Parken auf Geh- und Radwegen wird teurer

Oberursel (ow). Die Stadt weist darauf hin, dass am 9. November der geänderte Tatbestandskatalog für Straßenverkehrsordnungswidrigkeiten in Kraft tritt, der in ganz Deutschland gilt. Neben deutlichen Erhöhungen der Bußgelder für Geschwindigkeitsüberschreitungen werden unter anderem auch die Parkverstöße wesentlich teurer. Bisher musste etwa beim Parken auf einem Geh- oder Radweg ein Verwarnungsgeld von 20 Euro gezahlt werden. Künftig kostet das Parken dort mindestens 55 Euro und damit genauso viel wie das unberechtigte Parken auf einem Parkplatz für schwerbehinderte Menschen mit außergewöhnlicher Gehbehinderung oder das Parken in einer Feuerwehrzufahrt. Das Parken und Halten auf Gehwegen ist nach der Straßenverkehrsordnung grundsätzlich verboten, wenn es nicht durch Verkehrszeichen oder durch Parkflächenmarkierungen ausdrücklich erlaubt ist. Dies gilt auch auf sehr breiten Gehwegen oder wenn der Gehweg nur von zwei Rädern des abgestellten Kraftfahrzeugs mitbenutzt wird, also unabhängig davon, wieviel Platz den Fußgängern verbleibt. „Die Gehwege müssen den Fußgängern in vollständiger Breite ohne Gefahren, Störungen oder Beeinträchtigungen zur Verfügung stehen. Die Stadtpolizei hat den Auftrag, Verstöße gegen Halte- und Parkverbote sowie Geschwindigkeitsüberschreitungen konsequent zu verfolgen und zu ahnden“, erklärt Erster Stadtrat Christof Fink.



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