Rücksicht beim Silvesterfeuerwerk

Oberursel (ow). Beim Silvesterfeuerwerk gibt es zwar keine grundsätzlichen Beschränkungen mehr wie in den vergangenen beiden Jahren, aber nach dem Sprengstoffgesetz sind Regeln zu beachten. So ist das Abbrennen pyrotechnischer Gegenstände – Feuerwerksraketen und Böller – in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altersheimen sowie in Bereichen mit besonders brandempfindlichen Gebäuden und Anlagen verboten. Dies gilt für Oberursel wegen der vielen Fachwerkhäuser insbesondere im gesamten Altstadtbereich sowie in den Ortskernen aller Stadtteile. Raketen und Feuerwerkskörper sollten nur dort abgebrannt werden, wo sie keinen Schaden anrichten können. Insbesondere auf Menschen und Tiere in der Nähe und auf einen ausreichenden Sicherheitsabstand zu Häusern, Fahrzeugen und ähnlichem ist zu achten. Die Hinweise auf den Verpackungen der pyrotechnischen Artikel sollten aufmerksam gelesen werden. Eltern sollten dies am besten gemeinsam mit den Kindern machen und das Abbrennen immer beaufsichtigen. Wer einen Brand verursacht, dem drohen außer einer Geldbuße sogar eine Freiheitsstrafe und auch zivilrechtliche Schadenersatzansprüche.



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