Infokampagne: Verbesserung bei Bildung und Teilhabe im HTK

Der BuT-Flyer und ein dazugehörendes Plakat stehen im Zentrum einer kleinen Informationskampagne des Hochtaunuskreises, die nun von Robert Dinges (Fachbereichsleiter Hilfemanagement im Kommunalen Jobcenter), Monika Degen (Fachbereichsleiterin Leitstelle Bafög, Wohngeld, Unterhalt), Beate Birkenfeld (Geschäftsbereichsleiterin Kommunales Jobcenter) und Sozialdezernentin Katrin Hechler vorgestellt wurde (von links nach rechts). Foto: HTK

Hochtaunuskreis (kw) – Der August hat für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene Verbesserungen beim Bildungs- und Teilhabepaket gebracht – und Sozialdezernentin Katrin Hechler hat die Neuerungen und die Leistungen des Bildungs- und Teilhabepakets (BuT) als Ganzes jetzt in einem Pressegespräch erläutert.

Das Paket steht Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen zur Verfügung, die Arbeitslosengeld II, Sozialgeld oder Sozialhilfe erhalten und deren Eltern einen Kinderzuschlag oder Wohngeld beziehen. Auch wer Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhält, kann einen Anspruch auf das Bildungspaket haben. Im Hochtaunuskreis sind rund 4.000 Personen berechtigt, Leistungen nach dem Bildungs- und Teilhabepaket zu beziehen.

„Es ist wichtig, dass Kinder und Jugendliche aus finanzschwachen Familien nicht vom gesellschaftlichen Leben ausgeschlossen werden. Das Bildungs- und Teilhabepaket hilft dabei, diese Familien an Stellen zu unterstützen, die sehr wichtig für die Entwicklung der jungen Menschen sind“, sagte Katrin Hechler. Deshalb freue sie sich auch, dass der Gesetzgeber mit dem „Starke-Familien-Gesetz“ einige Verbesserungen des Bildungs- und Teilhabe-Pakets zum 1. August umgesetzt habe, sagte Hechler.

So entfällt ab dem 1.8.2019 der Eigenanteil von einem Euro für die Mittagsverpflegung in Schule, Kindertagesstätte und Kindertagespflege.

Die Lernförderung in der Schule kann bei begründetem Bedarf sofort gewährt werden, das war bisher nur möglich, wenn die Versetzung eines Schülers oder einer Schülerin gefährdet war.

Bei der Schülerbeförderung fällt der Eigenanteil der Familien für die notwendige Schülerbeförderung bis zur nächstgelegenen Schule weg.

Für Schulbedarf stehen jetzt pro Jahr 150 Euro pro Schüler*in zur Verfügung.

Der Betrag für die Unterstützung der Teilhabe am sozialen oder kulturellen Leben, zum Beispiel für Mitgliedbeiträge von Sportvereinen, erhöht sich auf 15 Euro pro Monat.

Neu im Hochtaunuskreis ist auch ein Flyer, der die Leistungen des Bildungs- und Teilhabepakets und die Voraussetzungen erklärt, die erfüllt sein müssen, damit eine Familie diese Leistungen auch bekommt. Der Flyer erläutert weiterhin, welche Unterlagen oder Bescheinigungen Familien vorlegen müssen, um unterstützt werden zu können und wo man sich umfassend informieren kann – zum Beispiel auf der Homepage des Kommunalen Jobcenters des Hochtaunuskreises.



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