Gräber und Erinnerungen retten für die Nachwelt

Manchmal bemisst sich die Wichtigkeit einer Person im Leben auch an der Größe des Ehrenmals, das ihr nach dem Tode auf das Grab gestellt wird. Hier ist es das Familiengrab eines einstigen Fabrikanten, das auf ein überragendes Lebenswerk verweist. Einige Menschen mit Verdiensten im Leben bekommen im Tod eine Ehrengrabstätte der Stadt. Foto: js

Oberursel (js). Einstige Bürgermeister und Pfarrer können sie bekommen, Künstler und Wirtschaftsgrößen ebenso, Frauen und Männer, Menschen mit einem „überragenden Lebenswerk“ auf unterschiedlichen Gebieten. Es war schon immer Brauch, dass „besonders bedeutende Personen“ mit nachhaltiger Wirkung in der Stadt eine „Ehrengrabstätte“ auf dem Friedhof bekommen, in der Regel in dem Ortsteil, in dem sie auch gelebt haben. Berühmte Söhne und Töchter der Stadt, vor allem auf dem Alten Friedhof am Ortsrand von Bommersheim haben viele ihre letzte Ruhestätte, es gibt sogar eine besondere Reihe in der Nähe der alten Friedhofskapelle.

Die Ehrengrabstätte mit unbefristetem Ruherecht wird vom Magistrat im Einzelfall zuerkannt, sie wird von der Stadt finanziert wie auch die Grabpflege. „Das weit überragende Lebenswerk sollte durch eine Auszeichnung oder Preisverleihung von zumindest überregionaler Bedeutung dokumentiert sein, hinzukommen sollte eine nachhaltig beziehungsweise prägende Wirkung des Schaffens der Persönlichkeit.“ So steht es in einem Beschluss der Stadtverordneten vom Dezember 2021, einige Regeln zur Umsetzung sind jetzt festgelegt worden.

Damit keiner verloren geht auf dem möglichen Weg zum Ehrengrab soll der Magistrat die Auflassung von Gräbern auf den Friedhöfen der Stadt „zeitig“ vor deren Räumung an Stadtarchiv und Büro der Gremien, an Heimatkundevereine und an die Ortsbeiräte melden, die dann wiederum auf begründetes Interesse an der Erhaltung einzelner Grabstätten hinweisen können. Jedes Jahr im März werden nun Listen mit den ab Januar des folgenden Jahres von Räumungen betroffenen Gräbern nicht nur ans Stadtarchiv, auch an die untere Denkmalschutzbehörde, den Verein für Geschichte und Heimatkunde, Geschichts- und Kulturkreis Oberstedten, Heimatstuben Stierstadt und über das Büro der Gremien an die Ortsbeiräte übermittelt. Die Empfänger können dann selbst bei Friedhofsbegehungen klären, welche Gräber dem Magistrat als Ehrengräber vorgeschlagen werden sollten.

Auf Wunsch der OBG können die Listen für dieses Jahr trotz Ende der Anmeldefrist Ende März noch abgearbeitet werden. Bis zum 30. Juni des jeweiligen Jahres müssen dem Magistrat die Gräber schriftlich benannt werden, denen der Status eines Ehrengrabs zuerkannt werden soll. Erdreihengräber und Urnenreihengräber sind in den Listen nicht enthalten, da diese immer nach Ablauf der Ruhezeit von in der Regel 30 Jahren vollständig abgeräumt werden. Grund dafür ist, dass diese Gräber nicht einzeln abgeräumt werden können, ohne umliegende Gräber zu beschädigen. Haben Angehörige auf das Nutzungsrecht verzichtet, sind die betreffenden Gräber nicht in den Listen aufgeführt.



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