Main-Taunus/Ruppertshain (kez) – Nachdem im Main-Taunus-Kreis die ersten an der Vogelgrippe erkrankten Tiere gefundenen wurden, darunter ein Kranich in Ruppertshain, sowie ein Höckerschwan in Groß Gerau und diverse Graugänse und Silberreiher im gesamten Kreisgebiet, die von dem Virus betroffen sind, muss auch im MTK sämtliches Geflügel nach draußen abgesichert in Ställen bleiben. In einem ellenlangen Amtsblatt des Kreises sind die einzelnen Punkte der Verfügung aufgeführt. Gehaltenes Geflügel kann in geschlossenen Ställen oder unter einer Vorrichtung, die aus einer überstehenden, nach oben gegen Einträge gesicherten dichten Abdeckung besteht und mit einer gegen das Eindringen von Wildvögeln gesicherten Seitenabgrenzung abgedichtet ist. Verboten ist das „verbringen“ von Tieren in andere Gebiete wie auch Veranstaltungen mit Geflügel.
In anderen Gebieten wurden bereits Tausende Tiere getötet oder gekeult, wie es in der Fachsprache heißt. Das ist hier bisher noch nicht der Fall gewesen.
In der Verfügung heißt es: Die Ställe oder die sonstigen Standorte dürfen nur mit betriebseigener Schutzkleidung oder Einwegschutzkleidung, einschließlich gereinigtem Schuhwerk oder Einmal-Überschuhen betretenwerden; Desinfektionsmatten sind zu empfehlen. Die Schutz- oder Einwegschutzkleidung ist nach Verlassen des Stalles oder des sonstigen Standorts unverzüglich abzulegen. Dies gilt sowohl für betriebseigene als auch für betriebsfremde Personen. Schutzkleidung ist nach Gebrauch unverzüglich zu reinigen und zu desinfizieren. Tote Tiere sollten nur angefasst werden, wenn Schutzkleidung getragen wird. Vernünftiger ist es, bei einem Fund von Wildtieren die Behörde und Jagdpächter zu benachrichtigen.