Ausländerbehörde erhöht Kapazitäten zur Registrierung

Hochtaunus (how). Gut beschäftigt ist die Ausländerbehörde des Landratsamts derzeit mit der Registrierung der bereits im Landkreis lebenden ukrainischen Flüchtlinge. Jetzt sind noch einige Menschen dazukommen, die das Land Hessen zugewiesen hat. „Die Menschen suchen bei uns Zuflucht vor Krieg, Not und Zerstörung. Sie haben Schlimmes erlebt, lassen ihre Heimat zurück und benötigen unsere Unterstützung und Solidarität“, sagt Kreisbeigeordnete und Sozialdezernentin Katrin Hechler. Bisher haben sich rund 1000 Geflüchtete aus der Ukraine registriert. Viele hilfebedürftige Menschen werden auch über die Städte und Gemeinden direkt vermittelt.

Die ankommenden Menschen werden durch die Ausländerbehörde des Landkreises registriert und in Zusammenarbeit mit den Kommunen in Unterkünfte am Ort gebracht. Über die Wohnraumbörse des Landkreises konnten bisher Plätze für 120 Menschen angeboten werden.

„Die Zuweisung des angebotenen Wohnraums erfolgt in enger Absprache durch die Kommunen“, erklärt Sozialdezernentin Katrin Hechler. Unsere Koordinierungsstelle „hochtaunuskreis hilft“ gibt für diesen Zweck die einzelnen Unterkunftsangebote weiter in die jeweiligen Rathäuser. Die Kommunen prüfen die Bedingungen und stimmen Zeitpunkt und Details der Unterbringung mit den Anbietern ab. Sie kümmern sich auch um die Beförderung der Menschen von der Kreisverwaltung zu den Quartieren. „Dieses Vorgehen haben wir gemeinsam mit den Städten und Gemeinden vereinbart. Ihnen gilt ebenso wie den vielen Menschen, die privat helfen, ein großes Dankeschön für diese Zusammenarbeit“, sagt Katrin Hechler. Weiterhin sammelt der Landkreis zentral alle Wohnraum- und Unterkunftsangebote per E-Mail an hochtaunuskreis-hilft[at]hochtaunuskreis[dot]de.

Die Kreisverwaltung hat zugleich Kapazitäten aufgebaut, damit die zugewiesenen Menschen aus der Ukraine an den Zuweisungstagen die Registrierung durch die Ausländerbehörde durchlaufen können. Das Technische Hilfswerk (THW) hat im Hof des Landratsamts einen Aufenthaltsbereich geschaffen, der für wartende Menschen zur Verfügung steht – denn auch unabhängig von der regulären Zuweisung durch das Land suchen mittlerweile täglich ukrainische Geflüchtete die Ausländerbehörde des Landkreises auf. Der große Andrang bringt auch Wartezeiten auf die Dienstleistungen mit sich. Gegengesteuert wurde bereits. Die Zahl der Beschäftigten in der zuständigen Stelle wurden erhöht und die Öffnungszeiten erweitert.

Das Land Hessen weist nun dem Landkreis jeden Montag neue Flüchtlinge zu. Um einen reibungslosen Ablauf und eine geordnete Vorsprache in der Ausländerbehörde zu ermöglichen, ist es notwendig, die Zeiten für die Vorsprachen anzupassen. Ab dem 28. März erfolgen montags grundsätzlich keine Vorsprachen mehr, da dies der feste Zuweisungstag des Landes Hessen ist. Von Dienstag bis Freitag besteht täglich eine Vorsprachemöglichkeit von 9 bis 12 Uhr. Niemand wird weggeschickt, so das Versprechen.

Dort erhalten die Geflüchteten schnell und unbürokratisch einen Vorschuss (Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz) ausgezahlt, in bar oder auf das Bankkonto, falls vorhanden. Bei Bedarf wird auch ein Krankenschein für eine medizinische Behandlung ausgestellt. Im Anschluss wird ein Termin zur Registrierung und Abgabe der Fingerabdrücke vergeben.

Für die erste Vorsprache benötigt die Ausländerbehörde: einen biometrischen Pass (wenn vorhanden), eine Meldebescheinigung sowie, falls bereits vorhanden, eine Kontoverbindung und einen Mietvertrag inklusive Vermieterbescheinigung.

Personen, die in Bad Homburg wohnen, die bereits in der Ausländerbehörde der Stadt Bad Homburg vorgesprochen haben und im Besitz einer Fiktionsbescheinigung sind, bringen bitte mit: eine Fiktionsbescheinigung, die Meldebescheinigung und, falls bereits vorhanden, Kontoverbindung, Mietvertag inklusive Vermieterbescheinigung. Es gilt die 3G-Regel.



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