Poller Berliner Platz ist in Betrieb Sonderregelungen für Lieferverkehr

Schon länger von der Mehrheit der Stadtverordneten bewilligt, ist der Poller auf dem Berliner Platz nun installiert. Er soll die Aufenthaltsqualität des Platzes erhöhen, der trotz Kontrolle immer wieder unerlaubt befahren und vollgeparkt wurde. Foto: Stadt Kronberg

Kronberg. – Diese Woche hat die Stadt Kronberg den hydraulischen Poller Berliner Platz in Betrieb genommen. Dieser verhindert fortan das unberechtigte Befahren des Platzes.

Der Lieferverkehr wird weiterhin an Werktagen in der Zeit von 7 bis 11 Uhr stattfinden können. Der Poller wird in diesem Zeitraum außer Betrieb sein. In diesem Zusammenhang weist die städtische Ordnungsbehörde darauf hin, dass unter Lieferverkehr im Sinne der Straßenverkehrsordnung der geschäftliche Verkehr für den Transport von Waren zu verstehen ist, nicht aber private Fahrten.

Anlieferungen, die ausnahmsweise außerhalb der Lieferzeiten notwendig sind, müssen rechtzeitig bei der städtischen Ordnungsbehörde angemeldet und von dieser genehmigt werden. Außerhalb der definierten Lieferzeit ist der Poller in Betrieb und die Zufahrt auf den Berliner Platz gesperrt. Den Gewerbetreibenden am Berliner Platz wird die Zufahrt im Ausnahmefall ermöglicht. Diese Ausnahme bezieht sich ausdrücklich auf die im gewerblichen Verkehr eingesetzten Fahrzeuge, nicht aber auf den Lieferverkehr durch Dritte. Das Fahrzeug ist in diesem Fall unmittelbar nach dem Be- bzw. Entladevorgang vom Berliner Platz zu entfernen. Die städtische Ordnungsbehörde hat alle Berechtigten, die einen Antrag auf Sondererlaubnis gestellt haben, mit der entsprechenden Technik ausgestattet und über die Nutzungsmodalitäten informiert. Die Sondererlaubnis ist an Bedingungen gebunden, die von den Nutzern einzuhalten sind. Missbrauch wird durch die städtische Ordnungsbehörde geahndet und kann zum Entzug der Sondererlaubnis führen.

Für das Hotel Posthaus Residenz greift eine Sonderregelung, die Taxen auch außerhalb der Lieferzeit und nach vorheriger Anmeldung beim Hotel die Zufahrt auf den Berliner Platz ermöglicht, um Gäste und deren Gepäck zum Hotel zu fahren oder von dort abzuholen.

Eine Sonderregelung greift auch bei Veranstaltungen sowie für die Stadthalle, und zwar für notwendige Zu- und Abfahrten zum Auf- und Abbau bei Veranstaltungen auf dem Berliner Platz bzw. zur Anlieferung oder des Abtransports von Stadthallen-Material.

Da es sich beim Berliner Platz um eine Fußgängerzone handelt, ist auch beim erlaubten Befahren des Platzes Schrittgeschwindigkeit zu fahren. Die Ordnungspolizei wird weiterhin regelmäßig Kontrollen vornehmen.

„Die Maßnahme erfolgt auch mit dem Ziel der weiteren Aufwertung des Berliner Platzes im Sinne von mehr Aufenthaltsqualität. Die Verhinderung des unerlaubten Verkehrs auf dem Berliner Platz setzt dabei auch die Mitarbeit und die Beachtung der Regelungen durch die Berechtigten voraus“, so Kronbergs Bürgermeister Christoph König. (mw)



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