Schließzeiten der Verwaltung während der Feiertage

Bad Homburg (hw). Auch bei der Verwaltung lichten sich an den Feiertagen und in der Zeit zwischen den Jahren die Reihen der Beschäftigten. Die publikumswirksamen Bereiche der Stadtverwaltung Bad Homburg sind in dieser Zeit jedoch mindestens mit einem Notdienst versehen oder aber bieten die regulären Öffnungszeiten an. In der inneren Verwaltung bleiben einzelne Fachbereiche komplett geschlossen.

Das Ortsgericht I im Rathaus wird in der Zeit vom 22. bis zum 31. Dezember geschlossen bleiben. Im neuen Jahr ist das Ortsbericht I wieder von Montag, 5. Januar 2026, an geöffnet. Das Ortsgericht II bleibt vom 23. Dezember bis zum 9. Januar 2026 geschlossen.

Das Museum Gotisches Haus sowie das Museumscafé sind ab 22. Dezember bis zum 6. Januar 2026 zu. Im Stadtarchiv gelten die bekannten Öffnungszeiten – das bedeutet, dass das Archiv am 23. und am 29. Dezember sowie am 2. Januar 2026 geöffnet ist. Die StadtBibliothek bleibt vom 24. Dezember bis zum 1. Januar 2026 geschlossen. Auch die Medienrückgabe über den Rückgabekasten ist vom 23. Dezember an nicht mehr möglich.

Im Stadtbüro und im Wahlbüro gelten die bekannten Öffnungszeiten, lediglich am Montag, 29. Dezember, ist nur bis 12 Uhr geöffnet. Auch zwischen den Jahren und im neuen Jahr gilt: Wer ins Stadtbüro will, muss vorab einen Termin vereinbaren.

Die Öffnungszeiten in den Kindertagesstätten werden individuell gehandhabt. Die Eltern werden von der jeweiligen Einrichtung gesondert informiert.

Der Winterdienst ist für die Feiertage und den Zeitraum zwischen den Jahren aufgestellt, sofern das Wetter dies verlangt. Die Abfallentsorgung, die Straßenreinigung und die Friedhofsverwaltung machen keine „Pause“.

Das Standesamt hat am 29. und 30. Dezember sowie am 2. Januar 2026 einen Notdienst für Bestatter eingerichtet.

Das Seedammbad bleibt am 24., 25., 26. und 31. Dezember sowie am 1. Januar 2026 geschlossen.

Die Stadtverwaltung bittet alle Bürger, behördliche Anträge und Anliegen frühzeitig zu planen und nach Möglichkeit vor Beginn der Schließzeit einzureichen. Online-Dienstleistungen stehen weiterhin uneingeschränkt über die Homepage zur Verfügung.

Ab Montag, 5. Januar 2026 stehen alle Ämter wieder zu den üblichen Öffnungszeiten zur Verfügung.



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