Kommunen profitieren von klaren Regelungen zur Unterstützung

Hessen. – „Als Partner an der Seite unserer Kommunen haben wir mit den Änderungen des Schutzschirmgesetzes und der Schutzschirmverordnung nun eine rechtlich verbindliche Grundlage geschaffen, um Gemeindefusionen fortan mit Entschuldungshilfen aus Restmitteln des Kommunalen Schutzschirms fördern zu können“, erklärten Hessens Finanzminister Michael Boddenberg und Innenminister Peter Beuth vergangene Woche in Wiesbaden. Das Land habe somit die gesetzlichen Voraussetzungen festgelegt, die eine Entnahme aus den Schutzschirmmitteln zur Unterstützung fusionswilliger Kommunen erlauben.

Im Jahr 2012 waren hessenweit insgesamt 106 Kommunen im Rahmen des Kommunalen Schutzschirms nach der Finanzkrise 2008/2009 antragsberechtigt, Entschuldungshilfen des Landes Hessen in Anspruch zu nehmen. 100 von ihnen hatten eine Teilnahme am Kommunalen Schutzschirm beschlossen und einen Konsolidierungsvertrag mit dem Land unterzeichnet. „Hessen hat die Schutzschirmkommunen mit Entschuldungs- und Zinsdiensthilfen in Höhe von insgesamt rund 3,2 Milliarden Euro unterstützt. Bedingt durch die sechs Kommunen, die auf das damalige Angebot des Landes zur Unterstützung ihrer Haushaltskonsolidierung verzichtet haben, stehen weiterhin rund 27,3 Millionen Euro an Schutzschirmmitteln zur Verfügung. Diese können nun für kommunale Zusammenschlüsse abgerufen werden. Es freut mich, dass die Gemeinde Wesertal, die kürzlich aus den Gemeinden Oberweser und Wahlsburg hervorgegangen ist, als erste Fusionsgemeinde von den Restmitteln des Schutzschirms profitiert und rund 2,34 Millionen Euro an Entschuldungs- und Zinsdiensthilfen erhält“, erklärte Finanzminister Boddenberg.

Innenminister Beuth sagte: „Freiwilligkeit steht am Anfang jeder interkommunalen Zusammenarbeit, aus der – wie die Beispiele Oberzent oder Wesertal verdeutlichen – auch ein echter Zusammenschluss werden kann. Die weitsichtige und zukunftsweisende Entscheidung der beiden Kommunen wird sich schon bald in einer effektiveren Verwaltung und einer besseren finanziellen Ausstattung bemerkbar machen. Für weitere Fusionsbestrebungen unserer Gemeinden in Hessen ermöglicht das Land einen Start ohne Altlasten. Eine Fusion darf nicht scheitern, weil einer der Fusionspartner die Schulden des anderen fürchtet. Dafür sind solche Projekte viel zu wertvoll und der künftige Nutzen deutlich größer.“ Mit der geänderten Schutzschirmverordnung ist rechtlich festgelegt, wie hoch die Unterstützung des Landes für fusionierende Kommunen ausfällt: Abhängig von der neuen Gemeindegröße nach erfolgter Fusion und den damit verbundenen Vorteilen im Rahmen des Kommunalen Finanzausgleichs werden Fusionen entweder mit 350 Euro je Einwohner (bei einer neuen Gemeindegröße von mehr als 7.500 Einwohner) oder 450 Euro je Einwohner (bei einer neuen Gemeindegröße bis einschließlich 7.500 Einwohner) entschuldet. Wie bei den Schutzschirmkommunen ist die Entschuldungshilfe für Gemeindefusionen auf maximal 46 Prozent der Kernhaushaltsschulden begrenzt.

„Dank der geänderten Verordnung können fusionswillige Kommunen ganz einfach für sich berechnen, welche Entschuldungshilfen des Landes ihnen bei einem Zusammenschluss zustehen. Darüber hinaus unterstützt das Land die Kommunen auch im Fusionsprozess fachlich und finanziell, zum Beispiel bei der Erstellung von Machbarkeitsstudien oder bei der Information der Bürgerinnen und Bürger.“

Die Hessische Landesregierung hat in den zurückliegenden Jahren in Absprache mit den kommunalen Spitzenverbänden das Förderprogramm zur Interkommunalen Zusammenarbeit ausgebaut. Heute umfassen die möglichen förderbaren Aufgabenbereiche nunmehr nahezu das komplette Aufgabenspektrum der kommunalen Verwaltung.

Das Land hat seit 2008 insgesamt 336 kommunale Kooperationen mit 1.604, manchmal auch mehrfach eingebundenen Gemeinden, gefördert. Dabei wurde eine Gesamtsumme von über 22,5 Millionen Euro in unterschiedlichste Projekte investiert und die hessischen Kommunen wurden in ihrem Streben nach freiwilliger Zusammenarbeit unterstützt. Allein im Jahr 2019 wurden 43 Kooperationen mit insgesamt rund 2,6 Millionen Euro gefördert. Um gerade den kleineren Kommunen unter 7.500 Einwohnern noch weitere Möglichkeiten einer Interkommunalen Zusammenarbeit zu geben, hat die Landesregierung Aktivitäten zunehmend dahin gelenkt, ganzheitlichere Formen der Verwaltungszusammenarbeit stärker in den Fokus der Kommunen zu bringen. Dazu gehört zum Beispiel die aktive Unterstützung der Kommunen bei der Bildung von Gemeindeverwaltungsverbänden bis hin zur Möglichkeit der Fusion von Gemeinden. Gerade die Bildung von Gemeindeverwaltungsverbänden wird in Hessen in besonderer Weise finanziell und fachlich unterstützt, da die Landesregierung hierin eine zukunftsfähige Lösung für kleinere Kommunen sieht.



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