Schlusspunkt unter 1. Änderung zum Bebauungsplan „Opel-Zoo“?

Kronberg (pu) – In Anbetracht des langwierigen und emotional diskutierten Verfahrens zur 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 123/1 „Opel-Zoo“ sprach der eine oder andere bereits unverhohlen von einer „never ending story“. Doch nunmehr scheint sich tatsächlich der Schlusspunkt anzubahnen. Jedenfalls sind die Parlamentarier am Donnerstag, 28. Oktober, hinsichtlich einer finalen Entscheidung gefordert, und der aktuelle Stand der Dinge erweckt den Eindruck, eine Mehrheit wird das grüne Kärtchen für den Satzungsbeschluss heben. In der jüngsten Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Umwelt (ASU) gaben immerhin sieben von neun Mitgliedern eine entsprechende Empfehlung ab. Lediglich die beiden der Wählergemeinschaft „Kronberg für die Bürger“ (KfB) stemmten sich mit aller Vehemenz zum momentanen Zeitpunkt dagegen und warteten darüber hinaus mit fünf Änderungsanträgen auf. Die Mehrheit des Magistrats der Stadt Kronberg vertritt jedoch laut Beschlussvorlage die Auffassung, die Stadtverordnetenversammlung möge die Vorschläge zu den eingegangenen Anregungen und Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit ebenso beschließen wie die zu den eingegangenen Anregungen und Stellungnahmen aus der anschließenden zweimaligen Beteiligung der Öffentlichkeit sowie die nach insgesamt dreimaliger Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange. Im Ergebnis empfiehlt der Magistrat den Satzungsbeschluss zur ersten Änderung des Bebauungsplans 123/1 „Opel-Zoo“ samt Zustimmung zur Begründung.

Entwicklung

Die Stadtverordnetenversammlung beschloss am 13. Dezember 2012 die Aufstellung der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 123/1 „Opel-Zoo“ gemäß Baugesetzbuch (BauGB). Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit folgte vom 9. Oktober bis zum 23. November 2013; die Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange fand durch einen Scopingtermin am 23. September 2013 statt, um den Umfang und den Detaillierungsgrad der durchzuführenden Umweltprüfung festzulegen. Der Entwurf des Bebauungsplans wurde vom 3. September bis zum 5. Oktober 2015 öffentlich ausgelegt und die Stellungnahmen der Behörden und Träger öffentlicher Belange wurden eingeholt.

Am 13. Dezember 2018 segnete die Stadtverordnetenversammlung die Weiterführung des Bebauungsplanverfahrens ab. Fast zwei Jahre später, am 19. November 2020, stimmte das Parlament dem überarbeiteten Bebauungsplanentwurf zu und machte mit diesem Schritt den Weg frei für die erneute Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange. Diese wurde vom 18. Dezember 2020 bis zum 10. Februar 2021 durchgeführt.

In der ersten erneuten Beteiligung gingen laut Erstem Stadtrat Robert Siedler (parteilos) 189 Stellungnahmen aus der Öffentlichkeit ein. Sie umfassten insbesondere Anregungen zum Planerfordernis des Bebauungsplans, zur Beteiligung der Stadt Königstein im Taunus, zur Einziehung des Philosophenwegs, zum Parkraumkonzept – insbesondere den Wiesenbehelfsparkplätzen sowie dem Parkdeck – und zum Verbindungsweg zwischen Waldparkplatz und Opel-Zoo.

In ihren Stellungnahmen hätten die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie die Nachbargemeinden Siedler zufolge im Wesentlichen die Änderungen des Bebauungsplanes begrüßt. Folgende wesentliche Themenschwerpunkte seien in der ersten erneuten Behördenbeteiligung vorgebracht worden: Systematik der Festsetzungen des Zoogeländes als Grünflächen, naturschutzrechtliche Maßnahmen und Monitoringkonzept, Artenschutz sowie Waldflächen und ihre Darstellung.

Aufgrund dessen waren Anpassungen der textlichen Festsetzungen sowie der Planzeichnung des Bebauungsplans erforderlich. „Die Grundzüge der Planung werden von den Änderungen nicht berührt. Trotzdem wurde formal eine weitere erneute Offenlage erforderlich, um die Rechtssicherheit des Bebauungsplanes zu gewährleisten“, erläutert der Erste Stadtrat. Die durchgeführten Änderungen bezögen sich auf eine Präzisierung der textlichen Festsetzung zu den vorgezogenen Maßnahmen in puncto „Nisthilfen“, zur Extensivierung der Scheibelbuschwiesen und eine Korrektur deren Lagebeschreibung. Die Plandarstellung der Flurstücke 1/71 und 183 sowie des Auwaldes als Waldflächen und die Begrenzungslinie der Maßnahmenfläche westlich des Wiesenbehelfsparkplatzes würden durch Entfernen der T-Linie eindeutig. In der Legende zur Planzeichnung sei für das Sondergebiet die exakte Formulierung der textlichen Festsetzungen übernommen worden. Zur Klarstellung bereits vorgenommener Festsetzungen wurden die Gashochdruckleitung sowie die Gas-Druckregelanlage nachrichtlich in die Planzeichnung übernommen und vier ergänzende Hinweise im Entwurf aufgenommen.

Gemäß Baugesetzbuch wurde dieser geänderte Bebauungsplanentwurf vom 17. Juni bis zum 8. Juli 2021 zum zweiten Mal offengelegt und die zweite erneute Beteiligung der Öffentlichkeit und die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden durchgeführt. Dabei konnten ausschließlich Anregungen und Stellungnahmen zu den oben genannten Änderungen abgegeben werden. Während Siedler zufolge dieses Mal keine Stellungnahmen aus der Öffentlichkeit eingingen, hätten die Stellungnahmen der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange folgende Themen umfasst: Das vorliegende Monitoringkonzept ist mit der Unteren Naturschutzbehörde des Hochtaunuskreises abgestimmt und dem Umweltbericht als Anlage beigefügt. Die zu Errichtung der Teichkläranlagen notwendige Einleitgenehmigung wurde mit der Unteren Wasserbehörde abgestimmt. Die Einleitgenehmigung soll zum Satzungsbeschluss vorliegen.

Für Stellungnahmen, die sich nicht ausschließlich auf die Bestandteile der zweiten erneuten Offenlage und die erneute Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange bezogen haben, wird auf die Abwägung zur ersten erneuten Offenlage verwiesen. Alle inhaltlichen Themen seien hierbei behandelt worden. Aufgrund der eingegangenen Anregungen und Stellungnahmen aus der zweiten erneuten Beteiligung waren nach Angaben des Baudezernenten keine Änderungen der Planung erforderlich. Die Beteiligung der Nachbargemeinden habe gemäß BauGB stattgefunden, und die Planung zur Änderung des Bebauungsplanes sei im Wesentlichen begrüßt worden.

„Gemäß § 1 Absatz 7 BauGB wurden die öffentlichen und privaten Belange gerecht gegeneinander und untereinander abgewogen. Aufgrund der in den Abwägungstabellen dargestellten Beschlussempfehlungen zu den eingegangenen Stellungnahmen kommt es zu keiner Änderung der Planung, sodass der Bebauungsplan als Satzung beschlossen werden kann“, fasste der Erste Stadtrat abschließend zusammen.

KfB-Position

Während der Großteil der Fraktionen die Meinung vertritt, nach neunjährigem Verfahren mit einer über 940 Seiten umfassenden Dokumentation und zigmaliger Diskussion sämtlicher Streitpunkte sei der Zeitpunkt für einen Schlusspunkt gekommen, brachte die KfB den Vorschlag ins Spiel, den Antrag erst dann abzustimmen, wenn zuvor noch ein allerletzter Versuch zur Kompromissfindung der drei betroffenen Partner Kronberg, Königstein und Opel-Zoo stattgefunden habe. Die KfB-Fraktionsvorsitzende Dr. Heide-Margaret Esen-Baur begründete diesen Vorstoß mit einem aus ihrer Sicht drohenden Normenkontrollverfahren. Im Gegensatz dazu sprach Bürgermeister Christoph König davon, ihm seien keine rechtlichen Risiken bekannt.

Als im Stadtentwicklungsausschuss offenkundig wurde, dass der KfB-Vorschlag keine Aussicht auf Erfolg hat, legte die Wählergemeinschaft fünf Änderungsanträge auf den Tisch, die jedoch bis auf regelmäßige Monitoringberichte zu Scheibelbuschwiesen, Pflegemaßnahmen, Gewässergüte Rentbach, Kompensationsmaßnahmen, Baumaßnahmen, Grundwasserentnahme und ÖPNV keine Mehrheit fanden.



X