Impfung für Hessens Zahnärzte

Hochtaunus (how). Seit Inkrafttreten der Coronavirus-Impfverordnung hat sich die Kassenzahnärztliche Vereinigung Hessen (KZV) für eine hohe Priorisierung und rasche Impfung der hessischen Zahnärzteschaft eingesetzt. Ab Samstag, 27. Februar, erhalten nun alle hessischen Zahnärzte ein Impf-Angebot.

Seit 8. Februar gilt die überarbeitete Coronavirus-Impfverordnung der Bundesregierung, die eine Reihenfolge zur Impfung festlegt. Deren nähere Ausgestaltung fällt in die Zuständigkeit der Bundesländer. Nun können sich alle hessischen Zahnärzte und ihre Praxisteams mit Priorität 1 gegen SARS-CoV-2 impfen lassen. Dazu sagt Stephan Allroggen, Vorsitzender des Vorstandes der Kassenzahnärztlichen Vereinigung Hessen: „Die Entscheidung der zuständigen Stelle beim Hessischen Innenministerium begrüßen wir ausdrücklich. Wir freuen uns sehr, dass unsere Anstrengungen für einen weiteren wichtigen Beitrag zur Sicherheit der Patienten und Praxisteams Früchte tragen. Diese sinnvolle Ergänzung der vorhandenen Hygienekonzepte

ist ein Erfolg für die Kollegen und ihre Praxisteams, die auch in der Pandemiesituation jeden Tag für ihre Patienten da sind.“



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