Die Datenschutzgrundsätze im Fokus

Hochtaunus (how). Eine große Zahl von Interessentinnen aus den Reihen der Frauenunion Hochtaunus hatte sich in Kronberg eingefunden, um der Referentin Maria Christina Rost, Leiterin der Stabstelle Justiziariat und Öffentlichkeitsarbeit beim Hessischen Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit und Vorstandsmitglied der Landesfrauenunion Hessen, zuzuhören. Gekommen war auch der CDU-Kandidat für den Hesssischen Landtag, Sebastian Sommer, der, wie er in seiner kurzen Vorstellung sagte, im selben Haus der Staatskanzlei arbeite und sich intensiv mit der Digitalisierung beschäftige.

Rost stellte in ihrem Vortrag die Datenschutzgrundsätze heraus – wie Rechtmäßigkeit, Verarbeitung nach Treu und Glauben, Transparenz sowie die Zweckbindung und die Richtigkeit nach Artikel 5 der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Die Datenminimierung bedeute, dass die Verarbeitung von Daten in jeder Hinsicht auf das notwendige Maß beschränkt sein müsse –wie für den festgelegten Zweck erforderlich. Unter der sogenannten Speicherbegrenzung verstehe man, dass Daten so gespeichert werden müssen, dass die Identifizierung der betroffenen Person nur solange möglich ist, wie es die Verarbeitungszwecke erfordern. Personenbezogene Daten müssen in einer Weise vorbereitet werden, die eine angemessene Sicherheit gewährleistet, so Rost. Wer einen Rechenschaftsbericht abgibt und somit Daten verarbeitet, ist für die Einhaltung der Datenschutzgrundsätze verantwortlich und muss deren Einhaltung nachweisen können, betonte die Referentin.



X