Mehrheitsbeschluss für Projektvergabe „Offenlegung des Winkelbachs“

Kronberg (pu) – Die Stadtverordnetenversammlung hat in ihrer jüngsten Sitzung mit 24 „Ja“-Stimmen bei sechs Gegenstimmen der Wählergemeinschaft „Kronberg für die Bürger“ (KfB) beschlossen, den Auftrag für Fertigteil- und Kanalbauarbeiten sowie die Grün- und Oberflächenherstellung für die „Offenlegung des Winkelbachs“ im Bahnhofsumfeld an ein Limburger Bauunternehmen zu vergeben. Die Auftragssumme beträgt insgesamt 1.355.811,16 Euro.

Für die Vergabe des Auftrags war nach Information von Erstem Stadtrat Robert Siedler (parteilos) eine öffentliche Ausschreibung durchgeführt worden. Nach Prüfung der von letztendlich vier Firmen eingereichten Angebotsunterlagen durch das Planungsbüro aquadrat ingenieure GmbH in Griesheim habe das Bauunternehmen Albert Weil AG das wirtschaftlichste Angebot abgegeben. Die Kostenberechnung für das Projekt liegt bei insgesamt 1.897.211 Euro. Ein Antrag auf Fördermittel wurde eingereicht.

Um dieses Projekt hatte es, wie wiederholt berichtet, aufgrund der Kostenexplosion von zunächst genannten 75.000 Euro Baukosten brutto, die allerdings wohl nur für einen Teilbereich angesetzt waren, auf knapp 1,9 Millionen Euro brutto, massiven Ärger gegeben. Im Sommer letzten Jahres war deshalb nach entsprechendem Parlamentsbeschluss ein Akteneinsichtsausschuss eingerichtet worden.

Nichtsdestotrotz führt kein Weg an dieser kostenintensiven Maßnahme vorbei. Nach Aussage von Bürgermeister Christoph König (SPD) im Juli 2021, war der Magistrat bereits in seiner Sitzung am 23. November 2020 vom zuständigen Mitarbeiter beim Regierungspräsidium (RP) Darmstadt, Herrn Borrmann, über den Sachverhalt ausführlich informiert worden. Dieser habe deutlich gemacht, dass die Stadt, trotz der enormen Kostensteigerung zur Offenlegung des Winkelbachs, verpflichtet ist und die Finanzierung sicherzustellen hat. Ein öffentliches Interesse, welches die Offenlegung abwenden würde, sei nicht gegeben. Fiskalische Gründe begründeten dieses öffentliche Interesse nicht und stellten auch keine Belange des Gemeinwohls dar, die geeignet wären, einer Offenlegung entgegenzustehen.

Die stellvertretende Fraktionsvorsitzende von Bündnis90/Die Grünen, Bettina Trittmann, betonte in diesem Zusammenhang, wenn es „nach unserem grünen Herzen ginge“, dann würde die Offenlegung nicht nur in einer Betonrinne erfolgen, sondern die Qualität dieses Fließgewässers noch weitaus mehr verbessert. Analog Königs früherer Aussage, bekräftigte auch sie, bei der Vergabeentscheidung gehe es um die Befolgung geltenden Rechts (EU-Wasserrahmenrichtlinie WRRL und Wasserhaushaltsgesetz). Beide verlangten, dass die Qualität des Winkelbachs verbessert wird, „nachdem wir ihn einmal angefasst haben“. Zur Erinnerung: Mit dem Beginn der Baumaßnahmen im Bahnhofsquartier (Baufeld II) war der verrohrte Winkelbach vorübergehend in einen Entlastungskanal verlegt worden und durch diese Veränderung der Bestandsschutz des Gewässers erloschen. Die Obere Wasserbehörde des Regierungspräsidiums Darmstadt fordert deshalb die Offenlegung des Winkelbachs aufgrund der gesetzlichen Verpflichtung nach der EU-Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) sowie die Herstellung des Gewässers in einen guten ökologischen und chemischen Zustand nach § 27 (2) WHG.

Bei allem Verständnis über den Unmut der Lokalpolitik über die enorme Kostensteigerung sei dennoch längst „der Kostenzug abgefahren!“ Auf diesen sei die Stadt mit der ersten Verlegung des Winkelbachs, um den Weg für den Kammermusiksaal freizumachen, „aufgesprungen und jetzt müssen wir mit diesem Zug bis zum Ende mitfahren!“

Werde der Winkelbach nicht offengelegt, dann könne das Regierungspräsidium das ganze Bahnhofsprojekt stoppen. Ergo: „Wir sind ohne wenn und aber zu dieser Maßnahme verpflichtet!“ Damit trat die Grünenpolitikerin dem wiederum aus den Reihen der KfB laut gewordenen Gesichtspunkt, ob man unter Hinweis auf die Verhältnismäßigkeit nicht doch daran vorbeikommen könne, mit aller Entschiedenheit entgegen.



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