Bildungspaket für Kinder einkommensschwacher Familien

Wiesbaden (kb) – Zum Beginn des neuen Schul- und Kindergartenjahres macht Hessen gemeinsam mit den kommunalen Trägern auf die umfangreichen Leistungen des Bildungs- und Teilhabepakets aufmerksam. „Mach mit“ lautet der Aufruf an Kinder und Jugendliche sowie ihre Eltern, diese Leistungen für Bildung und gesellschaftliche Teilhabe zu beantragen. „Die Chancen auf gute Bildung und Teilhabe dürfen nicht vom Geldbeutel der Eltern abhängen, deshalb sollten alle Berechtigten die Möglichkeiten des Paketes nutzen“, erklärt Anne Janz, Staatssekretärin im Hessischen Ministerium für Soziales und Integration. Ob Klassenfahrten, Mittagessen, die Mitgliedschaft im Verein, Nachhilfestunden oder Aktivitäten mit Freunden: Kinder aus bedürftigen Familien werden gezielt unterstützt, wenn sie einen entsprechenden Antrag stellen. Berechtigt sind Kinder und Jugendliche, die Sozialgeld (SGB II), Sozialhilfe (SGB XII) oder Asylbewerberleistungen (AsylbLG) erhalten beziehungsweise deren Familien den Kinderzuschlag oder das Wohngeld beziehen.

Zum 1. August wurden nicht nur die Pauschalbeträge für einzelne Leistungen erhöht, für viele Berechtigte wird es auch einfacher, diese Leistungen zu beantragen. „Im Antrag auf Sozialleistungen nach SGB II sowie auch SGB XII und AsylbLG sind Bildung und Teilhabe nun bereits integriert“, so Anne Janz. Wenn noch nicht feststeht, welche Angebote die Kinder und Jugendlichen nutzen wollen oder welche Ausgaben anfallen, dann können die jeweiligen Leistungen später geltend gemacht werden. Ein gesonderter Antrag ist künftig nur noch nötig, wenn Leistungen für Lernförderung geltend gemacht werden.

Eltern von Schülerinnen und Schülern, für die Kinderzuschlag oder Wohngeld gezahlt wird, müssen hingegen nach wie vor alle Leistungen für Bildung und Teilhabe extra beantragen. Sie sollten jetzt zu Beginn des Schuljahres daran denken, einen Antrag auf die Leistungen zur Ausstattung mit persönlichem Schulbedarf zu stellen, so die Staatssekretärin. Der Betrag hierfür wurde auf 150 Euro erhöht und wird in zwei Teilbeträgen ausgezahlt: Zu Beginn des ersten Schulhalbjahres 100 Euro sowie 50 Euro zum zweiten Halbjahr. Dieser Betrag wird künftig jährlich erhöht, nicht zuletzt, um den Anforderungen der Digitalisierung gerecht zu werden.

Weiterhin umfassen die Leistungen des Bildungs- und Teilhabepakets jetzt alle Kosten für das gemeinschaftliche Mittagessen in der Schule, Kindertagesstätte oder bei Tageseltern. Der Eigenanteil, der bislang zu erbringen war, fällt weg. Ebenso muss für Fahrkarten bei der Schülerbeförderung kein Eigenanteil mehr gezahlt werden.

Darüber hinaus stehen den Kindern und Jugendlichen monatlich 15 Euro zur Verfügung, mit denen Mitgliedsbeiträge für einen Sportverein, Angebote der kulturellen oder musikalischen Bildung sowie die Teilhabe an Freizeiten finanziert werden können. Nicht erst mit dem Eintritt in Schule oder Kindergarten, sondern bereits ab der Geburt kann Unterstützung für entsprechende Bedarfe geleistet werden – beispielsweise für Eltern-Kind-Turnen im Verein. Neu ist, dass der Betrag pauschal ausgezahlt wird.

Über den Umfang der Leistungen und weitere Voraussetzungen sowie die Angebote vor Ort informieren die Ansprechstellen in den Landkreisen und kreisfreien Städten. Die Kontaktdaten der zuständigen Stellen sind auf der Internetseite www.soziales.hessen.de/bildungs-und-teilhabepaket abrufbar.



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