Antragsfrist für Förderung verlängert

Hochtaunus (how). Das Land Hessen verlängert wegen der Corona-Pandemie die Antragsfrist der Ausbildungsplatzförderung für Hauptschüler. Betriebe können sich noch bis zum 31. Oktober bewerben. Ziel des Förderprogramms ist es, die Chancen der Schüler auf einen Ausbildungsplatz zu erhöhen. Betriebe sollen motiviert werden, Jugendliche, die den Hauptschulabschluss an einer allgemeinbildenden Schule absolviert haben, direkt im Anschluss in Ausbildung zu nehmen.

„Ich befürworte die Entscheidung des Landes Hessen, die Antragsfrist für die Unternehmen zu verlängern. Den Jugendlichen einen nahtlosen Übergang nach der Schule in die duale Berufsausbildung ohne ‚Warteschleife‘ zu schaffen, ist als wichtige Ziel anzustreben“, betont Sozialdezernentin Katrin Hechler.

Mit der Verschiebung der Antragsfrist sollen Unternehmen ermutigt werden, trotz der angespannten wirtschaftlichen Lage aufgrund der Corona-Pandemie, weiter nach Bewerbern Ausschau zu halten und junge Menschen für Ausbildungsberufe zu gewinnen.

Das Programm sieht Zuschüsse für Arbeitgeber vor, die betriebliche Ausbildungsverträge mit Jugendlichen abschließen, die die Jahrgangsstufe 9 der allgemeinbildenden Schulen höchstens mit einem Hauptschulabschluss im Antragsjahr verlassen werden. Die Jugendlichen müssen bei der örtlichen Arbeitsagentur als Ausbildungsplatzbewerber gemeldet sein.

Die Auszubildenden müssen zum Zeitpunkt des Ausbildungsbeginns mit Hauptwohnsitz in Hessen gemeldet sein, dürfen mit dem Antragsteller/Gesellschafter beziehungsweise den Antragstellern/Gesellschaftern nicht ersten oder zweiten Grades verwandt oder verheiratet sein, die zu fördernden Ausbildungsverhältnisse müssen im jeweiligen Kalenderjahr begonnen werden. Antragsberechtigt sind Einzelunternehmen, Personengesellschaften sowie juristische Personen des Privatrechts und des öffentlichen Rechts sowie Gebietskörperschaften (außer Dienststellen des Landes Hessen und des Bundes). Der Zuschuss pro Ausbildungsplatz beträgt 50 Prozent der Ausbildungsvergütung im ersten und 25 Prozent der Ausbildungsvergütung im zweiten Ausbildungsjahr. Andere öffentliche Zuschüsse zur Ausbildungsvergütung mindern eine Förderung. Weitere Informationen sowie das Antragsformular gibt es im Internet unter https://rp-kassel.hessen.de/.



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