Kronberg (pu) – Anfang April informierte die Stadtverwaltung zur endlich greifbaren Chance einer tragfähigen Lösungsfindung in puncto notwendiger Zukunftsentwicklung und -sicherung beider Kronberger Feuerwehrhäuser.
Bekanntlich weist die Unfallkasse Hessen im Zuge der turnusmäßigen Überprüfungen infolge zahlreich gefundener Mängel seit längerem mit allem Nachdruck auf den zwingenden Handlungsbedarf hin. Über die zur aktuellen Sitzungsrunde vom Magistrat vorgelegte Beschlussvorlage „Neubau eines Feuerwehrhauses für die Freiwillige Feuerwehr Kronberg im Taunus (Grundstücksoptionen)“ berieten letzte Woche sowohl der Ausschuss für Stadtentwicklung und Umwelt (ASU) als auch der federführende Haupt- und Finanzausschuss (HFA). Die positive Nachricht vorweg: Nach aktuellem Stand der Dinge werden die Parlamentarier in ihrer Sitzung am Donnerstag, 22. Mai, mehrheitlich beschließen, das Grundstück Westerbachstraße 9 (Fahrradhandel Hibike) als favorisierte Option zur Errichtung eines Feuerwehrhauses für die Freiwillige Feuerwehr Kronberg im Taunus festzulegen.
Vorläufiges Rahmenprogramm
In Vorbereitung dessen hat das seitens der Stadt beauftragte Fachbüro kplan AG in den vergangenen Monaten die aktuellen Feuerwehrstandorte Kronberg (Heinrich-Winter-Straße) und Oberhöchstadt (Am Kirchberg) untersucht, zusammen mit der Stadt und der Feuerwehr ein vorläufiges Raumprogramm aufgestellt und daraus Flächenbedarfe abgeleitet. Im weiteren Verlauf wurde dieses Exposé nach Aussage von Bürgermeister Christoph König (SPD) mehrmals überarbeitet. Zeitgleich arbeite ein externes Fachbüro an der Neufassung des Feuerwehr-Bedarfs- und Entwicklungsplans, dessen Entwurf für diesen Sommer erwartet wird.
Laut dem Rathauschef brachten die Untersuchungsergebnisse ans Licht, dass die Mängel sich am Standort Heinrich-Winter-Straße nicht beheben lassen, namentlich die Probleme aus der unfallträchtigen räumlichen Enge in der Fahrzeughalle, der fehlenden Trennung von Umkleidebereich und Fahrzeugständen, den kreuzenden Wegen im Alarmfall sowie der erhebliche Bedarf an Freiflächen für Parkplätze, Alarmhof und Übungsplatz. Das dortige Grundstück hat eine Größe von 1.162 Quadratmetern, davon sind rund 925 Quadratmeter überbaut.
Flächenoptionen
Insgesamt vier Standortoptionen standen im Laufe des Prüfvorgangs im Mittelpunkt der Betrachtungen. Dagegen seien verschiedene weitere Flächen in Innenstadtnähe aufgrund ihrer zu geringen Größe nicht näher angeschaut worden. Für die Optionen 1, 3 und 4 liegt eine eingehende Stellungnahme des Fachbüros kplan AG vor. Außen vor blieb die Option 2, die absehbar nicht zur Verfügung steht. Die anderen Flächen beleuchtete kplan auf die Eignung unter fachlich-technischen Gesichtspunkten. Hier spielt neben der Größe und grundsätzlichen Eignung der Fläche vor allem die Erreichbarkeit und die Einhaltung der gesetzlichen Hilfsfrist eine wichtige Rolle. Im Ergebnis teilt das Fachbüro kplan in seinem Gutachten aus dem Januar 2025 mit, dass das Grundstück Westerbachstraße 9 unter Abwägung aller relevanten Gesichtspunkten als am besten zur Errichtung eines Feuerwehrhauses geeignet erscheint. Bewertung durch das Fachbüro kplan AG:
Standortoption 1 (Grüner Weg – Frankfurter Straße/aktuell Nutzung durch den Reitclub Kronberg)
Obwohl die Grundstücksgröße grundsätzlich ausreichend erscheint, stellen die Erschließungssituation und die Lage im Landschaftsschutzgebiet erhebliche Hindernisse dar. Zudem lassen die Isochronen-Auswertungen eine unzureichende Schutzzielabdeckung erkennen.
Aufgrund dieser Faktoren kann dieser Standort nicht empfohlen werden. Der Standort „Westerbachstraße 9“ erfüllt grundsätzlich die Anforderungen des Raumprogramms und ermöglicht auch zusätzliche Entwicklungen. Erschließung und Infrastruktur sind vorhanden, und der Grundstückszuschnitt ist günstig. Form und Größe (11.000 Quadratmeter) böten ausreichend Platz, um das Raumprogramm von circa 6.500 Quadratmetern (inklusive Außenflächen und Grünflächen) zu realisieren, basierend auf einer angenommenen Grundflächenzahl (GRZ) von 0,8. Zudem können auch zusätzliche Entwicklungen im Raum- und Flächenprogramm berücksichtigt werden.
Das Grundstück ist kurzfristig verfügbar, grenzt an den Baubetriebshof, dadurch wären Synergien möglich (übergreifende Bebauung, zusätzlicher Büroraum).
Obendrein wären durch die Nähe zum Bauhof/Fachbereich 6 tagsüber mehr Feuerwehrleute anwesend (kürzere Ausrückezeiten). Zu guter Letzt reicht die Fläche aus, um gegebenenfalls auch den DRK-Standort dorthin zu verlegen (für den Ausbau des Standorts Oberhöchstadt). Angesichts der bisher gekannten Rahmenbedingungen erscheint dieser Standort geeignet.
Standortoption 4 (Ludwig-Sauer-Straße – „Baufeld V“)
Obwohl die Grundstücksgröße und Schutzzielabdeckung grundsätzlich geeignet erscheinen, stellen die Erschließungssituation, die möglichen Konflikte mit dem angrenzenden Wohngebiet sowie die problematische Alarmausfahrt über den Bahnübergang erhebliche Nachteile dar. Der Zuschnitt des Grundstücks führt zu langgestreckten Baukörpern und langen Alarmwegen, die den Anforderungen an die Feuerwache nicht gerecht werden. Dazu kommen potenzielle Genehmigungsprobleme im Landschaftsschutzgebiet. Weitere Details sind auf der städtischen Internetseite zu finden.
Empfehlungen der Ausschüsse
Nachdem Bürgermeister Christoph König sämtliche Vor- und Nachteile der jeweiligen Optionen hinreichend dargelegt und Fragen der Ausschussmitglieder beantwortet hatte, richtete er den flammenden Appell an die Lokalpolitik: „Wir konkurrieren mit dem Markt, wir müssen zu Potte kommen!“ Der Vorsitzende der Unabhängigen Bürgergemeinschaft (UBG), Markus Lind, stieß ins gleiche Horn mit dem ergänzenden Hinweis: „Es gibt ein Recht auf körperliche Unversehrtheit für die Feuerwehr, die Unfallkasse macht nicht ohne Grund großen Druck!“
Einstimmigkeit im HFA
Im Ergebnis empfahlen sowohl acht ASU-Mitglieder als auch acht HFA-Mitglieder den Beschluss für den Feuerwehrhaus-Neubau in der Westerbachstraße bei einer Gegenstimme der Wählergemeinschaft „Kronberg für die Bürger“ (KfB). In Sachen „Erwerb des Grundstücks“ herrschte im HFA gar komplette Einigkeit für ein „Ja“.
Beschlussvorlage „Erwerb des Grundstücks“
Daraus resultierend wird die Stadtverordnetenversammlung am 9. Mai höchstwahrscheinlich den Magistrat beauftragen, mit den Eigentümern der Liegenschaft Westerbachstraße 9 (Flur 11, Flurstück 54/76 mit 10.856 Quadratmetern, mit aufstehenden Gebäuden, ehemals Firma Hibike) einen Kaufvertrag zu beurkunden.
Das Grundstück Westerbachstraße 9, unmittelbar nordwestlich angrenzend an das Grundstücks des städtischen Baubetriebshofes (Stadtwerke Kronberg), diente bisher als Betriebssitz der Hibike GmbH und der Hi-Bike Bär KG, die dort einen stationären und Onlinehandel mit Fahrrädern und Zubehör betrieben. Über beide Gesellschaften wurde jeweils ein Insolvenzverfahren eröffnet.
Zwischenzeitlich wurde der Geschäftsbetrieb der beiden Gesellschaften an einen Betriebsübernehmer veräußert, der die Liegenschaft angemietet hat und das Geschäft weiterbetreibt. Gegebenenfalls lässt sich das Mietverhältnis noch verlängern, sollte sich der Baubeginn des Feuerwehrgerätehauses verzögern.
Das Grundstück liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplans 139/1 „Westerbachstraße“. Es ist als Gewerbegebiet festgesetzt und umfasst zwei Baufenster. Nach erster planungsrechtlicher Einschätzung ist ein Feuerwehrgerätehaus als eine Anlage für Verwaltungen im Gewerbegebiet zulässig. Eine vertiefende planungsrechtliche Betrachtung wird im Rahmen des Standortkonzepts durch das Büro kplan erfolgen.
Der Stadt Kronberg im Taunus steht kein Vorkaufsrecht zu. Für das Grundstück ist eine Altlastenverdachtsfläche gemäß Auszug aus dem Altlastenkataster verzeichnet. Die Altlastenuntersuchung hat bereits vor Ort stattgefunden. Ergebnisse werden laut Bürgermeister Christoph König zeitnah erwartet.
Die für den Erwerb erforderlichen Mittel können aus der aktuellen Liquidität ohne neue Kreditaufnahme aufgebracht werden, da zum Jahresende 2024 der Endbestand an Zahlungsmitteln bei 43.806.333 Euro lag. Die Veränderungen für den Ergebnis- und den Finanzhaushalt müssen allerdings in einem Nachtragshaushalt aufgezeigt und genehmigt werden.