Schönberg (war) – Die Zeit zwischen der Reformation (Luthers Thesenanschlag 1517) und dem Ende des 30-jährigen Kriegs (Westfälischer Friede 1648) wird als das „Konfessionelle Zeitalter“ bezeichnet. Damit wird ausgedrückt, dass in diesem Zeitraum die „confessio“, zu Deutsch das „Glaubensbekenntnis“, enorme Wirkmacht besaß. Vereinfacht ausgedrückt ging es um die Zugehörigkeit der Menschen zum katholischen oder evangelischen Glauben auf deutschem Boden. Über diese Phase der Frühneuzeit referierte kürzlich Gregor Maier, studierter Historiker sowie Leiter des Fachbereichs Kultur und des Kreisarchivs des Hochtaunuskreises Bad Homburg, auf Einladung der evangelischen Markus-Gemeinde in Schönberg im Rahmen des Schönberger Forums. In den Mittelpunkt seiner Analyse stellte Maier Schönberg, um anhand dessen Religionsgeschichte zu zeigen, wie eng einst Politik und Religion miteinander verflochten waren.
Im 16. Jahrhundert gehörte das kleine Dorf Schönberg, das erst 1972 durch die Gebietsreform ein Stadtteil von Kronberg wurde, politisch zur Reichsgrafschaft Königstein und kirchlich zur Pfarrei in Oberhöchststadt. Eingeführt wurde die Reformation dort im Jahr 1640, während diese in Kronberg bereits Ende 1526 durch Landgraf Philipp von Hessen nach der Synode von Homberg umgehend angeordnet worden war. Zu dieser Zeit hatte der Landgraf die Burgstadt okkupiert, da Hartmut XII. von Kronberg seinen Vetter Franz von Sickigen bei dessen erfolgloser Fehde gegen den Trierer Kurfürsten, der mit dem Landgrafen verbündet war, unterstützt hatte. Der spätere Termin in Königstein hatte dynastische Gründe. Auf Königsteiner Territorium hatte seit 1494 Eberhard IV. von Königstein-Eppstein das Sagen und somit auch in Schönberg. 1505 wurde dieser in den Reichsgrafenstand erhoben, was den Kronberger Herren erst über 100 Jahre später gelingen sollte.
Da Eberhard zeitlebens kinderlos blieb, adoptierte er mit Ludwig von Stolberg-Wernigerode den zweitältesten Sohn seiner Schwester Anna, als dieser gerade acht Jahre alt war. Der Adoptivsohn sollte die Königsteiner Herrschaft nach Eberhards Tod fortsetzen. Dazu hatte Eberhard diesen schon 1527 wohlweislich zu seinem Mitregenten ernannt. Ludwig, der eine sehr gute Ausbildung erhalten hatte und humanistisch erzogen war, besuchte ab 1520 die Universität zu Wittenberg. Hier, im Zentrum der frühreformatorischen Bewegung, kam er mit der Lehre Luthers unmittelbar in Berührung. Während Eberhard wohl am katholischen Glauben festhielt, tendierte sein Neffe zum neuen lutherischen Bekenntnis. Maier dazu: „So herrschte ein konfessionelles Patt, das allerdings zwischen Beiden ohne Zerwürfnis gut funktionierte. Während Ludwig die reformatorischen Bestrebungen nicht direkt unterstützte, wurden sie von Eberhard geduldet, wo auch immer sie Fuß fassen konnten, wie zum Beispiel in Oberursel, das in seinem Herrschaftsgebiet lag.“
Nach Eberhards Tod im Jahr 1535 hatte Ludwig jetzt als Graf von Stolberg-Königstein das alleinige Sagen in weltlichen und kirchlichen Dingen. 1537 berief dieser zunächst einen reformatorischen Geistlichen als Hofprediger nach Königstein und 1540 erließ er eine neue Kirchenordnung für seine Grafschaft Stolberg-Königstein, die auf der 1532 erstellten brandenburgisch-nürnbergischen Kirchenordnung basierte. Diese ergänzte er noch durch eine kurze, spezifische Kirchenordnung für Königstein. Maier weiter: „Damit war die evangelische Landeskirche von Königstein, zu der Schönberg gehörte, geschaffen.“ Der Konfessionswechsel erfolgte jedoch sehr behutsam, indem sich anfangs noch alte und neue Glaubenspraktiken vermischten. An der Beichte wurde beispielsweise festgehalten. Besonderen Wert legte Graf Ludwig auf die sonntägliche Feier des Abendmahls. Die Messe wurde zwar bereits in deutscher Sprache gelesen, die Psalmen aber wie früher auf Latein gesungen, nicht zuletzt, damit die jungen Menschen mit dieser Sprache der Gelehrten vertraut werden sollten. 1554 wurde die bisherige Kirchenordnung durch eine neue, aus Mecklenburg stammende ersetzt und ab 1563 galt die Kirchenordnung aus Pfalz-Saarbrücken.
Ludwigs Tod im Jahr 1574 bedeutete eine einschneidende Zäsur, denn der katholische Kurfürst von Mainz nutzte sogleich die günstige Gelegenheit, mit kaiserlicher Unterstützung die als Reichslehen erledigte Grafschaft Königstein 1581 seinem Herrschaftsgebiet einzuverleiben, nachdem er zuvor die Erbschaftsansprüche des Hauses Stolberg erfolgreich abwehren konnte.
Wie sah die Situation damals in Schönberg aus? Der Ort hatte, wie eingangs erwähnt, keine eigene Pfarrei, um daher vom Pfarrsprengel in Oberhöchststadt mitbetreut zu werden. Das Patronatsrecht für Kronberg und Oberhöchstadt lag im Spätmittelalter jedoch beim sogenannten Ohrenstamms, einem der drei Familienzweige der Kronberger Adelsfamilie. Da der Ohrenstamm für die Unterhaltung der Kirchengebäude zuständig war, hatte er Anspruch auf bestimmte Abgaben und auf die Ernennung des Pfarrers. Als der Ohrenstamm 1461 ausstarb, kam diese Aufgabe per Erbschaft an die mit den Kronbergern verwandten Grafen von Solms-Lich und 1548 an die Linie Solms-Laubach.
Bis 1603 wurde der evangelische Glaube zwar auf dem einstigen Königsteiner Gebiet noch toleriert, aber dann bestand der damalige Mainzer Kurfürst Johann Adam von Bicken auch hier auf den Vollzug der katholischen Konfession. Ähnlich verfuhr sein Nachfolger, Kurfürst Schweikard von Kronberg, der ab 1604 regierte. „Als der damalige Pfarrer Michael Jung, der für Kronberg und Oberhöchstadt samt Schönberg zuständig war, den Übertritt zum Katholizismus verweigerte, verlange Mainz vom protestantischen Solmser Grafenhaus, als Patronatsherren einen katholischen Priester an Jungs Stelle zu benennen. Weil die Solmser sich aber zögerlich verhielten, versorgte der katholische Seelsorger aus Schwalbach die drei Orte temporär mit“, stellte Maier in seinen Ausführungen fest.
Ende 1631 eroberten und okkupierten die protestantischen Schweden während des Dreißigjährigen Kriegs das Kurmainzer Gebiet, bis sie 1634 von den katholischen Truppen des Kaisers bei Nördlingen besiegt und damit auch wieder aus Mainz vertrieben wurden. „In diesen drei Jahren versuchten die Schweden in der einstigen Grafschaft Königstein, erneut die Stolberger Herrschaft samt evangelischem Glauben zu etablieren. Jetzt wurde die protestantische Konfession sofort ohne Duldungsphase mit harter Hand eingeführt. Diese Restitutionspolitik brach 1634 jedoch schon wieder in sich zusammen. Mit dem westfälischen Frieden im Jahr 1648, der dem furchtbaren, drei Jahrzehnte langen Krieg endlich ein Ende setzte, wurde die katholische Konfession in der Königsteiner Grafschaft reichsrechtlich fixiert“, wusste Maier weiter zu berichten. 1646 war bereits der Kapuzinerorden nach Königstein berufen worden, dessen Patres sich volksnah orientiert erfolgreich dort für die Durchdringung der Bevölkerung mit dem katholischen Glauben engagierten.
Maiers Resümee lautete: „Ein Schönberger Einwohner, in den 1570er oder 1580er Jahren geboren, musste also drei Konfessionswechsel über sich ergehen lassen. 1603 vom Protestantismus zum Katholizismus, 1632 zurück zur protestantischen Konfession, und ab 1635 hieß es wieder, der katholischen Lehre zu folgen. Daraus wird deutlich, was das Schlagwort ‚cuius regio, cuius religio‘ – wessen Land, dessen Religion – zwischen 1550 und 1648 bedeutete.“