Veränderungssperre für AFN-Areal

Der Stacheldrahtzaun (rechts am Haus) soll den Claim abstecken, eine Erweiterung auf die etwa vierfache Fläche ist im Rathaus und im Stadtparlament unerwünscht, eine sonst mögliche „Zersiedelung“ der Landschaft durch Kompostierungshalle und Lagerhalle ebenso. Foto: js

Oberursel (js). Das Projekt Biomasse-Aufbereitungsanlage auf dem ehemaligen AFN-Gelände im Feld zwischen den Ortsteilen Weißkirchen und Bommersheim ist vorerst durch das Stadtparlament ausgebremst worden. Es hat nach dem vorausgegangenen Beschluss im Bauausschuss in seiner jüngsten Sitzung am vergangenen Donnerstag ohne weitere Aussprache eine Veränderungssperre für den Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 264 „Ortsrand Weißkirchen nördlich der L 3019“ beschlossen. Allein die Klimaliste stimmte dagegen. Im Februar, vor den Kommunalwahlen, aus denen sich ein Bündnis von CDU und Grünen ergab, standen die Grünen dem Projekt noch offener gegenüber, als die Mehrheit im Parlament den Plänen eines Jungunternehmers aus Bommersheim das Einvernehmen versagte.

Die finale Genehmigung des Vorhabens obliegt dem Regierungspräsidium Darmstadt (RP), die Stadt hat sich bei ihrer Ablehnung vor allem auf die Dimensionen des geplanten Projekts berufen. Denn die Anlage zur Verwertung von Biomasse soll längst nicht mehr nur auf dem knapp 3300 Quadratmeter großen ehemaligen Gelände des amerikanischen Senders AFN im Feld entstehen. Es wird auch außerhalb des mit Stacheldraht umzäunten Bereichs Holz zwischengelagert und gehäckselt, die vorgesehene Betriebsfläche ist durch den Zukauf angrenzender landwirtschaftlicher Flächen auf über 12 000 Quadratmeter angewachsen. Mit geplanter Kompostierungshalle und Lagerhalle für mobile Holzschredder und Holzhäcksler haben sich Dimensionen ergeben, die im Rathaus und im Ortsbeirat Weißkirchen aufgeschreckt haben. Kalkuliert wurde zuletzt mit einem Jahresdurchsatz von etwa 15 000 Tonnen Biomasse. Dazu Betriebsleiterwohnung, Büro- und Sozialräume für Mitarbeiter, Lager und Betriebswerkstatt.

Reagiert hat die Stadt mit „Verhinderungsplanung“, so hat es ein Kandidat der „Klimaliste Oberursel“ genannt, als der Aufstellungsbeschluss für den B-Plan Nr. 264 gefasst wurde. Landschaftsschutz und die Vermeidung von Zersiedelung im Außenbereich lautete das Gegenargument. „Zur Sicherung der Planung“, heißt es jetzt in Paragraf 2 der Satzung über den Erlass einer Veränderungssperre für den Planbereich am Ortsrand von Weißkirchen, sei nun dieses Instrument gewählt worden. Eine Ausnahme von der Veränderungssperre (Paragraf 4) kann nur zugelassen werden, wenn „überwiegende öffentliche Belange nicht entgegenstehen“. Was baurechtlich bereits genehmigt worden ist, bleibt von der Sperre unberührt. Das Plangebiet von Nr. 264 liegt nördlich der Landstraße „Am Weißkirchener Berg“ zwischen der Frankfurter Landstraße und der Brücke über die A 5 und umfasst etwa 65 Hektar. Die Flurstücke befinden sich weitgehend in Privateigentum, geprägt ist das Gebiet vornehmlich von landwirtschaftlicher Nutzung, durchzogen ist es von zahlreichen Spazier- und Radwegen. Eine „weitergehende Zersiedelung“ und größere gewerbliche Anlagen will die Stadt nicht zulassen. Die Veränderungssperre tritt mit dem Tage ihrer Bekanntmachung in Kraft, sagt Paragraf 6, die Ortsbeiräte Bommersheim und Weißkirchen sind zu informieren.



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