TVO wird 50 und startet in eine besondere Saison

Zum TVO-Frühjahrsputz traten insgesamt 22 Helferinnen und Helfer an, die von Frank Sommer für verschiedene Aufgaben eingeteilt wurden. Foto: privat

Oberhöchstadt (kb) – Für viele treue TVO-Mitglieder ist es die erste Möglichkeit, sich nach einer langen Winterpause wieder zu begegnen – der jährliche Frühjahrsputz. Sobald es die Witterung zulässt, meist Ende März, Anfang April, trifft sich ein Teil der Mitglieder, um an drei Samstagen vor der eigentlichen Saisoneröffnung, unter Anleitung von technischem Wart Frank Sommer, die Tennisanlage für die Saison vorzubereiten. Während beispielsweise für Baumfällarbeiten, für das Präparieren der Tennisplätze Fachfirmen beauftragt werden müssen, werden immer noch die meisten Arbeiten von den Mitgliedern selbst erledigt. So war es auch in diesem Jahr, als beim ersten Einsatz 22 freiwillige Helfer von Frank Sommer für die verschiedenen Aufgaben eingeteilt wurden. Und auch dieses Mal kamen, wie schon in den letzten beiden Jahren, als es coronabedingt Abstandsregeln zu beachten galt, möglichst Paare oder Familienangehörige in Kleingruppen zum Einsatz. Bis zum 23. April werden nun alle noch erforderlichen Arbeiten für eine gelungene Saisoneröffnung erledigt sein. Nachdem es in den letzten beiden Jahren weder eine offizielle Saisoneröffnung noch sonst eine feierliche Veranstaltung gab, stehen in diesem Jahr sogleich mehrere Feste auf dem Programm.

Am 24. April wird die offizielle Saisoneröffnung stattfinden und danach geht es mit vielen interessanten Veranstaltungen über die Saison verteilt weiter. Auf dem aktuellen Veranstaltungskalender ist zum Beispiel ein dreitägiges Festwochenende im Juni aufgeführt unter dem Motto „50 Jahre TVO“. Und sicher werden auch wieder einige der beliebten Spaßturniere (Mixturnier, Holzschlägerturnier) stattfinden. Zudem wurde vom Vorstand aufgrund des besonderen Jubiläums in diesem Jahr beschlossen, allen interessierten Gästen, die sich am Tag der Saisoneröffnung für eine Mitgliedschaft entscheiden, 50 Prozent der Aufnahmegebühr zu erlassen.



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