Stadtwerke Kronberg schalten Wasserampel auf „Gelb“!

Kronberg (kb) – Die anhaltenden niederschlagsarmen Wochen und hohen Temperaturen haben fast schon naturgemäß zu einem stark erhöhten Trinkwasserverbrauch geführt. Da mit den ausbleibenden langanhaltenden Niederschlägen auch die Trinkwasser-Eigengewinnung im Taunus stark zurückgegangen ist, musste der Fremdwasserbezug, wie auch bei den anderen Gemeinden des Wasserbeschaffungsverbandes Taunus, auf ein Maximum erhöht werden. Die Liefervorhaltemengen sind jedoch begrenzt. Um die Trinkwasserversorgung der Stadt Kronberg sicher zu gewährleisten, haben die Stadtwerke die Wasserampel am 31. Juli auf „Gelb“ gestellt. Damit verbunden sind Weisungen an die Verbraucher. Die Verhaltensregeln zu den einzelnen Wasserampelphasen wurden jedem Haushalt mit dem Abfallkalender zugänglich gemacht und sind auch auf der Homepage der Stadt Kronberg, Stichwort – Wasserampel – nachzusehen. Infos und Tipps zur richtigen Gartenbewässerung lassen sich hier ebenfalls finden.

Vorgaben

„Jede Einrichtung und jeder Bürger kann unter Beachtung der Vorgaben der Gelbphase dazu beitragen, die Lage zu entspannen. Generell sollte sorgsam mit unserem wichtigsten Lebensmittel, dem Trinkwasser, umgegangen werden“, erklären Stadtwerke-Betriebsleiters Thomas Schäfer und Thomas Krieger, als Rohrnetzmeister bei den Stadtwerken Kronberg verantwortlich für die Wasserversorgung, mit allem Nachdruck.

Das aufbereitete Trinkwasser sei in erster Linie für den menschlichen Gebrauch vorgesehen. Die Befüllung oder Nachspeisung von Pools oder Zisternen sowie die Reinigung von Fahrzeugen und Ähnlichem sind daher aktuell zu unterlassen. Die Bewässerung von Rasen und Pflanzungen ist auf ein Minimum, das heißt maximal 2 Bewässerungen wöchentlich, zu beschränken. Ausgenommen sind hier Wasserentnahmen aus Regenwasserzisternen. Grundstückseigentümer/Mieter mit geraden Hausnummern werden gebeten, die Bewässerung an geraden Kalendertagen vorzunehmen, Grundstückeigentümer/Mieter mit ungeraden Hausnummern an ungeraden Kalendertagen. Damit tragen alle Anschlussnehmer gemeinsam zu einer gleichmäßigen Belastung des Trinkwassernetzes und zu einer Senkung der Spitzenverbräuche bei.

Sollte die Aufforderung zur Verbrauchsreduzierung keine Verbesserung der Versorgungslage zur Folge haben, folgt unweigerlich die Ampelphase rot. Diese hätte noch weit drastischere Einschränkungen zur Folge.

Gefahr Trinkwassernotstand

Dem Magistrat der Stadt Kronberg obliegt es gemäß Gefahrenabwehrverordnung außerdem, den „Trinkwassernotstand“ auszurufen. Tritt dieser Fall ein, wird dies in der „Wasserampel“ mit dem „Blaulicht“ signalisiert.

Ein Trinkwassernotstand tritt ein, wenn die Trinkwasserverbräuche anhaltend höher liegen als die Eigenwasserförderung und der größtmögliche Fremdwasserbezug an Nachschub erreicht und damit die öffentliche Wasserversorgung gefährdet ist. In diesem Fall wird durch den Magistrat der Trinkwassernotstand festgestellt, damit gemäß Gefahrenabwehrverordnung vom 20. Dezember 2018 eingegriffen werden kann.

Auch den Vorlieferanten wie Hessenwasser stehen Trinkwassermengen nicht zu jeder Zeit in unbegrenzter Menge zu Verfügung, denn eine Erholung der Grundwasserressourcen ist ohne länger anhaltende Niederschläge nicht möglich. Bei allen Beteiligten sind Konzepte in Arbeit, die Versorgungslage langfristig zu sichern. Dazu gehört jedoch ganz entscheidend auch eine Steuerung des Verbraucherverhaltens. Auch weitere Städte haben zu diesem Zweck bereits eine Wasserampel eingeführt oder denken darüber nach, dieses Steuerungsmodell in ihrer Gemeinde zu etablieren.

Wie bereits mehrfach berichtet, hat die Stadtverordnetenversammlung am 13. September 2018 eine „Gefahrenabwehrverordnung zur Einschränkung des Wasserverbrauchs bei Notständen in der Wasserversorgung“ beschlossen, die es dem Magistrat ermöglicht, im Fall der Fälle den Wassernotstand auszurufen. Der städtische Sprecher Andreas Bloching: „Wenn alle Verbraucherinnen und Verbraucher besonnen handeln, sollte ein Notstand zu vermeiden sein. Tritt dieser dennoch ein, greifen die entsprechenden Regelungen gemäß Verordnung.“ Ordnungswidrigkeiten können dann mit einer Geldbuße von bis zu 5.000 Euro geahndet werden.

Trinkwasser ist Lebensmittel Nr. eins. Ohne Wasser ist kein Leben möglich!



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