Digitaler Service – Identifizierung per Handy für Arbeitslose derzeit möglich

Bad Homburg. – Das Verfahren Selfie-Ident steht Kunden der Arbeitsagenturen als freiwillige Online-Identifikationsmöglichkeit noch bis zum 31. Dezember 2020 im Internet unter www.arbeitsagentur.de/selfieident zur Verfügung.

Normalerweise ist es gesetzlich vorgeschrieben, dass man sich persönlich bei der zuständigen Agentur für Arbeit arbeitslos melden muss, um den Anspruch auf Arbeitslosengeld geltend zu machen. In der Zeit der Pandemie kann dies ausnahmsweise auch telefonisch oder online geschehen. Die Identitätsprüfung muss aber in jedem Fall nachgeholt werden.

Als zusätzlichen Service bietet die Bundesagentur für Arbeit bis zum 31. Dezember 2020 das sogenannte „Selfie-Ident-Verfahren“ für Kundinnen und Kunden der Arbeitsagenturen an. Damit kann die notwendige Identifikation ohne persönliches Erscheinen über Handy oder Tablet erfolgen. Für die Online-Identifizierung braucht es drei Dinge: Erstens ein App-fähiges Gerät mit Kamera (Smartphone, Tablet), zweitens eine stabile Internetverbindung und drittens ein gültiges Ausweisdokument (Personalausweis oder Reisepass) mit holografischem Merkmal.

Kundinnen und Kunden, die das Verfahren nutzen können, bekommen ein Schreiben ihrer zuständigen Agentur mit einem entsprechenden QR-Code. Über diesen QR-Code beziehungsweise durch Aufruf der im Schreiben benannten Internetseite (https://www.arbeitsagentur.de/selfieident) erhält man weitere Informationen zum Verfahren.

Das Angebot, am Selfie-Ident-Verfahren teilzunehmen, ist freiwillig. Sollten sich Kund/innen der Agenturen dagegen entscheiden, erhalten sie zu einem späteren Zeitpunkt eine Einladung zum Vor-Ort-Termin, um sich auf herkömmlichem Weg persönlich in ihrer Agentur für Arbeit zu identifizieren.



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