht der Magistrat bekanntlich seit längerem nach einer Möglichkeit, diese kommunale Pflichtaufgabe auf eine neue, dauerhafte Grundlage zu stellen. Regelmäßig hat der Magistrat die Mandatsträger über den Stand der Planungen und Überlegungen zu diesem Thema informiert, eine Bürgerversammlung dazu fand Ende März statt. Der bereits letztes Jahr im Juni vorgelegte Vorschlag, die Mobile Homes auf das Baugrundstück am Grünen Weg umzusetzen und durch weitere Container zu erweitern, fand unter den Stadtverordneten wenig Zustimmung; über die Vorlage wurde bisher nicht abgestimmt. „Die Notwendigkeit, Menschen, die auf dem gewöhnlichen Wohnungsmarkt gescheitert sind, einen Platz zum Wohnen zur Verfügung zu stellen, wird auf Dauer nicht weniger, der Platzbedarf nimmt auf lange Sicht eher zu als ab“, erklärt der Bürgermeister mit allem Nachdruck. Grundsätzlich sei es sinnvoll, von den temporären Behelfen der letzten Jahre zu einer dauerhaften Lösung überzugehen. Daher hat der Magistrat Verhandlungen über den Erwerb des sogenannten Bettenhauses des ehemaligen RPZ Schönberg aufgenommen. Unabhängig davon, ob dieser Vorschlag letztendlich umgesetzt werden kann, wird es notwendig sein, eine (oder mehrere) geeignete Immobilien zu erwerben oder zu errichten, um die Unterbringung der wohnungslosen Menschen dauerhaft sicherzustellen. Daher sind im 2. Nachtrag die für das Bettenhaus erforderlichen Mittel eingeplant; auch wenn diese gegebenenfalls für eine andere Immobilie eingesetzt werden müssten.
Auch das Projekt Bau einer Carport-PV-Anlage am Waldschwimmbad war bereits Gegenstand von Beratungen und Beschlüssen der Stadtverordnetenversammlung. Letztlich sollen die eigentlich für 2026 vorgesehenen Mittel um ein Jahr vorgezogen werden, um dieses sinnvolle und für die städtische CO2-Bilanz wichtige Projekt früher als ursprünglich geplant umsetzen zu können. Der Ansatz im 2. Nachtragshaushalt übernimmt die mit Beschluss vom 20. März 2025 überplanmäßig bereitgestellten Mittel in den Haushalt. Dieser Schritt trifft auf offene Ohren bei allen Fraktionen, im ASU hoben alle für „Ja“ die Hände.
Erhöhung der Kreis- und Schulumlage: Diese war laut König für 2025 mit 26.250.000 Euro geplant. Sie fällt aber aus zwei Gründen höher als erwartet aus: „Zum einen ziehen die guten Einnahmen aus der Gewerbesteuer in den Jahren 2023 und 2024 eine höhere Umlage als geplant nach sich. Nach dem vorläufigen Bescheid haben wir hieraus Mehraufwendungen von gut 3 Millionen Euro zu leisten.“ Ferner habe der Hochtaunuskreis im Kreishaushalt für 2025 die Kreisumlage und die Schulumlage erhöht. Beide Umlagen zusammen wurden von 55,11 auf 56,11 Prozentpunkte, also um einen Prozentpunkt, angehoben. Dies bewirkt für die Stadt Kronberg im Taunus im Jahr 2025 eine zusätzliche Belastung von rund 532.000 Euro. Eine weitere Erhöhung um einen weiteren Punkt ist für 2026 angekündigt und wird in die Haushaltsplanung 2026 einfließen. Die Umlagen werden damit auf 29.800.000 Euro erhöht. Sämtliche Fraktionen im ASU empfahlen konsequenterweise ein „Ja“.
Einlage in den Eigenbetrieb Wohnbau Kronberg: Die Stadtverordnetenversammlung hat im Oktober 2024 die Eigenbetriebssatzung des neu zu gründenden Eigenbetriebs Wohnbau Kronberg im Taunus beschlossen. Das Einbringen des Stammkapitals durch die Stadt Kronberg ist eine notwendige Voraussetzung, um den Eigenbetrieb starten zu können. Nach § 3 der Satzung beträgt das Stammkapital bei Gründung des Eigenbetriebes 150.000 Euro. Dieser Betrag soll durch den Nachtragshaushalt bereitgestellt werden. Dafür plädierten fünf ASU-Mitglieder bei drei Gegenstimmen von CDU und einem Abgeordneten der KFB. Der zweite KfB-Abgeordnete enthielt sich.
Zur Einrichtung einer vierten Betreuungsgruppe im Betreuungszentrum Kronthal-Schule liegt eine Dringlichkeitsvorlage vor. Die Kapazität des Betreuungszentrums an der Kronthal-Schule reicht demnach seit längerem nicht mehr aus, um den Betreuungsbedarf der Schüler decken zu können. Die Warteliste umfasse derzeit 20 nicht und weitere 20 zu gering versorgte Kinder. Die Einrichtung einer vierten Gruppe kann nach Auszug des Hortes St. Peter und Paul ab dem 1. August 2025 stattfinden. Nach der 2007 abgeschlossenen Bauvereinbarung mit dem Hochtaunuskreis werden für eine weitere Gruppe 500.000 Euro Investitionspauschale fällig, die in fünf jährlichen Raten à 100.000 Euro an den Hochtaunuskreis zu zahlen ist. Im 2. Nachtragshaushalt sind die Mittel für die erste Rate sowie die für 5 Monate geschätzten Betriebs- und Personalkosten von 80.000 Euro veranschlagt. Die weiteren vier Raten à 100.000 Euro sind über die Folgehaushalte darzustellen. Dafür gab es ebenso 9 Mal „Ja“ aus dem ASU wie für das IKZ (Interkommunale Zusammenarbeit)-Vorhaben mit der Stadt Eschborn zum intelligenten Management von Verkehr und Wasser Die Städte Eschborn und Kronberg im Taunus sehen sich mit zunehmenden Herausforderungen durch die Folgen des Klimawandels, aber auch im Bereich der Verkehrssteuerung konfrontiert. Diesen Herausforderungen wollen beide Städte sich gemeinsam mit den Mitteln der Digitalisierung stellen. Durch die zunehmenden Auswirkungen des Klimawandels sind beide Kommunen einem steigenden Risiko von Starkregenereignissen ausgesetzt, die plötzlich und mit hoher Intensität auftreten und zu Überflutungen und erheblichen Schäden führen können. Mit einem modernen Starkregenfrühwarnsystem können Niederschlags- und Pegeldaten in Echtzeit erfasst und analysiert werden, um Fachdienste und die Bevölkerung früher als bisher warnen zu können. Mit der Implementierung einer Live-Verkehrsdatenplattform unter Einbeziehung der vorhandenen Lichtsignalanlagen, Verkehrssensorik, Informationen weltweit operierender Datenprovider und Verknüpfung mit übergeordneten Einrichtungen wie der Mobilithek als dem Nationalen Zugangspunkt für Mobilitätsdaten in Deutschland soll als zweiter Teil des Projekts eine datenbasierte Verkehrsanalyse und -steuerung auf Basis von Echtzeitinformationen über Verkehrsflüsse, Störungen und Engpässe ermöglicht werden. Die grundsätzliche Zustimmung zu dem Projekt, das zu 90 Prozent durch Fördermittel finanziert wird, wurde bereits am 13. Februar 2025 erteilt. Nunmehr sind die Mittel bereitzustellen – die Förderzusage immer vorausgesetzt.
Abriss und Neubau Brücke Jägerwiese: Bei der diesjährigen Überprüfung der Brücke „In den Fichten“ wurden alters- und witterungsbedingte Schäden festgestellt, wodurch die Brücke aktuell nicht mehr verkehrssicher ist. Sie musste gesperrt werden. Hier soll möglichst kurzfristig ein Ersatzbauwerk errichtet werden – aus witterungsbeständigem Glasfaserverstärktem Kunststoff. Der Hersteller verspricht laut König eine Lebenserwartung von 100 Jahren. Die erforderlichen Mittel sollen über den 2. Nachtrag bereitgestellt werden. Die ASU-Mitglieder votierten einstimmig für diese Maßnahme.
Verpflichtungsermächtigungen: Schließlich sollen in den 2. Nachtragshaushalt noch mehrere Verpflichtungsermächtigungen aufgenommen werden, um bereits für 2026 geplante Projekte rechtzeitig auf den Weg bringen zu können. Anderenfalls könnte eine Ausschreibung und Beauftragung erst nach der Haushaltsgenehmigung im Jahr 2026 erfolgen. Dies betrifft zum einen die energetische Sanierung des Wohnhauses am Buchrain 10 (einstimmiges ASU-Votum), zum anderen die grundhafte Erneuerung der Sodener Straße (ASU: einstimmig) und der Doppesstraße (8 Mal „Ja“, eine Enthaltung).
Appell des Rathauschefs
Der Bürgermeister erläutert: „ Die durch diesen 2. Nachtragshaushalt vorgesehenen erheblichen Mehrausgaben dienen zu einem guten Teil der Vermögensbildung – indem die Stadt Immobilien erwirbt – oder dem schnelleren Abbau des Instandhaltungsrückstaus, vor allem im Straßennetz.“
Abschließend wirbt der Rathauschef eindringlich um Zustimmung; „Wir können diese Investitionen aus der Liquidität decken, die wir in den vergangenen Jahren aufgebaut haben. Und wir sollten es auch tun. Die Investitionen dienen vornehmlich der Verbesserung unserer Infrastruktur. Sie kommen also den Bürgerinnen und Bürgern unserer Stadt direkt zugute. Die größte Einzelposition – der Erwerb des Grundstücks für die Feuerwehr – bringt uns in diesem Prozess einen großen Schritt nach vorn. Es ist deswegen, auch wenn unsere Ersparnisse dadurch abgeschmolzen werden, aus meiner Sicht richtig und gut und im Interesse unserer Stadt, diese Investitionen nun anzugehen.“
Die Mehrheit der Lokalpolitik scheint das Gebot der Stunde beziehungsweise die greifbaren Chancen erkannt zu haben. Im Gegensatz zum ASU verzichtete man im federführenden Haupt- und Finanzausschuss (HFA) auf die Abstimmung jedes einzelnen Punkts, sondern empfahl mit 8 „Ja“-Stimmen bei einer Enthaltung den Beschluss der zweiten Nachtragshaushaltssatzung.